Kriminalroman

“Der Kriminalroman, der in seiner Frühzeit bei Dostojewski viel für die Psychologie geleistet hat, stellt sich auf dem Höhepunkt seiner Entwicklung der Sozialkritik zur Verfügung. Wenn Brechts Buch die Gattung erschöpfender verwertet als Dostojewski, so kommt das unter anderem daher, daß darin – wie in der Wirklichkeit – der Verbrecher sein Auskommen in der Gesellschaft, die Gesellschaft – wie in der Wirklichkeit – ihren Anteil an seinem Raub hat. Dostojewski ging es um Psychologie; er brachte das Stück Verbrecher, das im Menschen steckt, zum Vorschein. Brecht geht es um Politik; er bringt das Stück Verbrechen, das im Geschäft steckt, zum Vorschein.

Bürgerliche Rechtsordnung und Verbrechen – das sind nach der Spielregel des Kriminalromans Gegensätze. Brechts Verfahren besteht darin, die hochentwickelte Technik des Kriminalromans beizubehalten, aber dessen Spielregel auszuschalten. Das Verhältnis zwischen bürgerlicher Rechtsordnung und Verbrechen wird in diesem Kriminalroman sachgemäß dargestellt. [...]

Es ist natürlich, daß in diesem Grenzfall des Kriminalromans der Detektiv nichts zu suchen hat. Die Rolle, die ihm der Spielregel nach als Sachwalter der gesetzlichen Ordnung zufällt, übernimmt hier die Konkurrenz” (S. 447 f.).

Walter Benjamin: “Brechts Dreigroschenroman [1935],” in W. B.: Gesammelte Schriften. Bd. III, Hg. von Rolf Tiedemann und Herrmann Schweppenhäuser, Werkausgabe Edition Suhrkamp, Bd. 2. Frankfurt/M.: Suhrkamp, S. 440-449.

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