Konsaliks Todesstrafenroman aus dem Jahr 1960

Heinz G. Konsalik: Ich beantrage Todesstrafe. Ein Roman nach Tatsachen. Bayreuth: Hestia 1960, 318 S. (Hestia-Publikationen der Jahre 1945 — 1965 im Katalog der Deutschen Nationalbiographie.)

Konsaliks Todesstrafen-Roman ist erstmals1960 als Buch erschienen,1 eine auf 124 S. gekürzte Taschenbuchausgabe erschien 1972. Diese Fassung erhielt 1989 in der 23. Auflage den Titel Aber das Herz schreit nach Rache, mit dem der Roman 1995 die 29. Auflage erreichte.2

Die Erstfassung dieses Romans ist vermutlich nicht die schlechteste Adresse, wenn man sich die Debatten über die Todesstrafe in der BRD der fünfziger Jahre des 20. Jahrhunderts vergegenwärtigen will. Ohne Zweifel hat der Text die seinerzeitige Mehrheit der Bundesbürger im Blick, indem er dezidiert für die Wiedereinführung der Todesstrafe eintritt. Doch die erzählerische Organisation des Textes entschärft diese Stellungnahme, so daß auch Leser aus der Minderheit der Todesstrafengegner ihre Argumente wiederfinden können. Aber diese Leser geraten in die Gesellschaft der Figuren des Textes, die mit den Zeichen des Absterbens, des Opportunismus und/oder der mangelnden Einsichtsfähigkeit ausgestattet sind.

Der Spiegel berichtete am 19.12.1951 über eine Emnid-Umfrage, derzufolge 75% der männlichen und 63% der weiblichen Befragten für die Wiedereinführung der Todesstrafe eintraten. Tatsächlich gab es während der fünfziger und noch in den sechziger Jahren ernstzunehmende Versuche, die Abschaffung der Todesstrafe durch Art. 102 GG zurückzuziehen.3 Diese Bemühungen blieben erfolglos und wurden schließlich aufgegeben (was ein Ruhmesblatt für die junge Bundesrepublik ist). Seit der Mitte der sechziger Jahre zeigen Umfragedaten auch stetig nachlassende Zustimmungsraten in der Bevölkerung: Ein später Erfolg des Kampfes um die Abschaffung, der schon in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts begonnen hatte.4

Weil Konsaliks Text sich prinzipiell für die Todesstrafe ausspricht, muß er sich mit der Verurteilungs- und Hinrichtungspraxis im ‘Dritten Reich’ beschäftigen, dessen Strafjustiz denn auch als Terrorinstrument thematisiert wird, von dem sich die bundesrepublikanische Strafjustiz der Erzählzeit vollkommen losgesagt hat. Die Nazijustiz kann also in der Argumentation über die Todesstrafe nicht mehr verwendet werden. Im Hinblick auf diese Abgrenzung konstruiert der Text eine Verbrecher- (und Verbrechens-)Typologie, mit der die Todesstrafe als letztes, aber als unverzichtbares Mittel einer Strafjustiz erscheint, die den ‘Schutz der kleinen Leute’ zum Ziel hat. Der Roman beruht auf dem populären Verständnis des Strafrechts, für das allein die schuldausgleichenden und präventiven Funktionen zählen (der ‘Kampf gegen das Verbrechen’), während die strafbegrenzende Wirkung des Strafrechts allenfalls in der Kritik an der zeitgenössischen Praxis zum Ausdruck kommt.5

Die Romanhandlung collagiert eine Reihe fiktionaler Verbrechens- und Verfahrenserzählungen mit zahlreichen Referaten von ‘wahren’ Kriminalfällen. Dabei geht es stets um die Frage, ob im je thematisierten Fall die Todesstrafe zu rechtfertigen wäre, und zwar sowohl im Hinblick auf die Schuld des/der Täter/s als auch im Hinblick auf die general- und spezialpräventiven Wirkungen von Hinrichtungen, an denen der Text insgesamt keinen Zweifel läßt. Darüber hinaus wird auf Fehlurteile verwiesen, aber ausgewogen: neben den Justizmorden gilt es auch, die fehlerhaften Freisprüche wahrzunehmen. In ausführlichen Diskussionspassagen treten ‘Praktiker’ und ‘Modernisierer’ der Strafjustiz für die Todesstrafe ein (und schießen dabei gelegentlich über das Ziel hinaus), während ihre Ablehnung von weltfremden Theologen, von opportunistischen Politikern und von einem durch Krankheit gezeichneten Richter vertreten wird.

