Reiner Scheel: Literarische Justizkritik bei Feuchtwanger, Musil, Wassermann und A. Zweig. (Düsseldorfer Schriften zur Literatur- und Kulturwissenschaft, Band 5) Essen: Klartext 2008.
Verlagsanzeige: “[...] Reiner Scheel untersucht die justizkritischen Aspekte von vier deutschsprachigen Romanen, die allesamt zwischen 1927 und 1930 veröffentlicht wurden. Am Beispiel von Arnold Zweigs Der Streit um den Sergeanten Grischa, Jakob Wassermanns Der Fall Maurizius, Lion Feuchtwangers Erfolg und Robert Musils Der Mann ohne Eigenschaften werden Grundzüge und thematische Vielfalt der literarischen Justizkritik aufgezeigt, im Zentrum des Interesses steht aber vor allem das diesen Texten zugrunde liegende spezifische Rechtsverständnis [...]“.
Thorsten Miederhoff: “Man erspare es mir, mein Juristenherz auszuschütten”. Dr. iur. Kurt Tucholsky (1890-1935). Sein juristischer Werdegang und seine Auseinandersetzung mit der Weimarer Strafrechtsreformdebatte am Beispiel der Rechtsprechung durch Laienrichter. (Rechtshistorische Reihe Vol. 369). Bern, Frankfurt/M. et. al: Lang 2008.
Aus der Verlagsanzeige: “Rechtsstudium in Berlin und Genf – Promotion an der Salana – Aberkennung der Doktorwürde nach der Ausbürgerung 1933? – Streit um die Laienbeteiligung – Der «Fall Harden» – «Volksgericht? Eine Farce» – «der Arbeiter fehlt fast immer» – Kritik an Fragestellung und Rechtsbelehrung – «Lex Emminger» – «Was heute im Beratungszimmer vor sich geht, weiß kein Mensch» – Das alte Schwurgericht als «Gnadeninstanz» – Rechtsprechung contra legem und die Freirechtsbewegung – «Merkblatt für Geschworene»”.
Und reichlich verspätet nachgetragen: Jörg Hammerschmidt: Literarische Justizkritik in der Weimarer Republik. der Beitrag der Schriftsteller in der Auseinandersetzung mit der Justizwirklichkeit unter besonderer Berücksichtigung des Werkes von Kurt Tucholsky. Göttingen: Cuvillier 2002.
Verlagsanzeige: “In den Jahren 1918 bis 1933 haben sich deutsche Schriftsteller in ihren Werken auch mit der Justizwirklichkeit der Weimarer Republik auseinandergesetzt. Der Ton ihrer Darstellungen, der die gesamte Bandbreite vom abstrakt-expressionistischen Drama bis hin zum aggressiv-sarkastischem Essay umfasste, bildete dabei ein Spiegelbild der damaligen gesellschaftlichen Zerrissenheit und der Konfrontation einzelner politischer Gruppen zueinander. Die kritische Stimme der Literatur prangerte ausgehend von den sog. Revolutionsprozessen der Jahre 1918/19 vor allem die Republikskepsis und das Klassendenken weiter Justizkreise an. Dabei galt den Repräsentanten dieses Justizsystems, im besonderen den Richtern, das hervorgehobene Augenmerk der Schriftsteller. Es entstand dadurch ein literarisches Genrebild der damaligen Justiz, das aufgrund seiner Farbigkeit zu den Sternstunden engagierter Literatur zu zählen ist”.
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Law and Literature, Justizkritik
Reiner Scheel: Literarische Justizkritik bei Feuchtwanger, Musil, Wassermann und A. Zweig. (Düsseldorfer Schriften zur Literatur- und Kulturwissenschaft, Band 5) Essen: Klartext 2008.
Verlagsanzeige: “[...] Reiner Scheel untersucht die justizkritischen Aspekte von vier deutschsprachigen Romanen, die allesamt zwischen 1927 und 1930 veröffentlicht wurden. Am Beispiel von Arnold Zweigs Der Streit um den Sergeanten Grischa, Jakob Wassermanns Der Fall Maurizius, Lion Feuchtwangers Erfolg und Robert Musils Der Mann ohne Eigenschaften werden Grundzüge und thematische Vielfalt der literarischen Justizkritik aufgezeigt, im Zentrum des Interesses steht aber vor allem das diesen Texten zugrunde liegende spezifische Rechtsverständnis [...]“.
Thorsten Miederhoff: “Man erspare es mir, mein Juristenherz auszuschütten”. Dr. iur. Kurt Tucholsky (1890-1935). Sein juristischer Werdegang und seine Auseinandersetzung mit der Weimarer Strafrechtsreformdebatte am Beispiel der Rechtsprechung durch Laienrichter. (Rechtshistorische Reihe Vol. 369). Bern, Frankfurt/M. et. al: Lang 2008.
Aus der Verlagsanzeige: “Rechtsstudium in Berlin und Genf – Promotion an der Salana – Aberkennung der Doktorwürde nach der Ausbürgerung 1933? – Streit um die Laienbeteiligung – Der «Fall Harden» – «Volksgericht? Eine Farce» – «der Arbeiter fehlt fast immer» – Kritik an Fragestellung und Rechtsbelehrung – «Lex Emminger» – «Was heute im Beratungszimmer vor sich geht, weiß kein Mensch» – Das alte Schwurgericht als «Gnadeninstanz» – Rechtsprechung contra legem und die Freirechtsbewegung – «Merkblatt für Geschworene»”.
Und reichlich verspätet nachgetragen: Jörg Hammerschmidt: Literarische Justizkritik in der Weimarer Republik. der Beitrag der Schriftsteller in der Auseinandersetzung mit der Justizwirklichkeit unter besonderer Berücksichtigung des Werkes von Kurt Tucholsky. Göttingen: Cuvillier 2002.
Verlagsanzeige: “In den Jahren 1918 bis 1933 haben sich deutsche Schriftsteller in ihren Werken auch mit der Justizwirklichkeit der Weimarer Republik auseinandergesetzt. Der Ton ihrer Darstellungen, der die gesamte Bandbreite vom abstrakt-expressionistischen Drama bis hin zum aggressiv-sarkastischem Essay umfasste, bildete dabei ein Spiegelbild der damaligen gesellschaftlichen Zerrissenheit und der Konfrontation einzelner politischer Gruppen zueinander. Die kritische Stimme der Literatur prangerte ausgehend von den sog. Revolutionsprozessen der Jahre 1918/19 vor allem die Republikskepsis und das Klassendenken weiter Justizkreise an. Dabei galt den Repräsentanten dieses Justizsystems, im besonderen den Richtern, das hervorgehobene Augenmerk der Schriftsteller. Es entstand dadurch ein literarisches Genrebild der damaligen Justiz, das aufgrund seiner Farbigkeit zu den Sternstunden engagierter Literatur zu zählen ist”.
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