KL-Forschung (lose Blätter 6: Definition)

“Der Detektivroman, besonders der des ‘klassischen’ Schemas, nimmt unter den erzählerischen Genres insofern eine Ausnahmestellung ein, als er das Erzählen selbst als Problem, als Verfahren und als Ziel thematisiert” (S. 239).

Peter Hühn: “Der Detektiv als Leser. Narrativität und Lesekonzepte in der Detektivliteratur. [1987].” In: Der Kriminalroman. Poetik – Theorie – Geschichte. Hg. von Jochen Vogt. (UTB für Wissenschaft 8147, Große Reihe) München: Fink 1998, S. 239–254.

Die Definitionen, mit denen KL-Forschungen ihre Objekte identifizieren, neigen gelegentlich zu einer tautologischen Schlichtheit, in der die Literarizität (des Genres) unterzugehen droht. Man kann nicht widersprechen, wenn Kriminalromane als Erzähltexte wahrgenommen werden, in denen Verbrechen und ihre Aufklärung dargestellt werden, doch genügt dies nicht, um einen Kriminalroman von – beispielsweise – der Handakte eines Sitzungsstaatsanwalts zu unterscheiden, in der man überdies einen erklecklichen Anteil an Fiktionalität und Dramatisierungsrhetorik vermuten darf.

Ob die definitorische Enthaltsamkeit den jeweiligen literarhistorischen oder literaturkritischen Ausführungen schadet, soll für den Augenblick dahingestellt bleiben, doch könnten nicht zuletzt die Diskussionen über den Verlauf (und den ‘Vorlauf’) der Genre-Geschichte von differenzierteren Reflexionen der Genre-Bedinungen nur profitieren. Um ein Beispiel zu nennen: Müllners Der Kaliber verdient (wenn überhaupt) den Ruhm, die ‘erste deutschsprachige Detektiverzählung’ zu sein, sicherlich nicht deshalb, weil am Ende ein Rechtsanwalt mithilfe einer Kugel beweisen kann, daß sein geständiger Mandant zwar schießen wollte, aber eben nicht konnte.

Als einer der ganz wenigen (mir bekannten) KL-Forscher (bzw. KL-Theoretiker) hat Hühn eine Theorie des (literarischen) Verbrechens, die er knapp, aber plausibel ausführt:

Peter Hühn hat seine theoretische Studie (die ursprünglich auf Englisch in Modern Fiction Studies erschienen ist) auf eine schmale empirische Basis gestellt und konzentriert sich auf das klassische Schema des Detektivromans (Conan Doyle, Agatha Christie, mit jeweils kurzen Ausblicken auf Texte der Hardboiled-Schule und auf den Polizeiroman bei Ed McBain). Die wichtigsten Überlegungen sind jedoch verallgemeinerbar und auf die ‘Vor-’ wie auf die diversifizierte ‘Nach-Zeit’ übertragbar.

Das Verbrechen, das noch nicht aufgeklärt ist, zeigt eine in der Welt des Textes nicht hinnehmbare Störung der Ordnung an, die durch die zuständigen Institutionenvertreter (Polizei, Gericht) oder (bei deren Versagen) durch nicht-so-zuständige Akteure (Detektiv, Betroffener …) behoben werden muß, und zwar dadurch, daß der Urheber des Verbrechens namhaft gemacht wird. Der Verbrecher wird zum verantwortlichen Protagonisten einer Verbrechensgeschichte. (Lösung ist, banalerweise, Austausch des Signifikats.) Damit werden die “essentiellen Komponenten jeder Erzählung als einer hochgradig organisierten wie auch organisierenden Struktur” impliziert: “Ursprung, Akteur, Kausalzusammenhang, zeitliche Sequenz, Ziel” (S. 241).