Kriminalitätswahrnehmung in der Nachkriegszeit

“[ ...] die Banküberfälle gehörten zur Tagesordnung; und man wunderte sich fast, wenn man morgens beim Aufschlagen der Zeitung nicht las: Neuer Bankraub in Hinterstadt” (S. 286).

Konsaliks Roman ist voller Hinweise darauf, daß die fünfziger Jahre als eine Zeit der unkontrollierten und ‘modernen’ Gewaltkriminalität erlebt wurde, als eine Zeit der Verbrechen, die Leben, Eigentum und Mobilität in Frage stellten. Das wird nicht nur, aber vor allem in Figurenreden betont, z. B. vom Regierungsdirektor Moll, dem langjährigen Gefängnisdirektor, der nicht nur die Verbrechertypen kennt, sondern auch die Verbrechen, derentwegen sie bei ihm einsitzen; er bezeichnet sich selbst als “berufene[n] Kenner der sogenanten ‘Psychologie des Verbrechers’”6 Moll liest auch Zeitungen und läßt seinen Emotionen, freien Lauf:

“‘Fünfundzwanzigster des Monats — fünf Morde … Sechsunddzwanzigster des Monats — fünf Morde … Dreißigster des Monats — sechs Morde. Innerhalb von vier Tagen also sechzehn Morde! Jeweils auf einer halben Seite der großen Tageszeitung! Und weiter. Am dreiundzwanzigsten des nächsten Monats wiederum sieben Morde! Innerhalb der Zeitspanne eines Monats also ganze dreiundzwanzig Morde! [...] Und da ist man der Ansicht, die Todesstrafe würde nicht abschreckend wirken…!’” (S. 207 f.).

Die Empörung des Mannes erscheint glaubwürdig — um so mehr, als die faktische Grundlage, auf der sie gedeiht, unsicher ist. Man kann nicht recht wissen, wovon in der Tirade die Rede ist, außer, daß Herr Moll die Kriminalitätsberichterstattung seiner Zeitung(en) zur Kenntnis nimmt. Nimmt man das Gebiet der seinerzeitigen BRD als Referenz, kommt man schnell darauf, daß die Zahlen das Erschrecken nur insofern rechtfertigen können, als jeder einzelne Mord einer zuviel ist. Doch auch der grundgesetzgläubige Ministerialrat, dem Moll diese Zahlen vorlegt werden, zeigt sich überrascht über ‘ganze dreiundzwanzig Morde’ in einem Monat: “‘Wirklich’” (ebd.) — als hätte man im Justizministerium (Hessens) keinen Zugang zur aktuellen Kriminalstatistik, die “drei Morde” (S. 208) als Normalität ausweist (cum grano salis, Totschlag und Versuche vermutlich eingerechnet). Aber genau darum geht es in Konsaliks Text: Er zeigt von Fall zu Fall, daß ‘normale’ Menschen die Normalität dieser Zahl nicht hinnehmen können, auch nicht hinnehmen wollen und sollen. Die Bedrohung durch die Gewaltkriminalität wird im Text rhetorisch aufgeblasen, um unerträglich zu werden. Das Morden, von dem der Roman spricht, soll als symptomatisch erkannt werden — wie es die Medien im Text tun und wie es das ‘einfache Volk’ tut, das nach einem in der Tat besonders brutalen Banküberfall gemeinsam mit der Polizei einen Fackelzug veranstaltet, um der Justiz und der Politik die Pflichten in Erinnerung zu rufen. Der Text will Teil der Demonstration sein, die er darstellt, er muß als Parteinahme mit den spezifischen Mitteln der (Kolportage-)Literatur verstanden werden.

Verbrechertypologie

Sieht man einmal von den zahlreichen Nahbereichs- und Beziehungstaten ab, die im Text als ‘wahre Verbrechen’ verarbeitet sind, dann erkennt man eine Typologie der ‘unverbesserlichen’ Kriminellen, die — wie schon vor 1945 und auch vor 1933 — für den Vollzug der Todesstrafe in Frage kommen:

(a) Berufs- bzw. Gewohnheitsverbrecher: drei Deutsche, alle erheblich vorbestraft, und ein entwurzelter, ebenfalls vorbelasteter Amerikaner finden sich zu einem besonders brutalen Bankraub zusammen, bei dem sie von vornherein planen, ihre Schußwaffen so einzusetzen, daß von Angestellten und von Kunden in der Bank keine Gegenwehr ausgehen kann. So fallen ihnen zwei Angestellte und ein Polizist zum Opfer, Familienväter, wie der Polizeipräsident herausstellt, die zusammen neun Kinder hinterlassen. Es enspricht dem traditionellen Verbrecherbild (das seine Ursprünge in der Räuberliteratur des 18. Jahrhunderts hat), daß es auch bei der Auflösung der Bande nicht ohne tödliche Gewalt abgeht.

