True Crime etc. (Vorstufe) I

Die Urheberrechtskammer des Landgerichts wird ihre Freude daran haben und Gutachter beauftragen müssen: da klagt ein Sachbuchautor gegen eine Romanautorin auf Schadenersatz wegen der Verletzung seines Urheberrechts und begründet dies damit, daß die Autorin genau die Passagen in seinen Sachbüchern plagiiert habe, die er, der Sachbuchautor, erfunden habe. Die Autorin habe sich also für ihre Fiktionalisierung eines ‘wahren Kriminalfalles’ nicht das allgemeine Wissen, sondern die spezifischen Erfindungen angeeignet. Kurzes Innehalten: Trotz dieser Sachlage wird der eine darauf beharren, ein Sachbuch veröffentlicht zu haben, während die andere auf ihrem Status als Urheberin eines fiktionalen Romans bestehen wird. Und — wenigstens literarhistorisch gesehen — haben beide dafür gute Gründe (was über den Ausgang des Verfahrens nichts aussagt): So lange es sie gibt, sind die ‘wahren Verbrechensgeschichten’ so wenig ohne Fiktionen ausgekommen, wie es am Fiktionalitätsstatus von (Kriminal-)Romanen etwas geändert hat, wenn sie sich am Fundus der ‘wahren Verbrechen’ bedienten.

Zum Beispiel:

“‘Los, raus hier!’ brüllte er, zog das Mädchen dann in Richtung Main. Wenige Meter vor dem Ufer sackte Klara Konzel plötzlich zusammen, rang verzweifelt nach Luft. Sie sah das Wasser, ahnte, was nun folgen sollte. Ihr Puls raste – Todesangst. Er kniete sich neben sie, schnitt ihr den Hüftgürtel ab und band ihr damit die Füße zusammen. Langsam kam er in Stimmung, war wieder in seinem Element. Sie litt Höllenqualen, als sie das Messer aufblitzen sah, spürte, wie es sich in ihren Hals bohrte. Auge in Auge hockte er auf ihr, das austretende Blut stimulierte ihn. Endlich konnte er sein grausiges Ritual vollenden: ungestört, ungehemmt. Verzweifelt zappelte sie mit Armen und Beinen, weinte, flehte. Er gab keinen Pardon. Dann war es vorbei”.

Selbstverständlich kann man dieser Passage nicht ohne weiteres entnehmen, daß sie eine ‘wahre Geschichte’ als ‘wahre Geschichte’ erzählt: man müßte sie im Kontext lesen, aber es hilft auch, wenn man den Autor und den Titel kennt: Stephan Harbort: “Das Hannibal-Syndrom – Phänomen Serienmord”, online zugänglich unter http://www.der-serienmoerder.de/scripts_de/aufsaetze/serienmoerder03.doc. Was hier erzählt wird, ist aktenkundig und abgeurteilt. Doch spielt die Zuordnung zur Textsorte der aktenmäßigen Fälle für die Darstellung der Tötung keine Rolle; man kann sich die Handlungssequenz, aus der sie stammt, genau so gut in einem Kriminalroman vorstellen (Wertungsfragen einmal ausgeklammert). Die Textpassage bezieht ihre Dramatik aus der narrativ-literarischen Konstruktion, namentlich aus den schnellen Perspektiven- bzw. Fokalisierungswechseln, in denen Täter- und Opferrollen klar konstrastiert werden. Die kommentierende, deutende Erzählinstanz tritt hervor (“das austretende Blut stimulierte ihn”), die im Textganzen dem Autor zuzuordnen wäre, der seine Darstellung letztlich mit dem Aktenzugang legitimiert. Selbstverständlich wird nicht aus ‘eigener Anschauung’ berichtet: wäre der Erzähler dabei gewesen, hätte er hoffentlich den Mord verhindern können. True Crime rekonstruiert Vergangenheit, sie geht zurück in die Zeit und an den Ort der Tat und produziert als ‘öffentlichen Raum’ und als ‘öffentliche Tat’ was vorher ohne Zeugen ablief – und schon deshalb kann das Genre nicht ohne Fiktionalisierungen auskommen. Es ermöglicht so die paradoxe Identifizierung mit Täter, Opfer und Strafinstanzen und die Erfahrung des ‘wahren Verbrechens’, das (bis zu seiner Bestrafung) von Stellvertretern in Szene gesetzt wird.

