Grenzerfahrungen um 1840 (Temme)

J. D. H. Temme: “Volkesstimme”. In der Gartenlaube, 1859, Nrn. 27-30.

Eine gottverlassene Gegend im (deutschen) Osten: Die staatlichen Zugehörigkeiten sind so undeutlich wie die zu den Nationalitäten/Volksgruppen/Ethnien. Auch Mehrsprachigkeit trägt dazu bei, daß man die Menschen nicht sofort ein- und zuordnen kann. Das Land ist dünn besiedelt, karge Heidelandschaft wechselt mit Bauernland ab. Die Bewohner der Dörfer bleiben dem heimatlichen Umkreis verhaftet, sie sind darauf angewiesen, ihre Konflikte selbst zu lösen. Der Staat und speziell seine Strafverfolgungsinstanzen konnten bislang aus der Ferne zusehen:

“Es war dort eine abgelegene, einsame, verkehrlose Gegend, einer jener verborgenen Erdwinkel, in dem ein Fremder nie hineinkommt, aus dem die Bewohner selten herauskommen. Der Boden war ungleich: fruchtbares Ackerland, Waldung, wüstes Heideland. Die Bewohner waren dort wohlhabend, hier arm. Ueberall wurden sie als gutmüthig geschildert. Freilich sollten sie gegen die neuere Cultur rings umher zurückgeblieben sein. Doch vielleicht eben daher rührte ihre Gutmüthigkeit. Gewiß war es ein Grund, daß man seit Menschengedenken von Verbrechen nicht gehört hatte, die in den wenigen Gemeinden, die jener Erdwinkel beherbergte, vorgefallen seien” (S. 377).

Die vergangenheitsorientierte Idylle (für die man sich in die Zeit kurz vor 1840 versetzen muß) kann nicht dauern. Ungleichzeitigkeiten bilden den Hintergrund für Konflikte und das Aufkommen von Kriminalität (man kennt das aus der “Judenbuche” von Droste-Hülshoff). Die Strafjustiz muß ihr Terrain erweitern, auch das führt zu Anpassungsschwierigkeiten; eine neue Balance muß gefunden werden.

Temmes Ich-Erzähler präsentiert sich als neu ernannter Criminaldirector am Landgericht. Er muß sich damit befassen, daß “seit Kurzem auf einmal alles anders geworden” ist: Deshalb muß er eine Einbruchserie aufklären, von der die Dörfer und die teils freistehenden Höfe seit einiger Zeit heimgesucht werden. Da man des Täters (oder der Täter) nicht habhaft werden kann, versucht er zunächst, die dörfliche Zusammenarbeit anzutreiben und organisiert eine Versammlung der Schulzen, Pfarrer und anderen dörflichen Notabeln. Doch im Krisenfall versagen Solidarität und Selbstorgansation, jeder ist sich selbst der Nächste, die Häuser werden verrammelt und die Wertsachen vergraben. Gleichzeitig wird der Verdacht genährt, der sich auf Fremde, Zugezogene richtet.

Am Ende wird nicht nur die Einbruchsserie aufgeklärt sein, sondern auch die lange zurückliegende Einäscherung einer Strafanstalt in Litauen, dem früheren Dienstort des Richters. Die titelgebende “Volkesstimme” wird sich zwar mit ihrem Verdacht geirrt, aber in ihrer Einschätzung der verdächtigten Person Recht bekommen haben, während der Richter eine Phase der Desorientierung überwinden kann und der Justiz zu einem werbeträchtigen Auftritt verhilft.

Auf der Rückkehr vom erfolglosen Dienstgeschäft verirren sich der Richter und sein Kutscher in der Heide. Die Landschaft selbst wird ihnen vieldeutig; was als Ebene wahrgenommen wird, ermöglicht keineswegs den freien Blick. Figuren, die man in der Ferne erkennt, werden plötzlich unsichtbar, sie verschwinden (absichtlich oder nicht) hinter geringfügig erscheinenden Erhebungen. Mit dem Orientierungsverlust verbindet sich die Erinnerung an den Volksaberglauben, an ‘Heidemänner’ und ‘Erdmännchen’, mit deren Erwähnung nur unzureichend die Furcht ironisiert werden kann, den bisher unidentifizierten Räubern und Einbrechern ausgeliefert zu sein. Die Begegnung mit dem Landbesitzer Heimann, der den Verirrten den Ausweg zeigen kann, wird vom unspezifischen Verdacht überschattet: “Aber in oder über jedem Zuge des schönen Gesichtes lag etwas, das unwillkürlich zurückschreckte” (S. 378).