(b) Krankheit und Alkoholismus als Verbrechensursache wird von dem jungen Amerikaner John Pattis repräsentiert, der ironischerweise aus dem traditionell todesstrafenfreien Wisconsin stammt und zur weiteren Ausbildung nach Deutschland gekommen ist. Aus der Einladung zu Richter Hellmig ergibt sich eine Liebesaffäre mit dessen Tochter, die er unter Alkoholeinfluß während eines Tanzabends bedrängt und umbringt.7 Pattis kann fliehen und stirbt in der Schweiz an den Verletzungen, die ihm bei der Verhaftung beigebracht wurden. Die Freude bei den deutschen Amtsträgern über diesen außergerichtlichen Tod ist um so größer, als Pattis seine Moral nicht zum ersten Mal im Alkohol ertränkt hatte: Er hätte schon den blutigen Bankraub verhindern können, wenn er sich dem Dilemma, einen Landsmann anzeigen zu müssen, nicht im Rausch entzogen hätte. Auch wenn die Ausmerzung des gefährlichen Kranken ihm selbst zuzurechnen ist, da er sich gegen seine Verhaftung mit der Waffe wehren will — in der allenthalben spürbaren Erleichterung über dieses Ende steckt immer noch die Vorstellung, daß hier ein Leben beendet wurde, das aufgrund seiner Krankhaftigkeit schädlich ist. Die Figur stammt aus dem Arsenal der Diskussion über das lebensunwerte Leben, die gleichsam den Vorlauf bildet zur nationalsozialistischen Praxis gegenüber den Asozialen und den Volksschädlingen.8

(c) Der psychopathische Massenmörder Kurt Meyer schließlich stammt ganz und gar aus dem Vorrat der Verbrecherbilder, die von der nationalsozialistischen Literaturpolitik gefördert und in die Krimi-Produktion des ‘Dritten Reiches’ vermittelt wurden9 — wobei nicht zu übesehen ist, daß in dieser (medialen) Verbrecherproduktion auch ein gutes Stück Selbstbeschreibung enthalten war. Zu Beginn seiner Karriere im Roman wird Kurt Meyer aus dem Zuchthaus entlassen, wo er wegen Betrügereien für vier Jahre eingesessen hatte; man hatte ihn auch wegen eines Tötungsdelikts angeklagt, das ihm aber nicht nachgewiesen werden konnte. Meyer hatte sich als Mustergefangener aufgeführt, mit allen Funktionsträgern (vom Direktor über den Geistlichen bis zu den Schließern) gut gestellt und war allenfalls durch die (als querulatorisch empfundene) Neigung aufgefallen, seine Gefangenenrechte durch Eingaben und Beschwerden durchzusetzen. Noch am Abend seines Entlassungstages beginnt er mit der Umsetzung der Rachephantasien, die sich in den vier Zuchthausjahren aufgestaut hatten: innerhalb kürzester Zeit bringt er die vier Menschen um, denen er seine Verurteilung anlastet.

Meyer wird als ‘Massenmensch’ beschrieben, er sieht sich selbst so und erkennt, daß er sich erst als Mörder von einer “Null” zu einer “Zahl” gemacht hat, “zu einer großen Fünf” (S. 144). Er brüstet sich mit seiner Laufbahn und legt indirekt und unverwertbar in einem Brief an den Zuchthausdirektor ein Geständnis ab. Indem er sich durch seine Verbrechen über den Status des Massenmenschen erhebt, liefert er sich letztendlich selbst aus. Die traditionelle Selbstüberhebung des Verbrechermenschen wird ergänzt durch die intrinsische Motivation für das Verbrechen, das zum großen Teil dem Selbstbild entstammt und der ‘Selbsterschaffung’ dienen soll.10 Meyer steht insofern für das Wildlaufen der ‘modernen’ Gesellschaft, die von ihren Mitgliedern gleichzeitig Individualisierung und Anpassung verlangt und sie damit in eine paradoxe Situation versetzt. Die Figur verkörpert die unausweichliche Kriminogenität der Moderne, der im Prinzip nur durch harte Strafdrohungen beizukommen ist; kein Wunder, daß der Zuchthausdirektor Moll seine wichtigsten Anregungen aus den Begegnungen mit Meyer bezieht.