Insofern unterscheiden sich Detektiv- bzw. Kriminalgeschichten nicht prinzipiell von den narrativen Operationen, auf die sich auch die Strafjustiz stützen muß, wenn sie ‘Verbrechen’ als zurechenbare Handlung(en) der Vergangenheit in der Gegenwart ihrer Verfahren konstituiert. (Konstituieren muß, um – im Sinne Legendres – ihre Repräsentationsaufgaben erfüllen zu können; für den Bereich der Rechtstheorie wäre insofern auf die anhaltende Diskussion über die Konstitution von Norm und Sachverhalt im Verfahren zu verweisen, vgl. z. B. schon Hruschka 1965, oder auch die an Schapp 1985 anschließenden Arbeiten, etwa von Grasnick 1987. In der angelsächsischen Forschung: Storytelling, vgl. Löschper 1999).

Anders als in einer Narration kann das ‘indivduelle Verbrechen’ nicht ‘verarbeitet’ werden, um zur Selbststabilisierung einer Gesellschaft beizutragen. Wenn die literarisch-fiktionale Verbrechens- und Ermittlungsdarstellung im Bereich allgemeiner Funktionen der Narrativität lokalisiert wird, ergibt sich eine zweite Überlegung: Der literarische Text entscheidet stets selbst darüber, was in seiner Welt als Verbrechen gilt und was nicht; Übereinstimmungen mit außerliterarischen Verbrechensdefinitionen können sich zufällig ergeben, sie können gewollt sein, sie sind aber niemals notwendig.

Vor diesem Hintergrund definiert Hühn:

“Unter Rückgriff auf Gerard Genettes und Seymor Chatmans Unterscheidung zwischen Geschichte und Diskurs kann die narrative Organisation des klassischen Kriminalromans wie folgt definiert werden. Die normale Konstellation von Geschichte und Diskurs (die abstrahierbare präexistente Folge von Ereignissen und Handlungen versus ihre narrative Vermittlung) tritt zweimal in Erscheinung. Die Geschichte des Verbrechens wird im Diskurs der detektivischen Ermittlung vermittelt; die Geschichte der detektivischen Untersuchung ihrerseits wird durch den Diskurs des Erzählers vermittelt (beispielsweise in Dr. Watsons uneingeweihten schriftlichen Berichten über Holmes’ Ermittlungen). In beiden Fällen ist die Geschichte größtenteils verborgen, so daß der Leser in doppeltem Sinne rätselt – indem er nämlich versucht, die mysteriöse Verbrechensgeschichte mit Hilfe der beinahe genauso mysteriösen Ermittlungsgeschichte auszumachen” (S. 240).

Die Herstellung von Wissen über Vergangenes und/oder Verborgenes (in einer zum Schluß ‘wahren’ Geschichte) wird selbst zum Gegenstand des Erzählens (so daß der Wechsel der Bezeichnung – Störung zu Täter — immer erhalten bleibt). Diese prinzipielle Doppelstruktur (Todorov) ist nicht auf die klassische Detektivgeschichte beschränkt. Für sie gilt als Spezifikum lediglich die ‘doppelte Verrätselung’, die Hühn bei Conan Doyle als paradigmatisch identifiziert. Doch das Handeln des Detektivs wird seinerseits in der Erzählung zurechenbar, prinzipiell werden Wissen und Wahrheit mit der Person verbunden, der ‘Normträger’ profiliert sich in seinem (wiederum erzählerisch dargestellten, nicht etwa nur behaupteten) Handeln. Auch hier ist der Bezug zur Justiz/Strafverfolgung offenkundig, denn auch auch in deren Akten werden die Ermittlungsschritte als Ermittlungsgeschichte stets mitgeführt, um ihre Gerichtsfestigkeit (die spezielle ‘Glaubwürdigkeit’ der Justiz) zu gewährleisten.

Gleichzeitig kann die allgemeine Strukturdefinition des Detektivromans zwanglos auf seine literarhistorische Entstehungszeit bezogen werden, die Stephen Knight (2003) und viele andere auf die Vorstellung einer funktional, nicht mehr ständisch fundierten Wahrheitsinstanz beziehen: Knight verweist zunächst auf die Ermittlungsdarstellung in William Godwins Caleb Williams (1794), die es nur zu einer Protoform bringen konnte, denn »Godwin cannot imagine his inquirer as a bearer of truth« (S. 12). Die (noch) ständisch organisierte Gesellschaft in Godwins Text läßt den Ermittler nicht zu, der unabhängig von seiner sozialen Stellung nur der Wahrheit verpflichtet ist und diese als Imputation auch aussprechen könnte. (Vergleichbares kann man bei E. T. A. Hoffmann beobachten, und zwar sowohl in “Das Fräulein von Scuderi” als auch in “Die Marquise de la Pivardière”, wo die Text- und Plotstrukturen die Noch-nicht-Denkbarkeit der Detektivfigur abbilden.)

