
Berthold Auerbach: Der Kindesmord. Eine traurige Geschichte [1846]. Zit. nach: B. A.: Schatzkästlein des Gevattersmanns und Kalendergeschichten. Ausgewählte Stücke. Mit einer Einleitung von Anton Bettelheim (= Werke 15. Bd.) Leipzig: Hesse und Becker o. J., S. 37-48.1
Die Geschichte ist ganz einfach: der Arzt findet auf den Eingangsstufen zur ‘Gebäranstalt’ eine junge Frau, hochschwanger, halb verhungert und unverheiratet. Sie bringt ihr Kind zur Welt, und weil der Arzt sie als verantwortliche junge Frau kennen lernt und auch Vertrauen zum Kindesvater faßt, vermittelt er sie als Amme in eine angesehene Kaufmannsfamilie in der Stadt. Dafür muß sie ihr eigenes Kind zu einer der Ziehmütter geben, die es auch prompt vernachlässigt, so daß es in den Armen seiner eigenen Mutter stirbt. Der Wahnsinn bricht aus, sie sieht in ihrem Ziehkind den Mörder, den sie tötet. “Noch dieselbe Nacht wurde Christiane in das Irrenhaus gebracht, es war ihr, wie man sagt, die Milch in den Kopf gestiegen. Nach vielen Wochen grausenhafter Raserei ist sie gestorben” (S. 48). Die Schlußfolgerung ist so eindeutig wie das Exempel: Man muß die bürgerlichen Mädchen so erziehen, daß sie “Mütter im wahren Sinne des Wortes sein können. Mögen sie dafür auch weniger das Klavier zu klimpern verstehen, wir brauchen vor allem gesunde Menschen”. Und wenn man schon Ammen braucht in bürgerlichen Häusern, dann sollte man ihnen wenigstens gestatten, ihre eigenen Kinder mitzubringen.
“So erzählte der Arzt” — am Stammtisch mit zwei Freunden, wo man sich über die allgemeine Verbesserung des Vaterlandes höchst verantwortliche Gedanken macht und dabei auch erkennt, daß diese “Vereine gegen Tierquälerei” nur Beispiele liefern für “die Niederträchtigkeit und Heuchelei so vieler Menschen”, die es wagen, “sich und anderen was vorzugaukeln, sich den Schein des Guten beizulegen” (S. 38).
An die Stelle des subtilen Erzählens und der wohlwollenden Normvermittlung, die aus Johann Peter Hebels Kalendergeschichten ein dauerhaftes “Schatzkästlein” gemacht haben, ist bei Auerbach die ökonomische Kritik getreten, die im Appell an die Einsichtsfähigkeit der bürgerlichen Leser mündet: “Vorerst ist es nötig, der Welt zu zeigen, wie sie unter Mord und Sünde und Schlechtigkeit lebt” (S. 48). Bermerkenswert für den medialen Kontext ist immerhin die Deutlichkeit, mit der Auerbachs Text den Körperverbrauch als Grundlage kapitalistischen Wirtschaftens bezeichnet.
Das Zeigen der allgemeinen Schlechtigkeit, von dem die Rede ist, hat im wesentlichen die Kriminalliteratur übernommen und in das Schema des Ermittelns, Aufspürens, Festnehmens, Zurechnens und Archivierens eingespannt. Fragt sich, ob die ärztliche Perspektive, hätte sie sich je gegen die polizeiliche durchsetzen können, der Kriminalität auf Dauer eine andere, wenigstens eine alternative (literarische) Erscheinung hätte geben können.2
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- Ich kann heute nicht nachvollziehen, woher ich das Erstpublikationsdatum habe — ich laß’ es halt stehen. [↩]
- Vgl. z. B. Herbart: “Jetzt suche man den Punct, worauf die Untersuchung des Criminalrichters zielt. Zuerst unstreitig, was man den Geschwornen zugewiesen hat, die That. Aber das reicht nicht hin. Wenn Flüsse und Baume menschliches Leben verkürzen, wenn Thiere Schaden anrichten, so bemüht sich wenigstens heutiges Tages gegen sie kein Criminalrichter. Die That soll erst gerechnet werden zu einem bösen, oder mindestens nachlässigen Willen. Geht man nun genau zu Werke, so unterscheidet man noch den Willen vom Charakter. Es ist allerdings gar nicht einerlei, wie tief einem Menschen dasjenige Wollen sitzt, welches in That hervorgebrochen ist. Wir reden hier nicht etwa vom Wahnsinn, sondern davon, ob in dem Augenblicke, wo das Schwerdt der Gerechtigkeit den Tod bringt, der Mensch noch Verbrecher ist, oder nicht. Denn Fälle genug kann es geben, wo die Sünde schon völlig abgewaschen ist; wo sie nichts war, als ein böses Wetter. Ging die That nicht aus dem bösen Charakter, sondern aus einer Verstimmung hervor, und ist diese Verstimmung heilbar: alsdann reicht das Entsetzen vor dem Vollbrachten schon völlig hin, um dem Individuum, welches vor sich selbst erschrickt, ähnliche Handlungen für die Folge unmöglich zu machen. /
Allein es scheint nicht, dass die peinliche Rechtspflege sich um diesen Umstand viel bekümmere. Ob der Mensch, welcher Böses that, von längst gefassten sittlichen Vorsätzen abwich, ob er wohl gar umgekehrt böse Grundsätze mit Consequenz in Ausübung brachte, darnach fragt zwar der Criminalist, allein die Nachweisung dieser Puncte ist doch nicht das Entscheidende. Es ist ja sogar neuerlich den Psychologen übel genommen worden, wenn sie bei charakterlosen Personen den Wahn nachwiesen, durch’s Verbrechen Gutes zu stiften. Man denke nur an die Schauspielerin, die sich unglücklich fühlte, ähnliches Unglück für ihre kleinen Töchter befürchtete, und sie aus mütterlicher Fürsorge mit Opium aus der Welt schaffte. „Sie hat absichtlich gemordet, (sagen die Criminalisten,) das genügt.’” [↩]
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