oder: Neues Lehrbuch für Konkursrecht.1
Selbstverständlich braucht ein Romann über eine windige Branche kein Kriminalroman zu sein, es gibt wunderbare Beispiele dafür.2 Man könnte gern auch auf eine Polizeitruppe verzichten, die sich aufführt, als wäre die vorletzte Saarland-Anschluß-Volksabstimmung gerade mal ein Jahr her: so frech, so doof und so autoritär fuchteln die Bullen rum, ohne nennenswerte Ergebnisse zu erzielen. Doch müssen literarische Texte halt so genommen werden, wie sie kommen. Und am Ende ist die Polizeitruppe doch ganz passend in den Untergangstext eingebaut.
Das alte “Lehrbuch für Konkursrecht” befaßte sich mit den Wechselwirkungen zwischen Person und Branche noch ohne sie mit Mord, Suizid und Entführung aufzupeppen. In Rosendorfers Roman von 1981 verschwindet die Titelfigur geräuschlos in eine imaginäre (oder zu imaginierende) Welt. Nicht endgültig, wie man jetzt sehen kann. Der neue Dr. Ballmann leidet wie der alte an den Bedingungen seines Berufs. Doch er ist nicht das Produkt versteinerter Verhältnisse, denen er keinen Sinn mehr abgewinnen kann. Sein Leiden ist handfest-materiell grundiert und Folge der Verflüssigung von Verhältnissen. Konsequent, daß er nicht in aller Stille abtreten will. Er empfindet sich als Zombie (was kein schlechtes Bild für einen Dauerpraktikanten ist) und will die ‘Anderen’ (denen er Schuld zuschreibt) in seine Selbstauslöschung verstricken.
Dieter Paul Rudolph: Menschenfreunde. Roman. Berlin: Shayol 2008.
Wo wir schon Intertextualität andeuten: Ein ganz bemerkenswertes Lesererlebenis kann man sich verschaffen, wenn man Rudolphs Roman neben Paulus Hochgatterers Die Süße des Lebens (2006, TB 2008) liest, den Rudolph ausführlich annotiert hat: Die beiden Texte zeigen auf vielen Ebenen Übereinstimmungen — z. B. in der erzählerischen Konstruktion, in der Konfrontation unterschiedlicher Berufsmilieus, auch hinsichtlich der Funktionen, die das Verbrechen für die Plotkonstruktion und das Figurenensemble hat. Sie unterscheiden sich jedoch ganz erheblich in den Konzeptionen der auktorialen Erzählinstanzen und — damit zusammenhängend — in der sprachlichen Fassung. Um’s vorweg zu sagen: Während Hochgatterers Erzähler sich durch Zurückhaltung sowie prinzipielle Sympathie mit den Figuren auszeichnet, wird in Rudolphs Text der Kontrollzwang zum Charakteristikum einer obersten Erzählinstanz, und zwar ein Kontrollzwang, von dem vor allem das Text-Leser-Verhältnis erfaßt wird. Wann immer der Leser sich über ein Figurenverhalten oder ein Figurenbewußtsein wundern möchte, da kann er sicher sein, dafür einen Erzählerkommentar nachgeliefert zu bekommen. Schon die Masturbationspassage am Beginn wird auf diese Weise und letztlich auf Kosten der Figur eingeschlossen: “Sollte sie einmal in einem Buch lesen, in einem Film sehen, daß man Sekretärinnen solcherart als Selbstbefriedigungsmaschinen darstellte, sie würde ohne zu zögern bitterböse Leserbriefe schreiben, das sei doch wohl das Letzte, die Würde der Frau pp.” Gleichsam mit einem Augenzwinkern möchte sich die Erzählinstanz mit dem Leser über den Wirklichkeitsstatus der Figur und ihres Bewußtseins verständigen.
Man braucht also gar nicht erst zu erwarten, daß Menschenfreunde sich für das Personal und die gewohnheitsmäßigen Durchstechereien in der Branche interessiert. Er karikiert sie, ohne sie darzustellen. Aber Karikaturen bringen bekanntlich ein eigenes Aufklärungspotenzial mit sich.
Rudolphs Roman präsentiert sich in einundzwanzig numerierten Kapiteln, einem “Epilog”, in dem die auktoriale Erzähllinstanz nur scheinbar für eine der Figuren die Zügel lockert, sowie einem Nachwort unter dem Titel “The True But Not So Funny Crimes” (S. 213), das ich gewohnheitsgemäß zuerst gelesen habe.