Mit Meyer wird zudem die Risiko-Debatte, die sonst von den Juristen des Textes geführt wird, in den Bereich des Verbrechens verschoben. Die Präventionstheorie des Textes fußt darauf, daß Verbrecher, die die Leben anderer auf’s Spiel setzen, das eigene Leben um so mehr schützen wollen. Wer eine Tötung plant (sei’s im Rahmen eines Überfalls oder zur Lösung eines Familienkonflikts), der kann nur davon abgehalten werden, wenn er weiß, daß er mit dem fremden auch das eigene Leben gefährdet. Meyer bestätigt dies: “Nach der Rechtsauffassung des gesunden Menschenverstandes steht auf fünfachen Mord ein fünffaches Todesurteil”, Meyer allein wäre “ein plausibler Grund, die Todesstrafe nicht nur zu wünschen, sondern zu fordern”. So vom Direktor der bayerischen U-Haftanstalt herausgefordert, platzt es aus Meyer heraus: “Ich hätte es nie getan, wenn es die Todesstrafe noch gäbe” (S. 279 f.). Und nach dem Ausspruch des Urteils, das auf fünffach lebenslänglich lautet, weiß er sich im Kölner Klüngelpütz nach gewohnter Art einzurichten, seine Zelle “wohnlich” zu machen: “Draußen machen sie Politik, machen sie Kriege, verlieren sie Kriege … die stillen Nutznießer werde wir sein, die sogenannten Lebenslänglichen! Wir warten, denn wir haben ja Zeit. Die Zeit arbeitet für uns. Wir schmarotzen an ihr” (S. 290).

Kurt Meyer ist die fiktionale Figur, in der die Verbrechervorstellungen und die Verbrechensängste gleichsam idealtypisch zusammengeführt werden. Als plausibler Kandidat für die Todesstrafe ist er im Roman eine Konfabulation aus den fragmentarischen Eindrücken, die mit den ‘wahren Fällen’ vermittelt werden. Man muß in Meyer auch den Vollzug der literarischen Programmatik sehen, die Konsaliks Text am Schluß nur andeutet: “die Schicksale kommen und gehen, tauchen auf aus dem Nebel des Unbekannten und tauchen unter in ihm. [...] Denn das letzte Geheimnis dieser Welt, das größte Rätsel, bleibt immer der Mensch” (S. 318). Wo die gängigen Erkenntnismittel versagen, wo ‘wahre Fälle’ einerseits, statistische Erfassungen von Kriminalität und Strafwirkung andererseits keine definitiven Entscheidungsvorschläge machen können, ist die lliterarische Zuspitzung gefragt, die den ‘Typus Meyer’ zur Hinrichtung freigibt.

Justiz

Staatsanwalt Dr. Doernberg ist wie Kurt Meyer ein literarisch-fiktionales Konstrukt, mit dem der Todesstrafendebatte eine Folie der irrationalen Übertreibung gegeben wird, vor der sie um so plausibler erscheinen kann. Diese Funktion wird im Verlauf des Textes deutlich, nachdem Dr. Doernberg in einem Mordverfahren sein Plädoyer mit dem ausdrücklichen Bedauern darüber schmückt, im vorliegenden Fall vom Grundgesetz(geber) daran gehindert zu sein, die Todesstrafe zu beantragen. Damit provoziert er den Schwurgerichtsvorsitzenden und zieht sich zunächst milden Tadel seiner Dienstvorgesetzten zu. Doernberg ist noch jung, hat als Offizier Kriegserfahrungen. Er ist ein Idealist, der seine Karriereaussichten den Überzeugungen unterordnet; als Vater einer kleinen Tochter kann er die Angst der kleinen Leute vor Kinderschändern und Kindermördern nachvollziehen. (Insofern ist er wie diese kleinen Leute auch das Opfer einer alle Grenzen sprengenden medialen Panikmache, die im Roman so unhinterfragt übernommen wird wie sie durch die Todesstrafendebatte insgesamt geisterte.11) Dr. Doernberg läßt sich von seiner Überzeugung, daß man ‘dem Volk’ (und das ist die alte Volksgemeinschaft der Nationalsozialismus) in seinen Nöten und Ängsten nur durch härteste Bestrafung derer helfen kann, die sich als Verbrecher der Gemeinschaft entziehen:

