Hermann Kurz: “Die blasse Apollonia”. Erstdruck in H. K.: Erzählungen. Stuttgart 1858. Zitiert nach Hermann Kurz’ sämtliche Werke in zwölf Bänden. Hg. und mit Einleitungen versehen von Hermann Fischer. Leipzig: Hesse und Becker o. J. [1894], Bd. 10, S. 51-59. (Es gibt eine Digitalisierung als PDF-Datei, die jedoch orthographisch modernisiert und nur oberflächlich korrigiert ist.)
Noch ein Kindermädchen, das hingerichtet wurde, weil sie das ihr anvertraute Kind mit Schwefelsäure getötet hat. Doch nicht, weil sie vom Tod des eigenen Kindes traumatisiert war, sondern weil sie womöglich ‘heimwehkrank’ war, und zwar nach einer Herkunftsfamilie, in der “man nicht viel Umstände miteinander zu machen” gewohnt war, so daß sie unter “gleichgültig kühlen Umgebungen” aufwachsen mußte.1 Anders als bei Auerbach (und der im übrigen verbreiteten Kindsmordliteratur) geht es bei Kurz weder um die gesellschaftlichen Ursachen der Tat noch um Krankheit und/oder Psychologie der Täterin. Beides wird zwar thematisiert, aber hauptsächlich um die Möglichkeiten und Funktionen narrativer Repräsentation von Kriminalität und Justiz im Alltag zu reflektieren.2 Der erzieherische, oder, mit Auerbach, der volkspädagogische Wert von Kriminalliteratur steht im Fokus des Textes. Dies jedoch nicht im Sinne der zeitgenössischen Literaturkritik, die in dem für sie neuen Medienformat Ansteckungspotential erkannte und neben der juristischen auch die sittlich-moralische Verurteilung der fiktionalen Bösewichter forderte. (Als ob die Kriminalliteratur damit je ein Problem gehabt hätte, es kommt schließlich nur darauf an, wo das Böse verortet wird: dann kann man die sittliche von der juristischen Beurteilung trennen, ohne in Konflikte zu geraten und Publika zu vergrätzen.)
Der namenlose Ich-Erzähler erinnert sich an ein Erlebnis aus seiner Jugendzeit. Schon so kommt die Kriminalgeschichte in den Erziehungshorizont. Das erinnerte Erlebnis besteht in in der Vergegenwärtigung des noch weiter zurückliegenden Kriminalfalls, die von den Überresten der alten Richtstätte hervorgerufen wird. Der Junge hatte diesen Ort bisher gemieden und er weiß auch nichts über die letzte der Hinrichtungen, für die der steinerne Aufbau genutzt wurde. Über die Jahre ist die Bedeutung des Ortes gleichsam verwittert; der sich nur mehr als “Plattform” auf dem “freien Platz” zeigt, “ode und reichlich mit Unkraut überwuchert”. Die Selbstdarstellungen des Staates, die Vorführungen der Gerechtigkeit zum Nutzen des Publikums, kommen angesichts dieser Bühne nicht unmittelbar in den Sinn. Doch die “brachliegende, von des Menschen tätiger Hand gemiedene [...] Stätte” flößt ihm eine “unheimliche Empfindung” ein. Bezeichnendes, dem kein Bezeichnetes gegenüber steht: Wenn die bürgerliche Erziehung dieses Defizit beheben will. greift sie auf Geschichten zurück und produziert die Literatur, die nun zum Ort des Straftheaters wird.3 Die Erzählsituation läßt eine Exempelgeschichte erwarten, und da am Rabenstein Urteile vollstreckt wurden und Köpfe fielen, können nur Verbrechen und Gerechtigkeit ihre Themen sein. Doch anstatt nun ein einziges, produziert Kurz’ Text gleich zwei Beispiele, die sich als Verbrechensgeschichten zwar auf einen Fall beziehen, sich dabei aber nicht gegenseitig ergänzen, sondern ausschließen wollen. Während der alte Buchdrucker, “wandelnde Chronik”, “lebendige Sage”, dem schnell fertigen Urteil des jungen Ich-Erzählers (“So jung und so schlecht”) mit einer Familiengeschichte entgegnet, in der von emotionaler Verarmung die Rede ist, setzt seine erzählerische Opponentin auf Vorherbestimmung, um die Dummheit (und das heißt eben auch Motivlosigkeit) der Täterin und ihrer Tat zu erklären. Sie hat dafür, aller Irrationalität zum Trotze, ein wahrhaft schlagendes Argument: Das Gericht, das Apollonia verurteilte, hat das erste Zucken des Richtschwerts ‘wahr gemacht’. Damit verschiebt sich die Frage nach der Motivation von der Täterin auf das Gericht (so alt und immer noch so schlecht …). Aber das ist nicht mehr Thema des Textes.4 Ebensowenig entscheidet der Text zwischen der psychologischen und der providentiellen Deutungsversion, er stellt sie vielmehr in funktionale Äquivalenz. Die eine wie die andere könnte den Bann gebrochen haben, so daß der bislang unheimliche Ort seine alte Bedeutung verliert und sich in “blühende Gärten verwandelt, aus denen da und dort freundliche Gartenhäuser blinken”. In der Äquivalenz der beiden Geschichten steckt Kurz’ Funktionsbestimmung für die Kriminalliteratur.