Kriminalliterarische Texte schmücken sich seit jeher mit Vor- und Nachworten. Autorenreflexionen dieser Art haben sich als Innovations- und Steuerungsinstrumente für das Genre manchmal bewährt. Literarhistorisch wirkt jedoch die Frage nach, ob der bzw. das Kriminelle darstellungsfähig und darstellungwürdig sein könne. Darauf läuft es auch im vorliegenden Text hinaus: Dieter Paul Rudolph handelt über die ‘Gesetze des Genres’, die den novellistischen Wahrnehmungsmodus für Kriminalität in folgenlose Unterhaltung transformiert hätten. Er beklagt die Fokussierung der Täter und das Leiche-Lösungs-Schema, in dem die Opfer verschwinden: “Kein Mensch ermittelt, kein Mensch nennt die Opfer” (S. 215). Das ist, der eminente Krimikritiker und -theoretiker möge verzeihen, kein grad aufregend neuer Befund; außerhalb der Literatur ist der Wechsel zur Opferperspektive seit Jahrzehnten gängige Praxis und zeitigt nicht immer erfreuliche Folgen. Und im kriminalliterarischen Bereich haben die Deutungen auch schon lange Konjunktur, die aus den Tätern Opfer und aus den Opfern neue Täter machen. Dr. Ballmann ist auch in diesem Sinne ein Abziehbild. Das ist keine Kritik an einem Text, in dem die Produktion von Typen literarisiert wird.
Rudolph erhebt mit dem Nachwort programmatischen Anspruch für die Literarisierung (oder Re-Literarisierung) des Krimis und bringt gegen dessen “Alltagsflucht” (S. 214) erst recht die “Werkzeuge des Genres” in Stellung, mit denen die “Verbrechen des Alltags zu sondieren” wären und “beim Namen genannt” werden könnten. Hammett und Chandler werden als Zeugen dafür aufgerufen3 und Arno Schmidts ‘Nessel Wirklichkeit’ darf man getrost im Hintergrund vermuten.
Man braucht sich nicht zu wundern, daß der Kunstanspruch im Romantext selbst thematisiert wird:
So wie Zöllner, indem er die zahlende Kundschaft eines – anzunehmen – Volkshochschulkurses unterwies, die Kunst verriet, so verriet er, Lanhoff, indem er elf Minderbegabte hinter einem Lederball herjagen ließ, den Fußball, das jedenfalls, was man Fußballkunst hieß. Prügele sie durch ein Museum, dachte Lanhoff, noch immer benommen und unter der Fuchtel der diffusen Gefühle, setz sie vor den Flimmerkasten, kette sie am Sessel fest, damit sie staunend schauen, was wahre Meisterschaft bewirken kann und niemals, niemals, niemals auf den Gedanken verfallen, die Genies nachzuahmen.
Auf das Arschloch Lanhoff (die Bezeichnung ist passend, auch wenn sie von einer problematischen Figur des Textes stammt), das hier einen seiner Anfälle von Selbstmitleid hat, wird zurückzukommen sein. Wenn so einer denkt, kommt häufig die Scheiße raus, die man auf keinen Fall der Erzählinstanz oder gar dem Autor zurechnen darf, der sich schließlich im Nachwort auf die hehren Vorbilder beruft. Man kann schon weit unterhalb der Genieschwelle daran scheitern, Sachverhalte und Gedanken in Worte zu fassen. Man zeigt damit doch nur, daß man sein Handwerk nicht gelernt hat, indem man es an den Vorbildern (an den vorhandenen Schemata) einübte. Kommissarin Bahlke (die bei Gelegenheit auch Behlke heißt) liefert das Beispiel und scheitert mit ihren Memo-Versuchen zu Recht, da sie nicht einmal ihren Berufsjargon beherrscht (S. 20 ff. und passim).4
Mit Lanhoff werden aber auch unterschiedliche Lektürehaltungen thematisiert: Er wird einerseits als Genußleser eingeführt, der sich als ‘Zaungast’ in die fiktionalen Welten von Proust und Jean Paul hineindenkt, während er im ererbten Lehnstuhl sitzt.5 Diese Art der Lektüre ist ansonsten folgenloser Anlaß zu geschmäcklerischen Reflexionen, mit denen Lanhoff als Leser seinen Pseudozynismus balanciert, Spielerei das eine wie das andere. Wo er dagegen die eigene Haut retten muß, da kann er die im Artefakt versteckten, ihn unmittelbar angehenden Bedeutungen erkennen, und zwar die Bedeutungen, die ein Autor ganz bewußt für ihn gesetzt hat. Lanhoff ist kein Leser, sondern ein Dechiffrierer. Doch diese Haltung führt im Text-Leser-Verhältnis schnell in die Irre. Deshalb ist die vom Kontrollzwang befallene Auktorialinstanz auch Teil der Welt, die sie präsentiert. Sie wird in den Untergang Ballmanns verwickelt.