“Ich bestreite nicht, daß eine bestimmte Sorte Mörder besserungsfähig ist. Mörder aus Leidenschaft — daran denken Sie sicherlich. Mörder aus Eifersucht, aus dem Affekt heraus, die juristisch gesehen hart an der Grenze des Totschlages stehen. Aber wie ist es mit dem Mörder aus niedrigen, gewinnsüchtigen Motiven? Die Bankräuber, Taximörder, Autobahnmörder, Liebespaarmörder, die Mörder aus Erbschleicherei oder Versicherungsbetrug… Glauben Sie wirklich, daß Sie diese ,Seelen retten’ können? Gehen Sie hinein in die Zelle des Massenmörders Pleil.12 Er sitzt dick und äußerst zufrieden mit seinem Schicksal im Zuchthaus” (S. 103).

Zunächst zieht Doernberg noch eine rechtsstaatliche Ebene ein:

“Ich fordere ein Gesetz, das bei der Wiedereinführung der Todesstrafe so eng ist, daß eine Verurteilung zum Tode nur erfolgen kann bei einem einwandfrei nachgewiesenen Mord aus niedrigen und gewinnsüchtigen Motiven, bei Notzuchtverbrechen mit tödlichem Ausgang; bei aller Art von Taxiüberfällen [...] Ein Sondergesetz, das Taxiüberfälle überhaupt mit dem Tode bestraft” (S. 107)

Doch im Verlauf seiner Kampagne erweitert er ohne Bedenken den Katalog der Verbrechen, die er mit dem Tod bestrafen möchte:

“räuberische Taxiüberfälle, ganz gleich, ob mit oder ohne Todesfolge;
Brandstiftung an bewohnten Gebäuden;
räuberische oder von Todesfolge begleitete Kindesentführung;
Raub unter Benutzung von Schußwaffen, vor allem Bankraub;
Sprengstoffattentate, Versenden von Höllenmaschinen und dergleichen mit Todesfolge.” (S. 168).

Dem aus der Sicht des Textes nur teilweise irregleiteten Idealisten Dr. Doernberg stellt Konsaliks Text eine Reihe von Juristen und Politiker an die Seite, die entweder (wie Dr. Hellmig, der Schwurgerichtsvorsitzende, dessen Tochter ermordet wird) die Todesstrafe rundheraus und mit meist religiösen Argumenten ablehnen,13 oder aber sie als rechtsstaatlich kontrolliertes, letztes Mittel der Justiz an die Hand geben möchten. Dabei haben die Richter und Justizbeamten die Zeit des ‘Dritten Reiches’ fast durchweg erlebt (und aus der Nachkriegssicht ‘erlitten’). Sie sind jetzt zu einer differenzierten Beurteilung fähig, die sich — wiederum aus der Sicht des Textes — ‘wohltuend’ von Doernbergs Übertreibungen abhebt, aber sich auch nicht von opportunistischen Rücksichtnahmen, die im Bereich der Politik die Regel sind, anstecken läßt.

Die Nazijustiz und die Todesstrafe

Selbstverständlich erinnert die Maßlosigkeit Dr. Doernbergs an die Strafpraxis des ‘Dritten Reiches’, und der Generalstaatsanwalt Bierbaum läßt sich die Gelegenheit nicht entgehen:

Sechzehntausend Hingerichtete von 1933 bis 1945. Geht das in Ihr Gehirn? In zwölf Jahren sechzehntausendmal das Fallbeil, der Strick oder die Kugel! Jedes Jahr eintausenddreihundertfünfunddreißig zum Tode Verurteilte. Jeden Monat einhundertzwölf mal der Spruch des Staatsanwaltes: Scharfrichter — walten Sie Ihres Amtes! Jeden Tag einunddreißig Menschen, die mit nacktem Oberkörper, die gürtellose weite Hose vorn festhaltend, aus der kleinen Tür in den Nebenhof treten und innerhalb dreißig Sekunden getötet werden … Jeden Tag einunddreißig Hinrichtungen — zwölf Jahre lang! Und da soll ich hingehen und sagen: Immer feste, meine Herren! Die Köpfe ab! Die drei oder vier Justizmorde, die wir vielleicht dabei haben, wiegen nicht die tausend Mörder auf, die vielleicht nach fünfzehn Jahren wieder freigelassen werden und weitermorden! Bei dieser Schuldenlast der deutschen Justiz, bei diesem Berg von sechzehntausend Gerippen, soll ich um den Kredit betteln, weitere sechzehntausend Gerippe neu dazuzustapeln?!” (S. 92 f.).

