Überschrift

“In jedem Menschen steckt ein Verbrecher”: so überschreibt Steffen Martus seine lobende und differenzierte Rezension der Meißner-Edition von Alexander Košenina (August Gottlieb Meißner: Ausgewählte Kriminalgeschichten. St Ingbert: Röhrig Universitätsverlag 2003). Angesichts der Mühe, die sich Meißner damit gibt, zwischen Straffälligkeit und Verbrecher-sein zu unterscheiden, wäre es sinnvoller, die Medienformel umzukehren als sie aufzuwärmen:

“Dagegen hoff’ ich, wird man keine Geschichte finden, die nicht in dieser oder jener Rücksicht einen merkwürdigen Zug des menschlichen Herzens darstellte; die nicht Anlaß zu Betrachtungen über die sonderbare Verkettung vom Guten und Bösen, über die dünne Mark zwischen Tugend, Schwäche und Laster, über die Unsicherheit menschlicher Urtheile, über den Selbstverrath des Lasters, oder über andere verwandte Wahrheiten darböte. [...] Ein Freund, dessen Urtheil von jeher viel bey mir galt, und der auch jetzt einige von den neueren Geschichten in der Handschrift las, äußerte gegen mich die Besorgniß: es scheine ihm, als rechtfertige ich zweilen wirkliche Verbrecher. [...] Nicht gerechnet, daß es freylich wohl selten oder nie ein Verbrechen gibt, zu dessen Entschuldigung es gar nichts sagen ließe, dessen Ursprung nicht Irrthum — wenigstens Irrthum im entfernten Grade! — wäre; — so vergesse man auch nie den großen Unterschied zwischen gesetzlicher und moralischer Zurechnung; zwischen dem Richter, der nach Thaten, und demjenigen, der nach dem Blick ins Innerste des Herzens urtheilt.”

Skizzen von A. G. Meißner. Dreyzehnte und Vierzehnte Sammlung. Dritte gänzlich umgearbeitete Ausgabe. Mannheim: o. V. 1800, Vorrede o. P.

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