Bestürzend

engelOpfer einer Engelmacherin, Mannheim. SW-Fotografie; späte 1940er Jahre. Foto Arnold Odermatt; © Polizeipräsidium Mannheim”

Das Bild und das Zitat stammen allem Anschein nach aus der Ausstellung “Spurensuche – Polizeifotografie Mannheim 1946 – 1971″, die in den Jahren 2007/2008 mit großem Erfolg in Mannheim stattgefunden hat und über die Marc Peschke am Freitag, 18. Januar 2008, in der PhotoScala einen Bericht veröffentlicht hat, auf den in dankenswerter Weise Ballmann aufmerksam macht. Im Bericht heißt es u. a.:

“Es ist der distanzierte, kriminal-statistische Blick, der den von den Fotografen der Mannheimer Polizeidirektion angefertigten Bildern einen besonderen Reiz gibt. Wir sehen Orte des Leidens, der körperlichen Versehrung, intimste Blicke in Wohnräume und Häuser, ins Leben der Menschen: Blicke, so kalt wie Eis. [...] Häufig sind neben Tatwaffen auch Leichen zu sehen, wie etwa auf dem in den späten vierziger Jahren entstandenen, bestürzenden Bild einer Frau, die Opfer einer Engelmacherin geworden ist: In einer Baugrube liegt die anonyme Tote, nur ihre nackten Beine sind zu erkennen”.

Es ist unklar, wer dem Bild die Subscriptio gegeben hat. Jedenfalls wird erst damit die Leiche einem Sachverhalt zugeordnet, den das Bild nicht zeigen kann: Der Tod der Frau scheint demnach auf einen unerlaubten Eingriff im Sinne des § 216 (R)StGB zurückzuführen zu sein. Doch so einfach, wie es sich der oder die Unterschriftenverfasser gedacht haben mögen, ist der sprachgeschichtliche Befund nicht. Im Wörterbuch der Brüder Grimm steht:

“engelmacherinnen nennt das volk solche frauen, unter deren händen die ihnen in pflege gegebnen kinder, aus mangel an nahrung, bald sterben, d. h. frühzeitig engel werden müssen“.

Das DWDS beschränkt sich ebenfalls auf diese Bedeutung und setzt ein “verhüll[end]” hinzu. Erst beim Röhrich wird man fündig, denn der spricht von einem

“Euphemismus für das Töten der Ungeborenen, die dadurch angeblich sofort zu Engeln werden” (1991/1994, Bd. 3, S. 387).

Eine ‘verhüllende’, ‘euphemistische’ Bedeutung hat der Begriff ‘Engelmacherin’ auch noch im frühen 21. Jahrhundert und im Kontext der Ausstellung (nicht umsonst werden Tod und Sterben der Frau nur durch ein Fragment der Leiche repräsentiert). Schriebe man den Sachverhalt unverhüllt aus (‘Opfer eines illegal vorgenommenen Schwangerschaftsabbuchs’), dann wäre unmittelbar klar, daß die Frau im Bild als Täterin gestorben ist und gleichwohl Opfer des Gesetzgebers wurde. So viel ‘Kälte’ und ‘Distanz’ sollte den Ausstellungsbesuchern offenkundig nicht zugemutet werden.

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