Willibald Alexis

berichtet 1844 über das Verfahren gegen Maria Katharina Wächtler (1786/88) und denkt dabei über die Humanisierung der Strafjustiz nach:

Die Akten “geben uns doch interessante Blicke auf die unendliche Mühe, welche der freche Trotz und die Ränke dieses Weibes den hamburger Gerichten vor sechzig Jahren gemacht haben müssen. Ein ähnlicher Fall mochte seit lange nicht vorgekommen sein, und wir finden in der juridischen Behandlung desselben die äußerste, fast ängstliche Sorgsamkeit, welche ein angeborner wohlwollender Sinn und die Humanität der Zeit den Richtern, gegenüber den ererbten barbarischen Gesetzen der Vorzeit, anempfahl. Bei dem vollkommensten moralischen Bewußtsein ihrer Schuld zauderte man doch, zu dem Aeußersten zu schreiten, die Verbrecherin der Strenge der damals noch gültigen Gesetze, sowol in Bezug auf die Mittel, sie zum Geständniß zu bringen, als auf die endliche Strafe zu unterwerfen; und an mehr als an einer Stelle begegnen wir Versuchen, Gnade für Gerechtigkeit obwalten, und zur Beruhigung des eignen Gewissens, sie mit einer geringeren Strafe zu entlassen. Ueber zwei Jahre hindurch mühten sich daher die Richter ab mit allem Aufwande von Gelehrsamkeit, Bildung und Menschlichkeit, von dem verstockten Weibe über das ein Bekenntniß zu erhalten, was durch den vollständigsten Indicienbeweis der Evidenz nahe lag. Die kleinsten Umstände wurden noch ein Mal hervorgezogen, aufs Neue der strengsten Untersuchung unterworfen, ob nicht etwas zu ihren Gunsten spreche, oder ob nicht diese und jene Ermittelung das Gewissen der Verbrecherin zu rühren und sie zur Ablegung eines Geständnisses vermöge. Umsonst. Sie widerrief ihre Bekenntnisse, und je milder und menschlicher ihre Richter sich zeigten, um so trotziger und roher trat sie ihnen gegenüber auf, wie mit diabolischer Schlauheit von der Schwäche und Unsicherheit, die aus einer edlen Quelle kam, zu ihrer Rettung Vortheile ziehend.”

Über den Fall der Maria Katharina Wächtler informiert Jürgen Martschukat: “‘Düsterheit und Barbarey’? Erörterungen zum Verhältnis von Justiz und Gewalt im ausgehenden 18. Jahrhundert anhand des Falles der Hamburger Gattenmörderin Maria Catharina Wächtler”. In: Justiz und Gerechtigkeit, Hg. von Andrea Griesebner, Martin Scheutz and Herwig Weigl, Wiener Studien zur Geschichte der Neuzeit. Innsbruck: Studien Verlag, S. 331-348. Link zum Abstract.

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