Jugendmedienschutz 1811

“Als Schillers berühmtes Schauspiel ‘Die Räuber’ in Deutschland Epoche machte, sahen fast alle Regierungen sich veranlaßt, die Aufführung dieses ebenso geistvollen als sittengefährlichen Stückes zu verbieten. Nicht übertriebene Aengstlichkeit, nicht mönchische Engbrüstigkeit, sondern die Erfahrung selbst nötigte zu dieser Maßregel. Junge Leute, getrieben von einer regen Phantasie, gewannen mit dem edelmütigen Räuberhelden das Leben der Freiheit in den Wäldern lieb und meinten, durch ein so glänzendes Beispiel belehrt, daß es eine Art Verdienst, eine nur von gemeinen Seelen verbannte Tugend sei, durch Diebstahl und Raub die Ungleichheit des ungerecht austeilenden Glückes, soviel an ihnen, in ein gerechtes Ebenmaß zu bringen. In Sachsen hatten Räuberbanden diesem Trauerspiel ihre Entstehung zu verdanken und noch jetzt darf in den allerwenigsten Staaten Deutschlands diese Jugendarbeit unseres größten Schauspieldichters aufgeführt werden. Dies geschieht in allen Ländern, wo man weiß, was zur Polizei gehört, und wo die Sittenpolizei für einen wesentliche Bestandteil der Sicherungspolizei gehalten wird. Schon lange wollte ich Eure Exzellenz auf einen unerhörten Unfug aufmerksam machen, der in dieser Hinsicht in hiesiger Residenzstadt unter den Augen der freilich wachend schlafenden Polizei getrieben wird. Mein Gewissen und meine Amtspflicht erlauben mir nicht länger zu schweigen, da dieser Unfug immerfort getrieben wird, wiewohl ich glaubte, daß ihm die Polizei früher steuern würde.

Seit mehreren Monaten wird fast alle Woche in dem Weinmüllerschen Theater vor dem Isartor das Leben des berühmten Räuberhauptmannes Rinaldo Rinaldini bei vollem Hause, vor Alten und Jungen, aufgeführt. In diesem Stück, dem ich selbst beigewohnt habe, werden alle Diebesstreiche, die greulichsten Räuberszenen, die verruchtesten Banditenstreiche, so recht con amore auf die anlockendste Weise auf der Szene dargestellt. Der Held des Stücks erscheint als ein liebenswürdiges Kraftgenie, das sich berufen fühlt, den Schurken im Glück seines Vermögens zu berauben, ihm anzutun, was ihm von Gottes und Rechts wegen gebührt, und dessen schändlichste Streiche durch die Liebenswürdigkeit des Subjekts, durch das edle Motiv, das überall hervorgehoben wird, oder die feine Art ihrer Vollbringung als schöne, edle oder wenigstens verzeihliche Handlungen erscheinen. Wie man stehlen und rauben müsse, welche Kniffe, welche Vorsichtsmaßregeln anzuwenden sind, all dies kann von jedem, dem daran gelegen, wöchentlich in Weinmüllers Theater gelernt werden. Daß Justiz und Polizei in diesem Theaterstück zum Gegenstand des Gelächters werden, ist bloß eine Nebensache.

Schillers Räuber sind gefährlich und waren es; aber sie sind doch das Werk eines großen Genies und sagen nicht jedem zu, sind nur dem Gebildeten verständlich, nur dem genialen Feuerkopf gefährlich. Aber dieser Rinaldo Rinaldini – ein dramatisierter elender Roman des Bibliothekars Vulpius – hat ein weit größeres Publikum, weil er platter, gemeiner und daher auch dem Ungebildeten verständlich ist. In einem Lande, das so viele Gelegenheit zu Verbrechen des Raubes und Diebstahls darbeitet, sollten doch wahrlich nicht von der Regierung selbst noch solche öffentliche Instruktionen und Anreizungen zu Verbrechen dieser Art gestattet werden. Die Polizei, welche die Aufführung solcher Stücke erlaubt, macht sich zum allerwenigsten der Jugendverführung schuldig und wird der Verbrechen teilhaftig, zu welchen aus solcher Veranlassung die Gedanken in jungen, unschuldigen Gemüthern entstehen müssen. Wie ich aus nicht unsicherer Hand in Erfahrung gebracht, haben mehrere Knaben der hiesigen öffentlichen Schulanstalten sich auf gegenwärtigem Jahrmarkt zur Verübung mehrerer Diebstähle vereinigt und diese wirklich ausgeführt; auch soll bereits eine Untersuchung deshalb eingeleitet worden sein. Wie dem auch sein mag, so bin ich überzeugt, daß Eure Exzellenz als Justizminister, dem die Respizierung des Kriminalwesens obliegt, sich veranlaßt fühlen dürften, an das Ministerium des Innern das Ansinnen zu stellen, daß solche sittenverderbende Stücke, welche geradezu und unmittelbar zu den größten Verbrechen Anleitung geben und dazu unter dem Scheine der Tugend und des Edelsinns auffordern, von Polizei wegen streng verboten werden.”

