Adolph Müllners knapp hundertseitige Erzählung Der Kaliber. Aus den Papieren eines Criminalbeamten, 1828 erstmals erschienen, bis heute immer wieder neu aufgelegt, gilt, wenn schon nicht als erste deutsche Detektiverzählung, so doch als früher deutscher Text, in dem lierarisch dargestellt wird, wie die Justiz mit ihren Mitteln Wirklichkeit so her- und feststellt, daß sie justiziabel wird (vgl. dpr). Ganz nebenbei zeigt sich, daß schon Müllner mit großer Aufmerksamkeit die Konkurrenz am Medienmarkt beobachtete.
Der Text erzählt von Krisen und ihren Bewältigungen, wobei im Vordergrund die Geschichte eines jungen Kaufmannes steht, der kurz vor seiner Hochzeit in den Verdacht gerät (oder genauer: sich selbst in den Verdacht bringt), seinen Bruder vorsätzlich erschossen zu haben. Zunächst streitet er ab, schließlich gesteht er doch, wird in mehreren Instanzen wegen unterschiedlicher Deliktsfassungen verurteilt, am Ende aber doch freigesprochen. Obwohl sein Verhalten moralisch fragwürdig bleibt, kann nun die Hochzeit und die Auswanderung nach Amerika stattfinden. Der Verdacht ist Zeichen für die Lebenskrise, deren Ursache ist die Position in der Herkunftsfamilie, der Streit der Brüder um die Nachfolge des Vaters.
Durch den Tod wird der Brüderkonflikt der Justiz gleichsam zugeschoben, womit deren eigene krisenhafte Entwicklung offenbar wird. Davon ist in erster Linie der Untersuchungsrichter betroffen, der den Fall justiziabel machen soll. Seine kriminalistisch-strafjuristische Arbeit geht von der ‘moralischen Überzeugung’ aus, daß der Verdächtige unschuldig sei, er also vom Verdacht gereinigt werden müsse, während die positive Lösung des Falles seine Aufmerksamkeit nur am Rande in Anspruch nimmt. Der Untersuchungsrichter offenbart als Ich-Erzähler (der bekanntlich Schule machen wird), daß er das Verhältnis von Person und Beruf für sich nicht gelöst hat. (Gleich im ersten Kapitel gerät er bei der Aktenlektüre ins Träumen und wünscht sich den Mordfall, er ihm zwar a tempo ins Haus geliefert wird, bei dessen Aufklärung er aber scheitert. Bezeichnend, daß der Anwalt Rebhahn, dem der Freispruch zu verdanken ist, zu den Texten, die er liest und verfaßt, ein gleichsam handwerkliches Verhältnis hat. Jedenfalls bringen ihn Akten nicht zum Träumen).
Die Krise der Strafjustiz ist (wie die persönliche des Verdächtigen) eine Übergangskrise vom Inquisitionsverfahren, in dessen Zentrum das Geständnis des Beschuldigten steht, zu einem Strafverfahren, in dem Geständnisse nur ein Mittel unter mehreren sind, neben denen sich Sachbeweise und Spurenlektüre mehr und mehr behaupten. Bis sich diese Einsicht im Text durchsetzt, muß die Justiz ihre Urteile revidieren, dies ist der Kern der über den Fall hinausweisenden Krisenrepräsentation. Auf dieser Ebene des Erzählens wird die Rekonstruktion der juristischen Konstruktion des Mordfalles vorgeführt – und erst damit kommt Müllners Text in die Nähe von Genredefinitionen, die sich auf strukturelle Merkmale beziehen (s. Todorov und Hühn).
Drittens schließlich geht es in Müllners Text um eine Krise des Erzählens, die ebenfalls einen personalen und einen strukturellen Aspekt hat: Müllner tritt im Text als Autor auf, der bislang vor allem die dramatische Kriminalitätsdarstellung bevorzugte (vgl den Brüdermord in Die Schuld, 1813), der jetzt aber – das zeigen die Motti vor den Kapiteln – zu einer Reflexion und Revision seines eigenen Schreibens (immer im Hinblick auf Darstellung von Kriminalität und Strafjustiz) ansetzt. Die Anregung, eine Erzählung zu verfassen, erhält er von einer Figur des Textes, die Anlaß hatte, über die Wirkungen dramatischer Verbrechensdarstellungen nachzudenken. Diese Figur und mit ihr der ganze Text erscheint als Ergebnis des Nachdenkens über Stand und Möglichkeit literarischer Kriminalitätsdarstellung, die sich nicht mehr allein auf den verbrecherischen Menschen konzentriert (im Sinne beispielsweise von Müchler und Meißner), sondern auch diejenigen Institutionen in den Blick nimmt, die im außerliterarischen Bereich Verbrecher und Verbrechen konstituieren, indem sie ihnen Bedeutungen zuweisen.
Daß, wer um 1820 über Kriminalliteratur nachdenken wollte oder mußte, sich an Schiller, Feuerbach und vermutlich auch am Fall Fonk orientierte, kann nicht weiter verwundern.
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[...] Adolph Müllner bezog den Stoff (bwz. den Rechtsfall) für seine Erzählung Der Kaliber (s. Anm. hier) von Paul Johann Anselm Feuerbach, der in seiner amtlichen Eigenschaft "als geheimer Referendär des Justiz-Ministerii" seinem König eine Eingabe auf "Aufhebung oder Milderung der ihm zuerkannten lebenswierigen Gefangenschaft" vortragen mußte, den einer der Brüder des wegen Mordes 1800-1802 in zwei Instanzen zum Tod verurteilten Ludwig Christian von Olnhausen gestellt hatte. Olnhausen war noch nach preußischem Recht in Ansbach verurteilt worden. Das Urteil war vom preußischen König gnadenhalber in lebenslange Freiheitsstrafe umgewandelt worden, nachdem schon die Richter der zweiten Instanz unsicher darüber waren, ob nicht "verborgene Schwermuth" als Tatursache anzusehen sei, was die Todesstrafe ganz ausgeschlossen hätte. Inzwischen war Ansbach zu Bayern gekommen und die Familie des Verurteilten erneuerte ihre Anstrengungen um einen Gnadenerlaß, wobei Feuerbach rügt, daß "die Geldvortheile, welche der Bittsteller gleichsam als Kaufpreis für die königliche Gnade" anzubieten gewagt habe, "in keinem Falle, am wenigsten aber bei einem Verbrecher Gewicht haben konnten, welcher als Brudermörder" in mehreren Instanzen verurteilt worden sei: [...]
[...] Michael Niehaus (Das Verhör, 2003, S. 386 f.) führt den endlich erreichten Freispruch in Müllners Der Kaliber (1828 oder 1829) darauf zurück, daß der Text “Wunder” geschehen lasse. Es sei ein glücklicher, von der Justiz keineswegs vorhersehbarer oder gar herbeizuführender Zufall, daß im Zuge einer Straßenerneuerung die Waffe des vermeintlichen Täters gefunden werde, aus der dann nachweislich nicht geschossen wurde. Eine regelrechte ‘Detektion als Arbeit’ (im literarhistorischen Sinne Hügels) sei in Müllners Textwelt noch nicht vor- und darstellbar, so daß nur ‘planmäßiges Warten auf den unplanbaren Zufall’ möglich sei. [...]
[...] literarischen Deutungen von Verdacht und Selbstbezichtigung, dann erscheint Müllners “Kaliber” als der nächste Bezugstext für “Lucie Gelmeroth”. Mörikes Novelle [...]
100-Seiten-Bücher – Teil 17 Adolph Müllner: »Der Kaliber« (1828)…
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