Im Grunde ist das nicht neu: Thomas-Michael Seibert (>> Rechtssemiotik) schreibt unter dem Stichwort ‘Supplement’ literarischen und filmischen Darstellungen der (Straf-)Justiz kompensatorische Funktionen zu (>> in Ancilla Juris, 05.07.2006). Die Wahrheit der Justiz wird als defizitär empfunden (das Verfahren selbst ist zum ‘Synonym für Recht’ geworden), deshalb suchen sich Wahrheitsansprüche Foren, die es erlauben, den ‘Surplus’ zu inszenieren — Bedeutungsüberschuß, der vom Verfahren, das zu einem Ende kommen muß, gleichsam ausgeschieden wird. (Seibert thematisiert die Nähe dieser Konzeption zum angelsächsischen Law-and-Literature-Movement nicht.)
“Das Supplement des Rechts macht begreiflich, dass im Recht nicht nur letzte Wahrheiten fehlen, sondern von Anbeginn etwas anderes als Wahrheit vorherrscht, zum Beispiel zielbewusste Konstruktion –deren Ziel aber wiederum nur erreicht werden kann, wenn die Konstruktion sich nicht wirklich von Wahrheit und Recht verabschiedet.”
Damit wird zunächst der fiktionale Charakter der Wirklichkeitskonzeption im Verfahren sichtbar: “In Wirklichkeit und für Scharfsichtige ist die Wahrheit im Recht in hohem Maße fiktional; [...] sie unterscheidet sich von Willkür und Macht praktisch nur in dem Sinne, dass die Rechtsfolgen von außen irritierbar sein sollen”. Die Wahrheit der Justiz unterliegt der justizförmigen Prüfung, die wiederum ihren fiktionalen Charakter voraussetzt. Die Justiz verhält sich medial zu ihren Gegenständen, sie ‘verwirklicht’ sich selbst, indem sie jene produziert.
Man könnte zahllose Beispiele aus Literatur und Film anführen, in denen beides reflektiert wird: der spezifische Charakter der Wahrheit im Verfahren (und des Verfahrens), und die Funktionen, die Literatur und Film vor diesem Hintergrund übernehmen können (vgl. hier nur Bölls Ende einer Dienstfahrt). Seibert beschränkt sich auf drei Beispiele: Kleists Der zerbrochne Krug (UA 1808), Jurek Beckers Bücher für die TV-Serie Liebling Kreuzberg (1985 ff.) sowie Umberto Ecos Roman Der Name der Rose (O: 1980, dt. 1982).
Damit verengt sich in gewisser Hinsicht die Perspektive, denn Seibert konstrastiert die unterhaltsamen und (selbst in Ecos Prosa) komödiantischen Inszenierungen von Wahrheitssuche mit “einem schlichten, müden Verfahren”, in dem ein sprachloser Täter, der von Anfang an als solcher feststand, am Ende auch verurteilt wird.” So würden wir — Nicht-Juristen, Normalverbraucher — uns den ‘Weg zur Wahrheit’ nicht vorstellen:
“Natürlich braucht das Urteil nicht nur einen Angeklagten, sondern der Angeklagte muss auch der wahre Täter sein und Böses getan haben. Das will man inszeniert sehen, wenn man es von den Amtsjuristen nicht hören kann. Außerdem stellen wir uns die Suche nach der Wahrheit spannend vor. Wir denken nicht, es sei langweilig, dem Wahren gegenüber zu sitzen, so wie die Amtsträger es müssen, wenn sie Wahrheiten feststellen.”
Mithin wären unsere Erwartungen doppelt falsch (falsch programmiert sozusagen): Einerseits tragen wir einen Wahrheitsbegriff an die Justiz, dem diese gar nicht gerecht werden kann, andererseits benötigen wir die Wahrheit als Kern einer (ritualisierten) Inszenierung — welch letzteres uns für den Detektivroman anfällig macht. Die ‘wirkliche’ Wahrheit (diejenige, in der wir Ordnung durch Strafe wiederhergestellt sehen) als Ergebnis eines Aufdeckungsprozesses, in dem der Schein, den das ‘Böse’ um sich verbreitet, durchdrungen wird, und zwar nach mühsamer Tätigkeit, die dem Ermittler die Aura verschafft, die ihn zum Garanten der Wahrheit machen kann.
Während aber der Detektiv ein spezifisch literarischer Wahrheitsgarant ist, der außerliterarisch in Funktionen und Institutionen verwirklicht ist, scheint die Richterfigur unmittelbar aus der außerliterarischen ‘Wirklichkeit’ (der Justiz) in die Literatur eingewandert zu sein. Er ist, hier wie dort, derjenige, der u. a. die Aufgabe hat, das Wort zu erteilen, zur Sprache kommen zu lassen — oder eben nicht. Und er ist im Rahmen seiner Aufgaben der ‘Herr über den Text’, in dem die Vergangenheit vergegenwärtigt, repräsentiert werden muß. Das ist sozusagen ein notwendiges Thema literarischer Justizdarstellungen. (Wer Justizdramen untersucht, von denen es in der deutschen Literatur gar nicht so wenige gibt, der stößt immer wieder auf Szenen, in denen ein Richter einem Angeklagten oder Zeugen genau in dem Moment das Wort abschneidet, in dem er die Wahrheit sagen will: ‘Sie reden nur, wenn sie gefragt sind …’).
Seibert stellt den Zerbrochnen Krug in die Ödipus-Tradition:
“Von den wenigen Richterdramen ist das Kleistsche geradezu sprichwörtlich geworden. Der Richter Adam aus Kleists ‘Zerbrochnem Krug’ ist der alte menschliche Adam, der wie der mythische Ödipus sich selbst als Täter entdeckt, was aber im Unterschied zu Ödipus für den allzumenschlichen Adam gar nicht weiter aufregend ist, denn er weiß es von Anfang an.”
Aber vielleicht geht man Adam und dem Stück auf den Leim, wenn man im Richter die Ödipus-Figur sieht, die — im Gegensatz zum Vorbild — alles tut und tun muß, die eigene Schuld zu verdecken und zu verstecken. Das mißlingt, und zwar nicht zuletzt mithilfe des nichtsahnenden Gerichtsrats, der das Verfahren immer wieder vorantreibt, bis Adam erkannt ist und die Flucht ergreift. So besetzt also die Justiz selbst in Kleists Stück die Position des Ödipus, aber eben nicht ungewollt und insofern unwissend. Denn es ist ja genau das Ziel der Visitationsreise des Gerichtsrats: Wissen über die Praxis der Justiz zu sammeln und ihre ‘schwarzen Schafe’ zu entdecken. Das gelingt so gut, daß der Gerichtsrat Milde mit Adam walten lassen kann, denn das Ziel der Selbstbeobachtung ist erreicht (und Frau Marthe kann mit einiger Beruhigung an die nächste Instanz verwiesen werden). Die Justiz bei Kleist: ein anderer, sozusgen glücklicher Ödipus.
(Fragmentarisch …)
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