Man darf sich jedoch nicht täuschen lassen: Das ist im Kontext des Romans kein Argument gegen die Zulässigkeit und gegen die prinzipielle Rechtsstaatlichkeit der Todesstrafe. Der Blick auf die Justiz des ‘Dritten Reichs’ unterscheidet die Terrorurteile der Nazijustiz von Urteilen, in denen die Todesstrafe nicht nur rechtmäßig, sondern auch gerecht war. Man muß sich nur die folgende Situation vor Augen halten, die ein Ministerialjurist erinnert auf die Frage, ob er auch schon Zeuge von Hinrichtungen gewesen sei:

“‘Meine letzte Hinrichtung war ein Mann, der einen Urlauberzug aus Rußland kurz vor Frankfurt/Oder durch zwei Minen entgleisen ließ. Erfolg: siebzehn Tote und fünfundvierzig Schwerverletzte. Urlauber, Herr Minister. Väter und Söhne, die nach monatelangem Kampf in den Weiten Rußlands endlich nach Hause konnten, die sich seit Jahren auf diesen Urlaub freuten, die in den langen Winternächten in der Taiga oder am Schwarzen Meer, in den Sümpfen bei Orel oder der Steppe bei Kiew an nichts anderes dachten, als an diesen Urlaub … ‘[...] ‘Wie können Sie mich noch fragen, Herr Minister’, sagte er heiser, ‘ob es mir bei dieser Hinrichtung schlecht geworden sei?!’” (S. 130).

Was “heute noch vom Ausland der deutschen Justiz als Barbarei vorgehalten wird und die mit maßgebend ist, daß sich auch heute noch weite Kreise gegen die Wiedereinführung der Todesstrafe sträuben” (S. 218) — das ist für den Text ausschließlich auf die direkten Eingriffe Hitlers zurückzuführen. Der Untergang des ‘Dritten Reiches’ darf jedoch nicht zum Kontinuitätsabbruch führen, sondern im Gegenteil zur Besinnung auf die “deutsche Rechtsmoral”, die vom “Ausverkauf” bedroht ist — durch Internationalisierung und Ökonomisierung (S. 92-94).

Anmerkungen:

