Recht und Literatur: NJW (Goetheheft)

Das Themenheft zu “Literatur, Kunst und Recht”, das die Neue Juristische Wochenschrift seit dem ‘Goethejahr’ 1982 alljährlich herausbringt, ist in diesem Jahr als Heft 11 am 5. März 2009 erschienen, also 17 Tage vor dem 177. Todestag unseres großen ‘Dichterjuristen’.1  Dazu  kann man der Redaktion nur gratulieren! Das Inhaltsverzeichnis des Heftes kann man bei Beck-online einsehen.

Gelesen habe ich in knapp zwei Stunden2 bei weitem nicht alles, aber immerhin den Aufmacher und einiges mehr:

Eva Scheller: Das verdrängte Entsetzen – zur Aktualität einer 400 Jahre alten Streitschrift wider den Hexenwahn in der Folterdebatte (S. 705-712).3
Eva Scheller firmiert als “Schriftstellerin und Rechtsanwältin”, hat in Jena über Produzentenhaftung promoviert und ist mit dem Poetenladen verbunden — qualifiziert also ohne Zweifel selbst als Dichterjuristin. Ihr NJW-Aufsatz schließt an die Folterdebatten der Jahre 2002 ff. an, die eben jetzt durch ein TAZ-Interview mit dem verhinderten Verfassungsrichter Dreier neue Nahrung erhalten hat. Schon weil Schellers Aufsatz die wichtigsten Beteiligten dieser Debatte noch einmal aufmarschieren läßt, habe ich ihn mit Gewinn gelesen. Mit Spees Schrift wird die historische Perspektive eingeführt, die in der Debatte häufig übersehen bzw. durch die Floskel ‘Rettungsfolter’ verdeckt wurde (jetzt aber auch bei Ballmann diskutiert wird). Den Folterern geht es (von den Hexenprozessen bis in die Gestapokeller und die Photosessions im Irak) nicht um die Wahrheit eines Geständnissen, die ohnehin weder durch Prügel noch durch Streckbänke oder Waterboarding sicherzustellen ist, sondern um körperliche Darstellung und Durchsetzung der Einheit von Macht und Wahrheit. Darauf gründet die kompromisslose Ablehnung jeder Art von Folter, auch der ‘Rettungsfolter’, für die der 2002 ff. diskutierte Fall schon deshalb kein gutes Beispiel abgibt, weil seinerzeit nichts zu retten war.

Dirk Uwer: George Orwells ’1984′ – Antiutopie und Totalitarismuswarnung zwischen 1949 und 2009. S. 723-726.
Wenn Juristen die ‘schöne Literatur’ als Juristen lesen, dann haben sie in aller Regel ihre eigene unmittelbare Gegenwart und ihre Arbeit so im Blick, daß Literarizität und Geschichtlichkeit des jeweiligen Textes in den Hintergrund gerückt werden.4 Das kommt bei Uwer in diesen Bemerkungen schön zum Ausdruck:

“Die Demarkationslinien vom notwendig regulierenden und vorsorgenden Rechtsstaats zum repressiven Überwachungsstaat waren immer delikat, sie zu beobachten und zu verteidigen bleibt vornehmste Aufgabe aller Berufe der Rechtspflege. Auch, vielleicht gerade, in Zeiten wie diesen ist 1984 Pflichtlektüre für Juristen. In 1984 werden sie nämlich nicht mehr gebraucht”: “nothing was illegal, since there were no longer any laws“. “Wachsamkeit verlangt aber auch der überbordende ‘präzeptorale Staat’ [Zit. di Fabio] der Gegenwart, der – namentlich unter der Chiffre des Verbraucherschutzes – die Freiheit des Individuums, die auch seine Konsumentensouveränität einschließt, schleichend unterminiert. Nachgerade exzesshafte Entwicklungen hin zum pathologischen Fiskalstaat [Zit. Uwer] verleihen so manchem Detail aus 1984 beunruhigende Aktualität”.

