Fonks Prozeß ist hier ebenfalls ein Thema der öffentlichen Unterhaltung. Die sehr schön geschriebene Broschüre von Kreuser hat hier zuerst die Aufmerksamkeit auf denselben geleitet. Hierauf kamen noch mehrere Broschüren her, die alle für Fonk sprachen. Hierunter zeichnete sich auch aus das Buch vom Freiherrn v. d. Leyen. Diese Bücher, nebst den in der »Abendzeitung« und im »Konversationsblatte« enthaltenen Aufsätzen über den Fonkschen Prozeß und dem Werke des Angeklagten selbst, verbreiteten hier eine günstige Meinung für Fonk. Personen, die auch heimlich gegen Fonk sind, sprechen doch öffentlich für ihn, und zwar aus Mitleiden gegen den Unglücklichen, der schon so viele Jahre gelitten. In einer Gesellschaft erwähnte ich die fürchterliche Lage seines schuldlosen Weibes und die Leiden ihrer rechtschaffenen, geachteten Familie, und wie ich erzählte, man sage, daß der Kölner Pöbel Fonks arme, unmündige Kinder insultiert habe, wurde eine Dame ohnmächtig, und ein hübsches Mädchen fing bitterlich an zu weinen und schluchzte: »Ich weiß, der König begnadigt ihn, wenn er auch verurteilt wird.« Ich bin ebenfalls überzeugt, daß unser gefühlvoller König sein schönstes und göttlichstes Recht ausüben wird, um so viele gute Menschen nicht elend zu machen; ich wünsche dieses ebenso herzlich wie die Berliner, obschon ich ihre Ansichten über den Prozeß selbst nicht teile. Über letztern habe ich erstaunlich viele Meinungen ins Blaue hinein räsonieren hören. Am gründlichsten sprechen darüber die Herrn, die von der ganzen Sache gar nichts wissen. Mein Freund, der bucklichte Auskultator, meint: wenn er am Rhein wäre, so wollte er die Sache bald aufklären. Überhaupt meint er, das dortige Gerichtsverfahren tauge nichts. »Wozu«, sprach er gestern, »diese Öffentlichkeit? Was geht es den Peter und den Christoph an, ob Fonk oder ein anderer den Cönen umgebracht. Man übergebe mir die Sache, ich zünde mir die Pfeife an, lese die Akten durch, referiere darüber, bei verschlossenen Türen urteilt darüber das Kollegium und schreitet zum Spruch und spricht den Kerl frei oder verurteilt ihn, und es kräht kein Hahn darnach. Wozu diese Jury, diese Gevatter Schneider und Handschuhmacher? Ich glaube, ich, ein studierter Mann, der die Friesische Logik in Jena gehört, der alle seine juristische Kollegien wohl testiert hat und das Examen bestanden, besitze doch mehr Judizium als solche unwissenschaftliche Menschen! Am Ende meint solch ein Mensch wunders, welch höchst wichtige Person er sei, weil soviel von seinem Ja und Nein abhängt! Und das schlimmste ist noch dieser Code Napoléon, dieses schlechte Gesetzbuch, das nicht mal erlaubt, der Magd eine Maulschelle zu geben.« – Doch ich will den weisen Auskultator nicht weitersprechen lassen. Er repräsentiert eine Menge Menschen hier, die für Fonk sind, weil sie gegen das rheinische Gerichtsverfahren sind. Man mißgönnt dasselbe den Rheinländern und möchte sie gern erlösen von diesen »Fesseln der französischen Tyrannei«, wie einst der unvergeßliche Justus Gruner – Gott habe ihn selig – das französische Gesetz nannte. Möge das geliebte Rheinland noch lange diese Fesseln tragen und noch mit ähnlichen Fesseln belastet werden! Möge am Rhein noch lange blühen jene echte Freiheitsliebe, die nicht auf Franzosenhaß und Nationalegoismus basiert ist, jene echte Kraft und Jugendlichkeit, die nicht aus der Branntweinsflasche quillt, und jene echte Christusreligion, die nichts gemein hat mit verketzerender Glaubensbrunst oder frömmlender Proselytenmacherei (Heinrich Heine: Reisebilder/Briefe aus Berlin, 1822, dritter Brief, zitiert nach der Ausgabe des Aufbau-Verlages, Berlin & Weimar, 2. Aufl. 1972 bei zeno.org).
Zusammenfassendes zum Fall Fonk (1816-1822) hatten wir schon (hier, hier und als Fallgeschichte hier), aber jetzt brauch’ ich das für den Vormärz …
Kreuser, Johann Peter Balthasar. 1821. Ueber Peter Anton Fonk und das Gerücht von Cönens Ermordung. Ein Wort an meine Mitbürger. Köln.
von der Leyen, Gustav Franz. 1822. Ueber die Ermordung des Wilhelm Cönen nebst einer Beleuchtung der gegen den Fassbänder Christian Hamacher aufgestellten Thatsachen und Zeugenaussagen. Düsseldorf: Schreiner. (In Göttingen als CD-Rom.)
Die Darstellung von Johann Nicolaus Bischoff: P. A. Fonk und Chr. Hamacher, deren Richter und die Riesenassisen zu Trier in den Jahren 1820 und 1822, vor dem offnen, redlichen, deutschen Geschwornen-Gerichte der Vernunft, Wahrheit und Gerechtigkeit. 2 Abth. Dresden: Arnold 1823f., kann man vollständig bei Google einsehen.
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