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- Karl Jaspers hat über das Thema ‘Heimweh und Verbrechen’ promoviert. In der Einleitung seiner Diss. thematisiert er die Anmutungsqualität dieser Fälle — für den Psychiater wie für das allgemeine Lesepublikum: “Schon lange haben die mit unglaublicher Grausamkeit und rücksichtsloser Brutalität ausgeführten Verbrechen (Mord und Brandstiftung) Interesse erregt, die man von zarten Geschöpfen, jungen und gutmütigen, noch ganz im Kindesalter befindlichen Mädchen ausgeführt sah. Der Widerspruch zwischen Tat und Täterin, die Motivlosigkeit oder unzureichende Motivierung und darum das Rätselhafte und Unverständliche der Ereignisse erregten Mitgefühl oder Abscheu. / Längst hat man einstimmig einen Teil der Individuen als schwachsinnig oder moralisch idiotisch erkannt. Durch geringe Anlässe erregte Affekte oder blinde Impulse führen bei ihnen die Tat herbei. Vor mehr als hundert Jahren hat man daneben als eigene Ursache schon das Heimweh betrachtet. Durch die Arbeit von WILMANNS Heimweh oder impulsives Irresein ist die Frage nach der Bedeutung dieses Zustan-des für Verbrechen und der psychiatrischen Auffassung desselben wieder angeregt worden, nachdem sie lange geruht hatte. Da Behauptungen gegen Behauptungen stehen, ohne daß die Art der Fälle überhaupt allgemein gekannt ist, erscheint es angebracht, eine zusammenfassende Bearbeitung des spärlichen Erfahrungsbestandes auf diesem Gebiet zu liefern, die vielleicht ein wenig zur Klärung der Fragen beitragen, sie allerdings nicht lösen kann. / Zu diesem Zwecke wurde zunächst historisch untersucht, was für Anschauungen über das Heimweh und seine Bedeutung geherrscht haben. Dieser Teil gewann ein gewisses selbständiges Interesse. Es erschien nicht überflüssig, auf diesem ganz kleinen Gebiet eine Vorarbeit für den künftigen Historiker der Psychiatrie zu leisten, zumal da deutlich wurde, daß das Heimweh früher in der Auffassung der Arzte eine viel größere Bedeutung hatte als heutzutage”, Karl Jaspers, Heimweh und Verbrechen. (1906), Mit Essays von Elisabeth Bronfen und Christine Pozsár, München, belleville 1996, S. 29. [↩]
- Das darf bei Kurz nicht wundern; man muß sich bloß seine autobiographischen “Denk- und Glaubwürdigkeiten” ansehen, insbesondere die Kapitel über Erzählen und Erziehung. [↩]
- E. T. A. Hoffmanns Erzählung “Das Majorat” stellt dies in den wesentlich größeren Horizont einer Generationengeschichte. [↩]
- Darauf kommt Kurz in seinen beiden Romanen zu sprechen. [↩]
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