Am 26. Januar 1811 adressierte Paul Johann Anselm Feuerbach diese Eingabe ad excellentissimum, den Justizminister Graf Reigersberg. Feuerbach war zu dieser Zeit Geheimer Referendar im bayerischen Justizministerium und Mitglied im Geheimen Rat des Königreichs Bayern. Die Eingabe hatte Erfolg:

“Der Justizminister hielt über den Gegenstand dem König unverzüglich Vortrag, dieser ließ der Polizeidirektion persönliche geeignete Weisung erteilen. Rinaldo Rinaldini war vom Spielplan verbannt.”

Quelle: “Feuerbach und Montgelas wider Schillers ‘Räuber’. Von Staatsoberarchivar Dr. Fridolin Solleder, München. In: Die Heimat. Unterhaltungsbeilage der Münchner Neuesten Nachrichten vom 6.11.1929. Der Hinweis auf diesen Artikel stammt aus der Feuerbach-Biographie, die Gustav Radbruch 1934 veröffentlichte.

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  1. [...] Paul Johann Anselm von Feuerbach (Wikipedia), der seinen ersten Zweibänder mit “Merkwürdigen Rechtsfällen” 1808/11, den zweiten (mit teilweise übereinstimmendem Inhalt, aber unter dem Titel “Aktenmäßige Darstellung merkwürdiger Verbrechen”) 1828/29 veröffentlichte, bezog sich mindestens indirekt auf Schillers Poetik der Kriminalitätsdarstellung. Doch hatte er weniger die prosaischen Darstellungen als das — aus seiner Sicht publikumswirksamere — Drama im Blick und sah in den Räubern, trotz des zugestandenen literarischen Werts, einen Höhepunkt sitten- und vor allem jugendverderbender Verbrecherheroisierung (den entsprechenden Text Feuerbachs kann man >> hier nachlesen). Im Prinzip überwindet Feuerbach schon die Vorstellung, daß sich ‘Relationen’ mit wenigen redaktionellen Eingriffen auch für das allgemeine Publikum ‘interessant’ machen ließen (s. die Anmerkungen zum Olnhausen-Fall sowie den Text zum Fall Bichel). Feuerbachs Literarisierungen zielen primär auf die Vergegenwärtigung der Tat und der Überführung, so daß dem Leser (im Idealfall) die Einstellung des Täters zu seiner Tat zweimal vor Augen geführt wird, nämlich im Augenblick der Begehung und retrospektiv dann, wenn er sich verantworten muß. (Zu erinnern ist an den Entstehungszusammenhang der Feuerbachschen Darstellungen als ‘Gnadenvorträge’, die er dem König vorzulegen hatte.) Feuerbachs Verbrechensdeutung rekurriert häufig auf ein Begehren, das beim Täter so übermächtig geworden ist, daß es alle Widerstände der Vernunft, aber auch alle Schranken der sittlichen Erziehung überwindet. Entsprechend attraktiv wurde seine Darstellung des Falles Bichel noch für die Lustmörder-Konstruktionen am Ende des 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts (s. Krafft-Ebing: Psychopathia Sexualis, EA 1886). [...]

  2. [...] Der Pitavalerzähler erkennt, konsequent in seiner Perspektive, in Sands Papieren die Tendenz zur ‘Selbstliterarisierung’; Sand wird sich früh zum Stoff seiner Texte, deren intertextuelle Bezüge knapp charakterisiert werden: “Wir rügen an dem Schiller’schen Tell, daß eine Mordthat, welche der aufs äußerste gereizte Vater an dem Frevler gegen seine heiligsten Gefühle begeht, eine Mordthat, die rasch, im Affect der gerechtesten Leidenschaften begangen, vor dem Richterstuhl menschlicher Empfindungen ihr Recht erhielte, zu einer That der kalten Reflexion wird. Sand handelte als ein anderer Tell; wie denn Reminiscenzen an diesen ihn auf dem langen Wege zur That begleiten und gleichsam ihm selber zur Auffrischung des wankenden Muthes dienten”. [Da isser wieder, der jugendverderbende Schiller.] [...]

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