“Die kriminalpolitische und pädagogische Aufgabe des Kriminalromans.
Für die Kriminologie ist der Kriminalroman ein notwendiges, wertvolles Instrument der offenen Auseinandersetzung mit dem Phänomen des Verbrechens in der Gesellschaft. Verherrlichung, Verharmlosung und Verdrängung des Verbrechens sind gleicherweise gesellschaftliche Fehlhaltungen. Im Kriminalroman sollte der Verbrecher deshalb weder als Held noch als Tier noch als Kranker noch als Opfer der Gesellschaft hingestellt werden. Der Kriminalroman hat vielmehr die Aufgabe, das Verbrechen so wirklichkeits- und tatsachennah wie nur möglich darzustellen und die Persönlichkeit und die Straftat des Rechtsbrechers verstehend zu begreifen, um so das Gefühl der Mitverantwortung jedes einzelnen in der Gesellschaft für den Verbrecher und seine Tat zu wecken und zu stärken. Der Kriminalroman kann diese kriminalpolitische und -pädagogische Aufgabe erfüllen, wenn er die Gleichgültigkeit und Verständnislosigkeit der Bevölkerung den sozial weniger oder gar Un-Tüchtigen gegenüber überwinden hilft und diesen so eine echte Lebenshilfe gewährt. Auf diese Weise kann der Kriminalroman dazu beitragen, daß das Phänomen des Verbrechens in einem Reifungs- und Reinigungsprozeß der Gesellschaft bewältigt wird”.
Hans Joachim Schneider: Art. “Kriminalroman“, in: Handwörterbuch der Kriminologie. Begr. von Alexander Elster und Heinrich Lingemann. In völlig neu bearb. zweiter Auflage hg. von Rudolf Sieverts und Hans Joachim Schneider. Zweiter Band: Kriminalpolitik – Rauschmittelmißbrauch. Berlin und New York: de Gruyter 1977, S. 47-63, Zit. S. 63.
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