Autobiographisches Experiment — Richterroman

Wolfgang Ohler: Das Auge der Amsel. Roman mit Zeichnungen von Christsoph Legner. Zweibrücken: Echo Verlag 1986. (Wikipedia-Artikel über W. Ohler.)

In Ballmanns Leiden von H. Rosendorfer verschwindet der Richter. Doch es zeigt sich auch, daß die Rekonstruktion dieses Verschwindens, das seine Ursache im Beruf, also in der Justiz hat, an Grenzen stößt: Kann man Justiz und die Sozialisation von Justizjuristen anders als in Anekdoten abbilden? Anders gefragt: Ist der Richter schon verschwunden, wenn er seinen Dienst antritt — ist er Teil einer Institution geworden, die anders als in ‘Fällen’ (die als Anekdoten auftreten) narrativ nicht zu erfassen ist? (Wäre dafür schon Ernst Ottwalts Denn sie wissen was sie tun (1932) bein Beispiel?)

Wolfgang Ohlers Roman macht jedenfalls keine Ausnahme, sondern aus der Fragmentierung (der Serialität) der strafjuristischen Realitätskonzeption ein Prinzip. Er erzählt diskontinuierlich und aus wechselnden Perspektiven. Die Biographie eines Richters (die man als Autobiographie des Autors lesen kann/soll, darauf verweist der Klappentext) wird diskontinuierlich und aus wechselnden Perspektiven erzählt. Das ist die Fiktionalisierung, die einer Re-Konstruktion (der Biographie, aber auch der Fallgeschichte) innewohnt. Für den Leser wird es unmöglich, die faktualen von den fiktionalen Teilen zu unterscheiden, der auktoriale Erzähler, der über Ich- und über Er-Passagen verfügt, stellt sich betont zwischen die Textwelt und den Autor. (Genau damit verweist der Text Ohlers auf die Routinen der Textproduktion bei der Strafjustiz.)

Die erzählte Zeit reicht von den späten Kriegsjahren (1943 ff.) bis in die mittleren achtziger Jahre. In dieser Zeit bringt die Figur (Dr.) Wolf eine Richterkarriere hinter sich, die ihn zum Vorsitzenden einer Großen Strafkammer (vulgo Schwurgericht) macht. Im wesentlichen sind zwei Erzählstränge sind ineinander verwoben: während der eine Kindheit und Heranwachsen in einem überschaubaren Viertel Zweibrückens (‘Storchenkanton’) thematisiert, besteht der andere aus einer losen Folge von Anekdoten aus der Praxis des Strafrichters, der sich Wolf zuwandte, als er einsehen mußte, für eine wissenschaftliche Karriere nicht geeignet zu sein. Erweitert wird diese erzählerische Konstruktion noch durch Reflexionspassagen, die teilweise als Gespräche zwischen ungenannten Partnern ausgestaltet sind; am Ende steht eine Erzählung, die dem (auto-)biographischen Text noch einmal den Reflexionshorizont zuweist und den nicht weiter erläuterungsbedürftigen Titel trägt “Sartre, Vidocq und der Mord in der Metro”. Beides, die Strafjustiz und ihre erzählerische Präsentation werden aus der Sicht der Literatur reflektiert. So wie am Ende Sartre (und Camus) die Perspektive auf Schuld und Richten nachliefern, so wird am Beginn Musils Erzählung “Die Amsel” (aus Nachlaß zu Lebzeiten, 1936) eingeführt, um das Erzählen selbst zu begründen.

Dabei entsteht freilich nicht viel mehr als die Facettierung einer deutschen Geschichte aus der Froschperspektive. Die unmittelbare Nachkriegszeit erscheint als Kindheitsidylle, in der die Möglichkeit der Überwindung überkommener Grenzen von Klassen (Proletariat und Kleinbürgertum), Kulturen und Mentalitäten angedeutet wird. Daß diese Möglichkeit vertan wurde, zeigt sich in der Richterkarriere, in der sie nurmehr als Reflexionsangebot übrigbleibt, dessen Begrenzungen allenthalben sichtbar werden. Auf die Dauer wird der ‘humane Richter’, der die Menschen in den Fällen wahrnimmt, selbst zum Fossil. Ohlers Richterfigur erscheint als defizitäres Medium, das die Justiz der Zeit zwischen 1960 und 1985 nicht erfassem und nicht vermitteln kann. Man muß nur darann denken, daß dies die Zeit ist, in der eine ‘Große Strafrechtsreform’ kontrovers diskutiert wurde, schließlich in einer ‘liberalen’ Variante implementiert werden konnte, die im Folgejahrzehnt zu wesentlichen Teilen wieder zurückgebaut wurde. Von der Dramatik dieser Entwicklungen ist in Ohlers Text nichts zu spüren, man kann sie angesichts der Melancholie der Vergeblichkeit, die ihn überzieht, allenfalls ahnen.

Das Scheitern des Richters ist auch ein Scheitern des Textes, der die beiden ‘großen’ theoretischen Entwürfe, die er zitiert, fallen läßt, ohne ihre Leistungskraft auch nur annäherungsweise zu erproben: Einerseits Luhmanns Systemtheorie, andererseits Wilhelm Schapps Philosophie des Verstrickt-seins-in-Geschichten, die beide für Juristen größere Anziehungskraft haben, als der Text erkennen läßt.

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