Hanjo Hamann legt eine Stilblütensammlung deutscher Gesetzesformulierungen vor: “Juristische Kuriositäten – Ein Spaziergang durch den Paragrafendschungel” (S. 727-732), während Markus Würdinger seinen Beitrag mit “Humoristisches Nachbarrecht” (S. 732-734) betitelt. Gerhart Honig handelt über “Die Sache mit Max und Moritz” (S. 734-737): “Der Jurist sieht hier eine unablässige Folge von Rechtsbrüchen, die näher zu betrachten sich lohnt”. Dem kann man nicht widersprechen.

Gert Baumgartner, der Hg. der Werke des hier schon erwähnten und gewürdigten Walther Rode, informiert knapp über diesen und jene (S. 738 f.), nicht ohne auf einen ausführlicheren Beitrag in der NJOZ 2009, S. 360, aufmerksam zu machen (aber dazu hab’ ich als Nichtabonnent und StaBi-Hocker keinen Zugang).

Im “Forum” erinnert Rudolf Gerhardt an das Böll-Walden-Verfahren unter “Heinrich Böll über Justiz und ‘Rechtskultur’” (S. 743-745) und veröffentlicht ein Interview mit Böll aus dem Jahr 1983 (heutzutage denkt ja niemand mehr an das “Ende einer Dienstfahrt“, sonst würde ich hier eine Leseempfehlung aussprechen).

Buchbesprechungen: Hermann Weber5 empfiehlt (wg. ‘Leichtfüßigkeit’) Oswalds Vom Geist der Gesetze, aber auch Klaus Lüderssens Produktive Spiegelungen II, Kai Ambos setzt sich mit Michael Buback auseinander, Norbert Janz mit Mephisto und Esra bei Anna-Mirjam Frey6, schließlich Jan Zopfs über das Tucholsky-Buch von Thomas Miederhoff (vgl. hier und hier).

Zum Rechtsprechungsteil hat’s nicht mehr gereicht, obwohl der in aller Regel erst die Trouvaillen bereithält. Aber im aktuellen Teil gibt es noch ein Interview mit der Bauer-Biographin Irmtrud Wojak sowie die Ankündigung einer Literatur-und-Recht-Tagung, die im Herbst (mt den üblichen Verdächtigen) in Rendsburg stattfindet (Nordkolleg, Info.).

Jetzt ist die dritte Stunde rum.

  1. Die Bezeichnung hat bei uns eine ehrwürdige Tradition; kanonisch ist das dreibändige Werk unter diesem Titel von Eugen Wohlhaupter, das in den Jahren 1953-1957 erschienen ist und jetzt bei Google eingesehen werden kann: Bd. 1, Bd. 2, Bd. 3, vgl. auch Lovis Maxim Wambach: Die Dichterjuristen des Expressionismus. Baden-Baden: Nomos 2002 — und im übrigen das Lemma in der Wikipedia. []
  2. Der Zeitschriftenlesesaal der Münchner StaBi  ist ebenerdig, mit Blick auf den besonnten Baumbestand und die telefonierenden Studis, und er ist raucherfreundlich, denn man braucht bloß durch die Sperre zu gehen, dann nach rechts in die Cafeteria, dann nochmals nach rechts ins Freie. []
  3. Gemeint ist selbstverständlich Friedrich von Spees Cautio Criminalis von 1631. []
  4. Jetzt kann ich das doch auch einmal unterbringen: vgl. dazu Joachim Linder: ‘Verarbeitung’ im Rechtssystem? Zu den ‘Austauschbeziehungen’ zwischen Literatursystem und Rechtssystem. In: Siegener Periodicum zur Internationalen Empirischen Literaturwissenschaft (SPIEL) 9 (1990), S. 37-68 — und dazu wiederum Daniel Halft: Die Szene wird zum Tribunal! Eine Studie zu den Beziehungen von Recht und Literatur am Beispiel des Schauspiels “Cyankali” von Friedrich Wolf.  (Juristische Zeitgeschichte). Berlin: BWV 2007. []
  5. Vgl. ders. (Hrsg.): Juristen als Dichter (Schriftenreihe Juristische Zeitgeschichte) Nomos, Baden-Baden 2002, mit Beiträgen zu Immermann, Nadler, Oppermann, Wichert, Dahn, Franzos, Huch, Mombert, Behl, Serner und Drach. []
  6. Die Romanfigur wider Willen. (Studien und Materialien zum Öffentlichen Recht, Bd. 32) Frankfurt am Main ; New York: Lang 2008. []

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