Frau Bahlke hat jedoch nur zum Teil recht: Lanhoff ist zwar ein “Arschloch”, aber gewiß kein “psychotisches”. Mit der Medikalisierung wird er auf charakteristische Weise unterschätzt. Er repräsentiert, idealtypisch, wie nur die Literatur das kann, die faschistoide Männerwelt, als die sich die Motivationsbranche des Textes insgesamt darstellt. Man braucht ihm nur zuzusehen, wie er gegenüber seinen Fußballern agiert oder wie er bei einem Vorstellungsgespräch Körperselektion betreibt. Zu diesem faschistoiden Syndrom gehört, daß die Abwertung der anderen – der Schwächeren – diskursiv vorbereitet und brachial in die Tat umgesetzt wird, dazu gehört aber auch das beständige Selbstmitleid, das sich als zynische Selbstabwertung nur scheinbar reflektiert. Daraus, daß er sich vor sich selbst als Opfer und Underdog darstellt, bezieht der faschistoide Mann für sich die Berechtigung, Abwertung zur Maxime aller seiner Handlungen zu machen. Lanhoff repräsentiert die Norm der Romanwelt, die ein Konzept ist, und keineswegs Realitätsabbildung. Deshalb entkommt er auch dem allgemeinen Untergang.
Vor diesem Hintergrund wird auch klar, warum der Roman eine Leiche und eine Kriminalhandlung benötigt: Nicht um der ‘Aufklärung’ willen, sondern um die traditionelle Beziehung zwischen der Polizei und dem Faschismus zu restituieren. Ganz nach alten Mustern erliegt die Polizistin der Faszination, die vom faschistoiden Mann ausgeht, der seine Menschenverachtung – das Wort kommt mehrfach vor – als Männlichkeit ausstellt.
Vermutlich könnte man an Dieter Paul Rudolphs Menschenfreunde, wäre man Kritiker, manches kritisieren; doch, daß er alles andere als ‘Lesefreude’ vermittelt, das scheint mir eine seiner Stärken zu sein. Und er führt ganz einleuchtend vor, was der Krimikritiker Rudolph immer fordert: Die Destruktion der ‘wirklichen Wirklichkeit’ als Voraussetzung für ihre literarische Konstruktion. Aber, Trivialität hin oder her, der Krimi ist halt immer Literatur-Literatur.
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- Die Überschrift oder das “Naming” für diesen Eintrag könnte auch mit Johnny Cash gerechtfertigt werden. [↩]
- Zu denken wäre schon an Amerys Große Deutsche Tour (1958), an Lorenzens Beutelschneider (1962), aber auch an Walsers Kristlein-Trologie (ab 1960), von jüngeren Thematisierungen der IT-, Werbe- und Bankerbranchen ganz abgesehen. [↩]
- Andere Leute sind da anderer Meinung, ich brauche mich nicht zu entscheiden. [↩]
- Vgl. “Doch frei durchs Land / ein Paar, ein flüchtges, wallte. / Der Tatbestand bestand, bestand … / Der Sachverhalt verhallte” (Hans Scheibner: Spott ist allmächtig. Lästerlyrik. Reinbek: Rowohlt 1977, S. 147.). [↩]
- Ich hab’ jetzt keine Lust, die Stellen nachzuweisen. Allerdings seh’ ich verspätet, daß Arno Schmidt im Hörfunk-Feature davon reden läßt, daß man über Tiecks “Sieben Weiber des Blaubart” stundenlang “sitzen und träumen” könne: Eine Art Anti-Sinnproduktion. [↩]
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