Der ‘klassische Detektivroman’ konzipiert – so Hühn – die Arbeit des Detektivs als Interpretation eines vom Verbrecher angelegten ‘Rätseltextes’, im Prinzip als klassische hermeneutische Anstrengung, wenngleich unter der erschwerenden Bedingung, daß der Autor dieses ‘Textes’ (der Verbrecher) seinen Leser in die Irre führen will – in seinem Sinne wäre die richtige Lektüre diejenige, mit der die ‘Wahrheit’ verfehlt wird. Aber wie jeder andere Text emanzipiert sich auch das Werk des Verbrechers insofern von seinem Urheber, als es Bedeutungszuweisungen ermöglicht, die gegen die Urheberintention gerichtet sind: In der Differenz der willkürlichen und der unwillkürlichen Zeichen liegt die Chance des lesenden/interpretierenden Detektivs. Diese Differenz gilt bekanntlich für alle Texte, was einen guten Teil des Charmes der Vorstellung ausmacht, daß der Detektiv selbst ein ‘Leser’ sei.

So erweist sich die Ermittlung im Detektivroman als ein Kampf um die Text- und Deutungshoheit, der in der klassischen Schemaverwirklichung regelmäßig und selbstverständlich vom Ermittler für sich (und für die Ordnung) entschieden wurde. Diese Selbstverständlichkeit ist der Diversifizierung des Genres zum Opfer gefallen: Hühn nennt in diesem Zusammenhang schon die Hardboiled-Variante, deren Variante wesentlich darauf beruht, daß die (textinterne) Gemeinschaft/Gesellschaft das Interesse an der Wahrheit verliert und dem ‘Machtkampf’ des Detektivs den Boden entzieht. Doch wird die Detektivfigur dann zum Wahrheitsgaranten für den Leser, als Medium für das Wissen über die Gesellschaft.

Die (metaphorische) Verknüpfung von Textproduzenten mit (enträtselnden) Lesern, die wiederum Texte produzieren, die ihrerseits nach Deutung verlangen, scheint sich vor allem in späteren (bzw. neueren) Phasen der Genreentwicklung zu bestätigen, die auf die Dominanz der klassischen Rätselkrimis folgen. Sie sind bestimmt durch eine Ausweitung des Figurenarsenals, in dem immer häufiger und immer öfter Profis der Deutungsberufe (Journalisten, Autoren) auftauchen (und, das darf nicht vergessen werden, an die Prototypen etwa bei G. K. Chesterton anknüpfen).

Ihren Höhepunkt hat diese Entwicklung in den Profiler-Figuren gefunden, mit denen die Grenze zwischen fiktional-literarischer Darstellung und polizeilicher Selbstdarstellung mindestens zeitweise eingeebnet wurde (vgl. vor allem die Lecter-Romane von Thomas Harris und die sich auf sie beziehenden autobiographischen Texte von Ressler und Douglas). In gewisser Weise bestätigt sich die Definition Hühns um den Preis ihrer Übertragung in die Polizeiarbeit.

Spuren werden entgegen tiefsitzender (auf die poetische Kriminalliteratur zurückgehende) Missverständnisse nicht einfach gelesen, sondern sie werden konstruiert. Es ist der Spurensicherungsmann, der am Tatort alle wahrnehmbaren Phänomene mustert und nur mithilfe einer ausgeprägten Vorstellungskraft verzaubert er dann einige dieser Phänomene in Spuren. Die oft auftauchende Metapher,[...] nach der Spuren eine Geheimbotschaft in sich bergen, welche mithilfe des richtigen Schlüssels entziffert werden könnten [sic!], führt grundsätzlich in die Irre” (J. Reichertz 2001).

Ähemm …

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