schrieb der Eleve der Hohen Carlsschule Friedrich Schiller am 10. Oktober 1778 an das Ende seiner »Beobachtungen bei der Leichen-Öffnung des Eleve Hillers« und verlegte sich in der Folge darauf, ›Leichenöffnungen‹ am ›Laster‹ vorzunehmen, so daß sich sowohl der Autor als auch seine Leser den unmittelbaren Kontakt mit den Trägerkörpern ersparen konnten. Da aber das Laster, wenn schon nicht von jeher, so doch in den Wissens- und Mediengesellschaften unter Ansteckungsverdacht steht,1 bedurfte (und bedarf) seine Dar- und Ausstellung auf den Bühnen und in prosaischen literarischen Texten einer Begründung, und zwar insbesondere dann, wenn Medienformate von den für sie bis dahin geltenden Konventionen abweichen.2
Diese Erwartung erfüllte Schiller, indem er seinen frühen Verbrecher-Texten, also den Räubern und den beiden Fassungen des Verbrechers aus Infamie bzw. verlorener Ehre Vorreden beigab, die sich (mit der Vorrede zur Niethammer-Ausgabe der »Merkwürdigen Rechtsfälle«, Digitalisat, Faksimile aus der Cotta-Ausgabe von 1838) zu einer (ersten) Poetik des Verbrechens (sozusagen der vorkantischen Zeit Schillers) zusammenschließen lassen, ohne daß man dafür den häuslichen Arbeitsplatz verlassen muß. Dabei ist der erste der hier einschlägigen Texte Schillers gleich der fetzigste:3 Die »vehemente«, aber unterdrückte Vorrede (1781) zum Erstdruck der Räuber macht den Unterschied zwischen der dramatischen Aufführung, die der Autor im Augenblick für unmöglich zu halten vorgibt, und der »dramatischen Methode«, die Charaktere und Geschehen auch dem bloßen Leser unmittelbar vor die (inneren) Augen rückt. Unmittelbar bedeutet hier: ohne die Vermittlung einer Erzählinstanz, mit der die »historische Erkenntnis« verbürgt, aber auch der »unbändige Grimm« gebändigt wird. Die Bühnendarstellung macht die Zuschauer (mit dem Wort aus der Verbrecher-Einleitung) ›heiß‹ und ruft emotionale Wirkungen hervor: Sie macht das Publikum zum »Pöbel«.4 Man sollte freilich in diesem Wort (indem man es schon aus der Sicht der Bürgerrezension von 1789 versteht) nicht die Abwertung eines bestimmten Teil des Theaterpublikums erkennen, sondern die Analyse der unterschiedlichen medialen Präsentationen. Ohne Zweifel steckt in dieser Vorrede auch für die gebildeten Kenner im Lesepublikum die Lizenz, sich der unmittelbar-affektiven Wirkung des eben doch aufgeführten Bühnenstücks hinzugeben und die kognitiven Aspekte der Lektüre vorzubehalten: So kann man in der Vorrede auch die Absicht des ›freien Schriftstellers‹ Schiller erkennen, die unterschiedlichen Rezeptionen für seinen Text zu gewinnen.
Demgegenüber (wenn auch mit derselben Zielrichtung) enthält die publizierte Vorrede (ebenfalls 1781, Faksimile) wesentlich deutlicher die Reflexion einer Poetik der Darstellung des ›normalen‹ (wenn auch bis zur Überdeutlichkeit ›aufgeblasenen‹) Verbrechens. Normal erscheinen die Verbrechen und Verbrecher in den Räubern , weil in ihnen jeweils zeitgenössische Wirklichkeiten aufgenommen wind – und zwar sowohl solche der innerfamiliären Konfliktproduktion und -verarbeitung (die Trias Vater – Karl – Franz, die Abwesenheit der Mutter, die Inkonsistenz der Erziehungsstile usw.) als auch der wesentlich medial vermittelten Umwelt (des Textes und der Familie im Text) im Hinblick auf die Räuberbande, deren Anführer Karl Moor ist. Gerade weil diese Konflikte und Verbrechen auf die Wirklichkeit verweisen, müssen sie kolossalischer erscheinen als sie es in der Realität wären. Doch bei aller Anmutung, die dramatische Darstellung für die Zuschauer haben (der eben Anspruch darauf hat, ›heiß‹ gemacht zu werden), steht doch am Ende der moralische Zweck (wobei aus der Sicht der unterdrückten Vorrede eine ironische Lesart nicht abzuweisen sein wird):
Ich darf meiner Schrift zufolge ihrer merkwürdigen Katastrophe mit Recht einen Platz unter den moralischen Büchern versprechen; das Laster nimmt den Ausgang, der seiner würdig ist. Der Verirrte tritt wieder in das Geleise der Gesetze. Die Tugend geht siegend davon. Wer nur so billig gegen mich handelt, mich ganz zu lesen, mich verstehen zu wollen, von dem kann ich erwarten, daß er – nicht den Dichter bewundere, aber den rechtschaffenen Mann in mir hochschätze.
