“Der erste Staatsanwalt bat nun die Geschworenen auf ihren Bänken, bei der Link die Schuldfrage auf Mord, bei der Bende die auf versuchten Mord und Beihilfe zum Mord zu bejahen. Aus der langen Dauer der Tötung wie aus dem Briefwechsel gehe klar hervor, daß die Link mit voller Überlegung gehandelt habe. Gegen die Annahme mildernder Umstände spräche die kalte Roheit und Grausamkeit, welche die Briefe zeigten. Den Frauen hätte der Weg zur Ehescheidung offen gestanden.
“Den Geschworenen auf ihren Bänken, die alles angehört hatten, wurden zwanzig Schuldfragen vorgelegt: sie lauteten bei Frau Link auf Mord bzw. Totschlag und Beibringung von Gift sowie auf Beihilfe zum versuchten Mord an Bende, bei Frau Bende auf Beihilfe zur Tat der Link und auf Mordversuch bzw. versuchten Totschlag und Beibringung von Gift, bei Frau Schnürer auf Unterlassung der Anzeige des ihr bekanntgewordenen beabsichtigten Verbrechens.
In ihrem abgeschlossenen Zimmer sahen sich die Geschworenen, diese ernsten ruhigen Männer, dann gegenüber der merkwürdigen Frage, die man ihnen mitgegeben hatte, und mancher von ihnen wurde noch stiller. Es war keine Versammlung von Affektbereiten, Zornmütigen, Hitzigen, Rachegierigen, keine Recken mit Schwertern und Fellen, keine mittelalterlichen Inquisitoren. [...] Bei alldem drehte es sich aber nicht um die Tat, sondern beinah um das Gegenteil einer Tat: nämlich wie dieses Ereignis zustande kam, wie es möglich wurde. Ja man ging darauf aus, zu zeigen, wie das Ereignis unvermeidlich wurde: die Reden der Sachverständigen klangen in diesem Ton.
Man war gar nicht mehr auf dem Gebiet des ‘Schuldig-Unschuldig’, sondern auf einem anderen, auf einem schrecklich unsicheren, dem der Zusammenhänge, des Erkennens, Durchschauens”.
“Die Geschworenen wurden gedrängt, wegzublicken von dem, was innerhalb des Kreises, der Grenzen geschah; die Skala der Vorgänge mußten sie außer acht lassen. Eigentlich war es eine Inkonsequenz, ihnen erst die Skala zu zeigen und sie dann zu veranlassen, sie nicht zu beachten. Eine leicht flimmernde Erinnerung an die Skala der Vorgänge durften die Geschworenen anklingen lassen: nach dem Tatbestand wurden sie gefragt, und dann: liegen mildernde Umstände vor?
Nach zweistündiger Beratung kehrten sie zurück, ließen die Geschworenen als ihren Spruch verkünden: die Link ist der vorsätzlichen Tötung ohne Überlegung mit mildernden Umständen schuldig. Die Bende ist der versuchten Tötung nicht schuldig, wohl aber der Beihilfe zum Totschlag; hierbei werden ihr die mildernden Umstände versagt. Die Angeklagte Schnürer ist der Mitwisserschaft nicht schuldig”. (Alfred Döblin: Die beiden Freundinnen und ihr Giftmord, 1924.)
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