Pitavalgeschichten im 19. Jahrhundert. 1: Schiller und Feuerbach

“In dieser Ecke der Bibliothek pflegen zu stehen: der alte ‘Pitaval‘ (recht langweilig und würdig von Paul Ernst bearbeitet); der ‘Neue Pitaval‘ (Willibald Alexis, nie wieder erreicht); der ‘Moderne Pitaval‘ (eine außerordentlich gut dokumentierte Zusammenstellung, soviel ich mich erinnere, bei Mohr in Tübingen erschienen); die zwölf Bände von Friedländer: ‘Moderne Prozesse‘ (ganz schlecht, dumme und kitschige Zeitungsberichte, nur als unmaßgebliche Gedächtnisauffrischung zu benutzen [...]” (Kurt Tucholsky, 1925).

“Höher, darüber standen nun in meines Vaters Bibliothek die klassischen Schriftsteller der Gerichtsberichterstattung: die ‘Causes célèbres et interéssantes‘ des Maître François Gayot de Pitaval (Advokat am Hofe Ludwigs des XV.) — die Prozeßakten der Ketzerin Jeanne d’Arc, des spanischen Rebellenprinzen und Mutterschänders Con Carlos, der Giftmischerin Marquise de Brinvilliers (deren deutsche Ausgabe Schiller veranstaltet und dann dramatisiert hatte) und eine deutsche Fortsetzung: ‘Der neue Pitaval‘, Kabinettstücke der Erzählerkunst, gesammelt von Willibald Alexis (einem vaterländischen Leihbibliotheksautor), und dem Kgl. Preußischen Kriminalkommissar Hitzig — Fundgruben der klassischen Schaubühne, des romantischen Romans. Ja, gerade der nüchternen Kriminalistik verdankt die Dichtung ihre besten und fruchtbarsten Einfälle” (Walter Mehring, dt. 1952, ü.a. 1964).

Auch wenn Walter Mehring kräftig daneben greift (über J. E. Hitzig — der allzu unverdient und entsprechend nachhaltig unter die Räder der Hoffmann-Rezeption kam — und den Neuen Pitaval wird es eigene Merkblättchen geben), in einem hat er gewiß recht: Bis in die dreißiger Jahre des 20. Jahrhunderts gehörten ‘Pitavalgeschichten’ in eine ordentliche Bibliothek. (Nicht daß ich eine solche hätte, aber ein Teil meines bis auf einen Band vollständigen Neuen Pitaval stammt aus der Bibliothek von Max Alsberg , wobei ich keine Ahnung davon habe, wie die Bände in den Antiquariatshandel gelangt sind.)

Im Hinblick auf die folgenden Anmerkungen zu Fallsammlungen und Fallgeschichten/Pitavalgeschichten im 19. und frühen 20. Jahrhundert habe ich eine >> Liste mit gut 120 Titeln aus der Zeit zwischen dem letzten Drittel des 18. und dem ersten Drittel des 20. Jahrhunderts zusammengestellt.

Die Bezeichnung “Pitavalgeschichten” geht auf Willibald Alexis und Julius Eduard Hitzig (und den Neuen Pitaval) zurück. Gemeint sind damit literarisch-authentische Darstellungen von Verbrechen und Verbrechern, die in der Regel nach der Aburteilung und mit Blick auf das Strafverfahren für ein allgemeines (‘gebildetes’, aber nicht ‘fachlich’ interessiertes) Publikum verfaßt und in spezialisierten Sammelwerken veröffentlicht wurden.

Die ‘Blütezeit’ dieser Form der literarischen Darstellung von Kriminalität und Strafverfolgung war das 19. und das frühe 20. Jahrhundert. Es gab nach 1945 immer wieder Versuche, an die Tradition anzuknüpfen (vgl. nur Mostar/Stemmle, ‘Maximilian Jacta’ (d.i. Erich Schwinge, sapienti sat) oder, aus DDR-Sicht, F. K. Kaul ), zu ihrer früheren Rolle haben es die Pitavalgeschichten aber in den Literaturen von BRD und DDR nicht mehr gebracht. Über die Gründe kann man derzeit nur spekulieren. Ein Aspekt ist gewiß, daß die ‘bildungsbürgerlichen’ Leserschichten nach 1950 ihre Ressentiments gegenüber dem Kriminalroman ablegten, der sich seinerseits der Kriminalitätsdeutung öffnete. Ein anderer (und womöglich wichtigerer) Aspekt ist, daß sich das Fernsehen sehr früh das Format der ‘authentischen Kriminalitätsdarstellung’ zu eigen machte (darüber unterrichten Ingrid Brück u. a. in Der deutsche Fernsehkrimi, 2003, Website des Projekts, Rez. des Buches bei IASL online). Hinzu kommt, daß das True-Crime-Genre eine Reihe von Funktionen der alten ‘Pitavalgeschichten’ aufgenommen und transformiert hat. Inzwischen stehen die Geschichten aus dem alten und neuen Pitaval (in ihren zahlreich zugänglichen Neuauflagen und Bearbeitungen) als wohlfeile Materialgrundlagen für populäre Kriminalitäts- und Kriminalistikgeschichten zur Verfügung, so daß man sich nicht zu wundern braucht, wenn man in diesen auf ganz altväterliche Kriminalitätsbilder bzw. Kriminalitätsvorstellungen trifft.