True Crime hat sich durchgesetzt; inzwischen verdrängt der Genre-Begriff auch hierorts die ehrwürdigen ‘wahren Verbrechen’. Doch bislang hat sich für diese Textsorte niemand zuständig gefühlt (ich sehe jetzt einmal von einzelnen Kapiteln in Dissertationen u. dgl. ab):

  • Die deutsche Lilteraturwissenschaft/-geschichte fokussiert das späte 18. und das 19. Jahrhundert: die Verbrechergeschichten der Aufklärung, den alten und den Neuen Pitaval, Schiller, Abel, Feuerbach. Die “Außenseiter der Gesellschaft” (1924/25) werden, wenn überhaupt, als Dokumentarliteratur eingeordnet und bei den Autorenphilologien abgehandelt (ohne daß deren Scharnierfunktion für die Verbrechens- und Verfahrensdarstellung zur Sprache käme). Nicht viel anders sieht es bei den angelsächsischen Kolleginnen und Kollegen aus. True Crime sucht man auch auf dem Portal der Sachbuchforschung – www.sachbuchforschung.de – vergeblich, was im Newsletter “Sachen und Sachlichkeit – Die 1920/30er Jahre” – http://www.non-fiktion.de/ – besonders überrascht
  • Die Kriminologie (die in den True Crime-Vorläufern eine ihrer Wurzeln hat) und die Kriminalitätsgeschichte bedienen sich allenfalls am Material, ohne es systematisch zu reflektieren.
  • In der Rechtswissenschaft gibt es vereinzelte Arbeiten zur Relationengeschichte, die aber kaum je erweitert werden zu den Wechselwirkungen zwischen den ‘wahren Geschichten’ und ‘True Crime’ mit den Fallgeschichten (und ihren spezifischen Fiktionalisierungen), die in der Strafjustiz jeden Tag und routinehaft produziert werden.

Mit Mark Seltzers True Crime. Observations on Violence and Modernity (New York: Routledge 2007) könnte sich die desolate Situation ändern. In diesem jüngsten Buch führt Seltzer frühere Überlegungen (in Bodies and Machines. New York Routledge 1992, sowie Serial Killers. Death and Life in America’s Wound Culture. New York: Routledge 1998) zu einer Genretheorie zusammen, die sich in wesentlichen Aspekten an den Medien- bzw. Massenmedientheorien von Niklas Luhmann und Friedrich A. Kittler orientiert.

Bei Seltzer geht es um die Bedingungen und die Funktionen einer alle Grenzen sprengenden Darstellung und Thematisierung von Gewalt(kriminalität), um die Allgegenwart medial vermittelter (medial konstituierter) Wunden und Verwundungen, um die Serialisierung des Mordens als Effekt von Schreib- und Lesezwängen, um das gewaltsame Öffnen von Körpern als Verbrechen und der Psychen als Geständnis. Seltzers Argumente beruhen nicht auf einem abgeschlossenen Korpus (von Texten, Textsorten und Filmen), seine Beispielsammlung umfaßt einen Zeitraum von der Mitte des 19. Jahrhunderts (Poe) bis in die unmittelbar Gegenwart (Haruki Murakami), der Printbereich steht im Vordergrund, ohne Film und TV (vor allem die Pathologen-Serien) zu verdrängen.

“True crime is crime fact that looks like fiction” (S. 16 — und damit soll’s gleich weitergehen).

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2 Kommentare

  1. Erstellt am 22.08.2007 um 17:08 | Permanent-Link

    …oder fiction that looks like crime fact? Bin ich mal gespannt…

    bye
    dpr

  2. admin
    Erstellt am 23.08.2007 um 17:37 | Permanent-Link

    dauert noch: ‘funzt’ noch nicht. Grüße.

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