In der »Selbstbesprechung« im Wirtembergischen Repertorium (1782, Digitalisat bei Literaturkritik.de) geht es dem Autor – nach der Inhaltsparaphrase – darum, »Fabel« und Personenkonstellationen (vor allem im Hinblick auf den Vater Moor, seine Söhne Karl und Franz sowie Amalie) in ihrer gegenseitigen Bedingtheit als notwendig zu begründen. Gleichzeitig wird das Stück in zahlreichen selbstkritischen Anmerkungen gleichsam als Experiment charakterisiert, mit dem die Möglichkeiten der Darstellung verbrecherischer Menschen im Drama noch keineswegs ausgeschöpft sind. Man könnte jetzt auf die Konstellationen im Fiesko [1782/83] und in Kabale und Liebe [1784] eingehen, doch soll mit Blick auf die Entwicklung der prosaischen Verbrechens- und Strafverfolgungsdarstellungen im 19. Jahrhundert dieser Aspekt auch bei Schiller hervorgehoben werden. Eine Scharnierstelle wäre gleich die erste Erzählung Schillers, nämlich der kurze Anekdotentext »Eine großmüthige Handlung«, der 1782 im ersten Stück des Wirtembergischen Repertoriums erschienen ist (ein Faksimile aus der Cottaschen Schiller-Ausgabe von 1838 findet man bei Google), dessen einleitender Absatz Überlegungen zum »Verbrecher aus verlorener Ehre« vorwegnimmt:
Schauspiele und Romanen eröffnen uns die glänzendsten Züge des menschlichen Herzens; unsre Phantasie wird entzündet; unser Herz bleibt kalt; wenigstens ist die Glut, worein es auf diese Weise versetzt wird, nur augenblicklich und erfriert fürs praktische Leben. In dem nämlichen Augenblick, da uns die schmucklose Gutherzigkeit des ehrlichen Puffs bis beinahe zu Tränen rührt, zanken wir vielleicht einen anklopfenden Bettler mit Ungestüm ab. Wer weiß, ob nicht eben diese gekünstelte Existenz in einer idealischen Welt unsre Existenz in der wirklichen untergräbt: Wir schweben hier gleichsam um die zwei äußersten Enden der Moralität, Engel und Teufel, und die Mitte – den Menschen – lassen wir liegen.
Und damit kann man weitergehen: zum »Verbrecher aus Infamie« (1786, Faksimile der Thalia-Ausgabe, UB Bielefeld; Neusatz bei Wikisource) und zur Zweitfassung der Sonnenwirt-Geschichte, die ebenfalls im Untertitel als ›wahr‹ bezeichnet wird, dem »Verbrecher aus verlorener Ehre« (1792, Faksimile aus Kleinere prosaische Schriften, Neusatz bei Zeno). An den – quantitativ gar nicht so bedeutenden – Unterschieden der Einleitungen kann man schon ablesen, wie sich für Schiller bis 1792 die Genrevorstellungen für die fiktionale, prosaische Verbrecherdarstellung festigte (und zwar auch mit Blick auf den Einwurf zum Datenschutz, den Karl Philipp Moritz schon 1782 zu erwägen gab). Jedenfalls führt von hier aus der direkte Weg zum Adolph Müllners ›Krisentext‹ Der Kaliber (1828, Alte-Krimis sei Dank) und zum »Sitttenbild aus dem gebirgichten Westphalen«, das Annette von Droste-Hülshoff 1842 in Cottas Morgenblatt veröffentlichte, ebenfalls mit einer Einleitung (Neusatz bei Zeno):
Wo ist die Hand so zart, daß ohne Irren
Sie sondern mag beschränkten Hirnes Wirren,
So fest, daß ohne Zittern sie den Stein
Mag schleudern auf ein arm verkümmert Sein?
Wer wagt es, eitlen Blutes Drang zu messen,
Zu wägen jedes Wort, das unvergessen
In junge Brust die zähen Wurzeln trieb,
Des Vorurteils geheimen Seelendieb?
Du Glücklicher, geboren und gehegt
Im lichten Raum, von frommer Hand gepflegt,
Leg hin die Waagschal’, nimmer dir erlaubt!
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1 Vgl. Peter Strasser: Verbrechermenschen. Zur kriminalwissenschaftlichen Erzeugung des Bösen. 2., erweiterte Neuauflage. Frankfurt/M. und New York: Campus 2005, S. 166 f.
2 Wobei dies für die Räuber und mit Blick auf die Dramenproduktion des »Sturm und Drang« einzuschränken wäre: »Ein Vater, mit seinen drei Kindern und der Leiche der vergifteten Ehefrau im Turm eingesperrt und dem Hungertod preisgegeben, einen der Söhne, der seine Zähne in das Fleisch der toten Mutter schlagen will, tötend (Gerstenberg, Ugolino [1786]), ein Vater, der seinen Sohn an der Bahre des von diesem ermordeten Bruders, dessen Braut darüber wahnsinnig wird, ersticht (Leisewitz, Julius von Tarent [1776]), dito (Klinger, Die Zwillinge [1775]), Giftmord und Selbstmord (Lenz, Die Soldaten [1776]), Selbstkastration (Lenz, Der Hofmeister [1771/78]), Vergewaltigung in einem Bordell und Kindesmord auf offener Bühne (Wagner, Die Kindermörderin [1776]), Giftmord durch einen liebeswahnsinnigen Mönch und Selbstmord durch Sturz ins eigene Schwert (Maler Müller, Golo und Genovefa [1775]) [...]«. (Jürgen Nieraad: Die Spur der Gewalt: zur Geschichte des Schrecklichen in der Literatur und ihrer Theorie. Lüneburg: zu Klampen 1994, S. 56.
3 Über die »besonders verwickelte« Publikatons- und Aufführungsgeschichte der Räuber kann man sich in den gängigen kommentierten Ausgaben unterrichten, ich folge insofern F. S.: Sämtliche Werke. Erster Band: Gedichte, Dramen I. Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft 1987.
4Die Berichte von der Mannheimer Uraufführung bestätigen diese ›Befürchtung‹.
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