Die deutschen Pitavalgeschichten sind, zugespitzt ausgedrückt, am Beginn des 19. Jahrhunderts als Amalgamierung entstanden aus den schon zahlreich vorhandenen Publikationen von aktenmäßigen Fällen und Relationen sowie den ‘Kriminalgeschichten’, deren Ausrichtung erfahrungsseelenkundlich und/oder moralisch war. Ihre ‘Poetik’ knüpft an die Auseinandersetzungen über Gayot de Pitavals Causes célèbres et intéressantes … (1734-1741) an, denen praktisch schon zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung der Ruf der leserfeindlichen Orientierung an den Akten anhing, so daß sie praktisch stets in bearbeiteter Form rezipiert und tradiert wurden, um für die Zielmärkte der Übersetzungen noch einmal bearbeitet zu werden. Wichtigste Grundlage der deutschen Rezeption ist die Ausgabe, die der Parlaments-Advokat Richer 1773 bis 1792 veröffentlichte. Auf ihr basiert auch die vierbändige deutsche Ausgabe (1792-1795), für die Schiller als Herausgeber zeichnete, obwohl er sich allenfalls am Rande mit der Auswahl und Bearbeitung der Texte befaßte.

Das Vorwort, das Schiller für diese Pitaval-Ausgabe verfaßte, ist jedoch, neben der Einleitung zum “Verbrecher aus verlorener Ehre”, als eine der wichtigsten Wegmarken für die ‘realistische’ Darstellung von Verbrechens-, Verbrecher- und Verfahrensgeschichten in der deutschen Literatur anzusehen: Schiller legte dem lesenden Publikum die Pitavalgeschichten nicht bloß als “angenehme Beschäftigung” ans Herz, sondern vor allem im Hinblick darauf, daß der “umständliche Rechtsgang die geheimen Bewegursachen menschlicher Handlungen weit mehr ins klare zu bringen fähig ist, als es sonst geschieht [...]“. Aber es ist nicht die “vollständigste Geschichtserzählung”, die dies leistet, sondern die mediale Form, der “Kriminalprozeß”, die das “Innerste der Gedanken [...] an den Tag bringt”. Aber auch der Kriminalprozeß, wie er in den Akten aufgezeichnet ist oder in einer Verhandlung abläuft, markiert für Schiller noch nicht die Endstufe der Vermittlung, auch wenn er Material als Vertextung von Vergangenheit gleichsam zuliefert, bleibt er doch der juristischen Perspektive zu sehr verhaftet, um nicht noch einer weiteren — eben: literarischen — Bearbeitungsstufe zu bedürfen, um das “Wahre, Schöne und Gute” repräsentieren zu können. Denn dies ist ja die paradoxe Aufgabe, die sich dem Erzähler von Kriminalfällen und/oder Kriminalgeschichten um und mehr noch nach 1800 stellt, und deren Verfehlen ihm die Literaturkritik nach 1850 gnadenlos vorwerfen wird.

Wie auch immer: Schiller hat 1792 auch seine Sonnenwirt-Erzählung aus dem Jahr 1786 in die Kleinen prosaischen Schriften aufgenommen, die als ‘wahre Geschichte’ für ein produktives Mißverständnis sorgte, denn sie gab, auch mit ihren Auslassungen, gleichsam den Plan vor, nach dem die Pitavalerzähler im 19. Jahrhundert Verbrechen und Verbrecher literarisch so ‘zurichten’ konnten, daß sie sozial und ästhetisch verträglich wurden. Jakob Friedrich Abel (der Wikipedia-Artikel ist eine uninspirierte Zusammenfassung des Eintrags in der ADB ) hat mit seiner “Geschichte eines Räubers” (1787) auf die für die Pitaval-Erzähler entscheidende Leerstelle aufmerksam gemacht: Schillers Erzählung konnte zwar als Resozialisierungsgeschichte gelesen werden (bis in unsere Zeit), doch das Verdienst für die Resozialisierung mußte eigentlich dem Verbrecher zugeschrieben werden, der sich selbst stellte und bekannte, der langgesuchte Sonnenwirt zu sein. Schiller weist nur in einer Nebenbemerkung darauf hin, daß auch ‘sein’ Sonnenwirt nach der Festnahme die ganze Verhör-, Geständnis und Zurichtungsmaschinerie durchlaufen mußte, die Abel unter den Überschriften “Besserung”, “Die Ausrottung seiner Laster”, bis zur “Ankündigung des Todesurtheils” in aller Breite darstellt. Bei aller Aufklärung ist Abels Darstellung eben auch noch den Vorbildern der Hinrichtungsberichte und Schafott-Traktate verhaftet, denen er gleichsam eine Zukunft gibt. (Noch Kafkas “In der Strafkolonie” (1919) wird diese Tradition aufnehmen, freilich mit dem Ziel, sie endgültig zu zertrümmern).