Die Furcht vor Heimann wird durch eine zweite Begegnung in der Einsamkeit der Heide noch verstärkt: “Volkesstimme” in Gestalt eines alten, eingesessenen Bauern weiß, daß dieser Mann das “Kainsmal” trägt. Es ist nicht ein singuläres Zeichen, das ihn verdächtig erscheinen läßt, es ist vielmehr sein Auftreten, seine gleichsam finstere Schönheit, sein Geld, seine unbekannte Geschichte. In der Literatur des Verdachts wird der Schluß vom phänotypischen Anschein auf die moralische Wirklichkeit in neuer Weise problematisiert, sozusagen rekombiniert. Mit Schiller zu sprechen, ist Heimann von der Natur nicht etwa benachteiligt, sondern bevorzugt — und genau dies läßt die Vermutung aufkommen, daß ein Widerspruch besteht zwischen Innen und Außen. (Der Widerspruch wird am Ende relativiert, da der äußeren Schönheit durchaus eine, wenn auch abwegige und aberrante Moralität entspricht.) Aber es ist vor allem Heimanns Sprachfähigkeit und seine Sprechgewohnheit, die ihn absondert und verdächtig macht : Heimann und die Angehörigen seiner Familie sprechen immer dann ein einwandfreies Deutsch, wenn sie Mithörer in der Umgebung wissen, während Mann und Frau untereinander eine Sprache sprechen, die von dem Einheimischen, der einmal doch Zeuge dieser Praxis wurde, nicht nur nicht verstanden wird, sondern auch nicht identifiziert werden kann.1 (Da zeigt sich der Vorteil der preußischen Versetzungspraxis in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts: Temmes Criminaldirector braucht nur ein Wort dieser Sprache zu hören, um sie gleich als Litauisch zu erkennen.2)

Heimann gilt den Einheimischen als der Einbrecher, der ihre Häuser heimsucht, womöglich als Kopf einer verzweigten Räuberbande. Während der Krisenversammlung hat dies niemand auszusprechen gewagt, weil alle Beteiligten sich fürchteten, daß Heimann sich noch vor dem Zugriff der Justiz rächen würde. “Volkesstimme ist Gottestimme” — auch wenn der Criminaldirector dieser Identifikation gegenüber skeptisch bleibt, so überträgt er seine unbestimmte Furcht doch auf Heimann, der, unterstützt von seine Spießgesellen, leichtes Spiel mit ihm und seinem Kutscher hätte. Aber da der Kutscher in der Dunkelheit einen Unfall produziert, bei der das Gefährt beschädigt wird, müssen die Reisenden Heimanns Hilfe ein zweites Mal in Anspruch nehmen und trotz aller Beunruhigung auf dessen Hofgut übernachten.

Die Nacht verläuft erwartungsgemäß unruhig, im Halbschlaf meint der Richter, Geräusche an seiner Kammertür zu vernehmen, doch er kann deren Ursache nicht ausmachen. Am Morgen erfährt er jedoch, daß der oder die Einbrecher gleichsam unter seinen Augen erfolgreich waren und Heimann um 300 Friedrichd’Or erleichtert haben. Jetzt kann er seinen eigenen Verdacht gegen Heimann unterdrücken und gibt ihm freie Hand für eigene, private Ermittlungen. Doch gleichzeitig sammelt der Richter die Spuren, die ihn alsbald selbst zum wahren Täter führen. Damit kann er Heimann, der sich durch seine Ermittlungen bei seinen Mitbürgern erst recht verdächtig gemacht hat, vor dem Zorn und der “Lynchjustiz” derer retten, die glauben, ihn auf frischer Tat ertappt zu haben. Um zu verhindern, daß auch nur Reste des Verdachts gegen Heimann bestehen bleiben, inszeniert der Richter dessen Entlastung und die Überführung des wahren Täters vor großem Publikum: “Ihr habt heute den Sieg des Rechts gesehen. Vertraut immer dem Rechte. Es wird zuletzt immer siegen, wenn es auch noch so gewaltsam und lange unterdrückt werden sollte, wenn selbst die es unterdrücken und zu tödten suchen, die es wahren und pflegen sollen” (S. 424).

Starke Worte, die aber ihre Bestätigung unmittelbar darin finden, daß nun auch Heimann und seine Frau als die litauischen Brandstifter überführt werden. Der Criminaldirector braucht seinen Verdacht jetzt nur noch auszusprechen, um den Gewissen der beiden den letzten Anstoß zu geben, der zu vollen Geständnissen führt.3 Am Ende formuliert der Ich-Erzähler eine Frage: “Ist Volkesstimme immer Gottesstimme?” Selbstverständlich nicht, ‘immer’ schon gar nicht. Aber mit der Frage verweist die Erzählung auf Temmes rechtswissenschaftliche Schriften, insbesondere auf seine Vorstellungen von Rechtsbewußtsein, Volksrecht und Öffentlichkeit des Strafverfahrens. Strafjustiz muß sich legitimieren, indem sie sich der Öffentlichkeit präsentiert und sich deren Kritik aussetzt, aber auch indem sie das Wissen und die Fähigkeiten zur intuitiven Erkenntnis der Wahrheit aufnimmt, die im ‘Volk’ stecken, aber nur unwissenschaftlich und unfachlich formuliert werden können.

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  1. An die Stelle des identifizierenden Zeichens (Kainsmal) tritt der Zeichengebrauch, der insbesondere deshalb als ‘widernatürlich’ erscheint, weil auch die Mutter mit ihren Kindern nicht in der Muttersprache spricht. []
  2. Das Wort, das der Richter erkennt, bedeutet im Deutschen ‘Horch’. []
  3. An ein weiteres Überleben ist nicht zu denken: Heimann erhängt sich in der Zelle, seine Frau stirbt am gebrochenen Herzen. []

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