  1. Die bibliographischen Informationen habe ich über die Deutsche Nationalbiographie online ermittelt. Matthias Harder verzeichnet u. a. noch einen “Presseabdruck” in Deutsche Illustrierte, H. 49, 1957 — H. 11, 1958 (M. H.: Erfahrung Krieg: zur Darstellung des Zweiten Weltkrieges in den Romanen von Heinz G. Konsalik. Mit einer Bibliographie der deutschsprachigen Veröffentlichungen des Autors von 1943–1996 (Epistemata. Reihe Literaturwissenschaft) Würzburg: Konigshausen & Neuman 1999, S. 259). []
  2. Die gekürzten Fassungen habe ich bislang nicht eingesehen. []
  3. Dazu informiert z. B. der Überblick bei Richard J. Evans: Rituals of Retribution: Capital Punishment in Germany 1600–1987. Oxford: Oxford University Press, 1996, pp. 775-804 []
  4. Vgl. die Website des Dt. Bundestages : “Auch mit der Abschaffung der Todesstrafe ist die Paulskirche ihrer Zeit weit voraus”. Das darf man z. B. mit Blick auf den US-Bundesstaat Wisconsin relativieren, denn dort wurde im Jahr 1851 die letzte Hinrichtung vollzogen und 1853 die Todesstrafe aufgehoben. []
  5. Nachtrag über das nachträgliche Finden eines Interviews aus dem Jahr 1982, in dem Konsalik (immer noch) für die Todesstrafe eintritt: hier nachzulesen via André Müller, s. auch das Interview bei Spiegel-Wissen. []
  6. Titelzitat nach Erich Wulffen: Psychologie des Verbrechers. Ein Handbuch für Juristen, Ärzte, Pädagogen und Gebildete aller Stände. 2 Bde., Enzyklopädie der modernen Kriminalistik. Berlin: Langenscheidt 1908 u. ö.: man sieht daran auf jeden Fall, auf welche Traditionen die Verbrechenswahrnehmung im Roman zurückgeht. Die rechtspolitischen Aktivitäten Wulffens, z. B. im Hinblick auf das Jugendstrafrecht, bleiben ausgeblendet zugunsten seiner Einblicke in die ‘Welt der Verbrecher’. []
  7. Die Schilderung dieser Tötung ist ganz am Schema des zeitgenössischen Sex-and-Crime orientiert, z. B.: “Pattis’ Kopf zuckte empor. In seinen Augen lag das Glitzern von Trunkenheit und wilder Erregung. [...] Seine Stimme klang heiser und fremd. [...] Sie wehrte sich gegen seinen eisernen Griff [...] John Pattis sagte kein Wort. Er schien von Sinnen. [...] Er spürte ihren Körper vor Angst zittern. [...] Er wußte nicht mehr, was er tat … er hörte nur noch ihr Gurgeln und dachte, warum schreit sie denn nicht. Dann erlahmte die Kraft seiner Arme”, S. 242-245. []
  8. Vgl. z. B. Pelckmann 1923: “Hat etwa die Gesellschaft ein Interesse an der Erhaltung eines stets wieder rückfälligen, sozial also unheilbaren Verbrechers, eines Blödsinnigen [...]”, S. 119. Die Diskussion über die Tötung final Kranker hat sich frühzeitig auf die Diskussion der ‘Ausmerzung ‘von Personen ausgedehnt, die als ‘gesellschaftliche Krankheitsherde’ angesehen wurden. []
  9. vgl. z. B. den Eintrag zu Fred Andreas’ Roman Das vollkommene Verbrechen aus dem Jahr 1944 []
  10. Ein ‘Modern Crime’ im Sinne von Seltzer []
  11. Über die Hintergründe der Kriminalitätsdebatte der fünfziger Jahre müßte man sich ausführlich informieren; zahlreiche Hinweise geben die Beiträge in Ulrich Herbert (Hg.): Wandlungsprozesse in Westdeutschland. Belastung, Integration, Liberalisierung 1945–1980, Moderne Zeit. Neue Forschungen zur Gesellschafts- und Kulturgeschichte des 19. und 20. Jahrhunderts, Bd. 1. Göttingen: Wallstein 2002. Der Hg. zitiert in seiner Einleitung z. B. einen Vortrag des Strafrechtslehrers Hans-Heinrich Jescheck: “Das, was im Hinblick auf unser Gesamtschicksal in den letzten Jahrzehnten not tut, ist vor allem ein kraftvolles Strafrecht, das sittliche Werte kennt und anerkennt, die Existenz sittlicher Pflichten voraussetzt und dem Volke wie in einem Spiegel das Bild eines besseren Selbst vor Augen führt”, S. 25 f. (zit. Text: Hans-Heinrich Jescheck: Das Menschenbild unserer Zeit und die Strafrechtsreform. Tübingen: 1957. Gegen die “Gefährdungen durch die Moderne” wird ein strafender Staat in Stellung gebracht, der mit jedem Strafurteil eine allgemeine Aussage macht. Herberts Erläuterung: “Solche Forderungen bezogen sich auf all solche Erscheinungen, die als abweichend, unnatürlich und als Ausdruck des modernen Massenzeitalters angesehen wurden: Homosexualität und sexuelle Libertinage, Jugendkriminalität, ‘Halbstarkentum’ und uneheliche Kinder; aber auch Comics und Jazz, Illustrierte und der moderne Konsum”. []
  12. Pleil gehört zur Prominenz deutscher Totmacher, wie jüngst noch in der ARD bestätigt wurde. []
  13. Dr. Hellmig könnte in mancher Hinsicht das Vorbild für Bölls nur scheinbar sympathischen Amtsgerichtsdirektor Dr. Stollfuss in Ende einer Dienstfahrt (1966) abgegeben haben: beide haben mehrere Jahrzehnte ununterbrochen Richterstellen eingenommen, beide haben das ‘Dritte Reich’, wie sie betonen, mit Anstand überstanden, weil sie, nach eigener Ansicht, kein Urteil fällten, dessen sie sich im Nachhinein zu schämen hätten. []

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