Paul Johann Anselm von Feuerbach (Wikipedia), der seinen ersten Zweibänder mit “Merkwürdigen Rechtsfällen” 1808/11, den zweiten (mit teilweise übereinstimmendem Inhalt, aber unter dem Titel “Aktenmäßige Darstellung merkwürdiger Verbrechen”) 1828/29 veröffentlichte, bezog sich mindestens indirekt auf Schillers Poetik der Kriminalitätsdarstellung. Doch hatte er weniger die prosaischen Darstellungen als das — aus seiner Sicht publikumswirksamere — Drama im Blick und sah in den Räubern, trotz des zugestandenen literarischen Werts, einen Höhepunkt sitten- und vor allem jugendverderbender Verbrecherheroisierung (den entsprechenden Text Feuerbachs kann man >> hier nachlesen). Im Prinzip überwindet Feuerbach schon die Vorstellung, daß sich ‘Relationen’ mit wenigen redaktionellen Eingriffen auch für das allgemeine Publikum ‘interessant’ machen ließen (s. die Anmerkungen zum Olnhausen-Fall sowie den Text zum Fall Bichel). Feuerbachs Literarisierungen zielen primär auf die Vergegenwärtigung der Tat und der Überführung, so daß dem Leser (im Idealfall) die Einstellung des Täters zu seiner Tat zweimal vor Augen geführt wird, nämlich im Augenblick der Begehung und retrospektiv dann, wenn er sich verantworten muß. (Zu erinnern ist an den Entstehungszusammenhang der Feuerbachschen Darstellungen als ‘Gnadenvorträge’, die er dem König vorzulegen hatte.) Feuerbachs Verbrechensdeutung rekurriert häufig auf ein Begehren, das beim Täter so übermächtig geworden ist, daß es alle Widerstände der Vernunft, aber auch alle Schranken der sittlichen Erziehung überwindet. Entsprechend attraktiv wurde seine Darstellung des Falles Bichel noch für die Lustmörder-Konstruktionen am Ende des 19. und zu Beginn des 20. Jahrhunderts (s. Krafft-Ebing: Psychopathia Sexualis, EA 1886).

Bei Feuerbach wird auch unmittelbar einsichtig, mit welchen Schwierigkeiten die Pitaval-Erzähler konfrontiert sind — Schwierigkeiten, die sowohl die erzählerische Organisation als auch die Deutung des jeweiligen Falles betreffen: Feuerbachs Literarisierungsstrategie der ‘Vergegenwärtigung’ bewährt sich in Fällen, in denen der Täter einer Einzeltat schnell gefaßt werden konnte und umfassende Geständnisse ablegte. Sobald jedoch Fortsetzungszusammenhänge aufzudecken sind, der oder die Täter durch langes Leugnen umfängliche Ermittlungen erzwingen, oder Verfahren darzustellen sind, die nur zu Teilverurteilungen führen, drücken die Verfahrensgeschichten die Verbrechens- bzw. Verbrechergeschichte in den Hintergrund und die Persönlichkeitsdeutung muß an Stringenz verlieren, obwohl sie bei Feuerbach und bei seinen Nachfolgern das Interessenzentrum besetzt. In der Tat fällt auf, daß die Fallsammlungen bis in das 20. Jahrhundert keine eigenen ‘Poetiken’ der Ermittlungs- und Verfahrensdarstellung entwickeln. (Für die Reihe “Außenseiter der Gesellschaft”, 1924/25, wird es einen eigenen Eintrag geben, der auf diesen Aspekt noch einmal eingehen wird.)

Die Sammlungen von Wilhelm F. Bischoff (4 Bde., 1833-1840) und Anton Bauer (4 Bde., 1835-1839) repräsentieren ziemlich einheitlich den Typus von Fallsammlungen, die sich in erster Linie an beruflich interessierte Leser wenden; bereits die Titel signalisieren, daß die Herausgeber/Autoren nicht bloß ju­ristische Anfänger im Blick haben, sondern all jene, die sich über die Form von Relationen, über Urteilsvorschläge und Gutachtenvorlagen informieren möchten. Entsprechend ist die Darstellungsweise: Sie orientiert sich bis hin zu den Zwischenüberschriften an der Routine der Relationenabfassung (und sie verwenden zumeist die Akten, die sie als Verfahrensbeteiligte zu bearbeiten hatte). Nur selten werden die Urteilsbegründungen mit Erwägungen moralischer oder biographischer Art verbunden, die über den Begründungszusammenhang eines Urteils hinausgehen. Die Funktionen solcher Sammlungen werden mehr und mehr von Fachzeitschriften übernommen; außerdem verändert sich die Ausbildung durch die Einführung der mündlichen Hauptverhandlung in Strafsachen.

(Literaturverzeichnis gibt’s erst in der Endfassung.)

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