“Vollständig abrufbar bleiben nur Bücher, bei denen der Urheberrechtsschutz abgelaufen ist” –
schreibt Herr Steinitz in der SZ.
Und ich mache den Selbstversuch:
J. D. H. Temme ist 1881 gestorben, seine Erinnerungen wurden 1883 von Stefan Born (1824-1898) herausgegeben. Die Suche bei Google fördert den Text zwar zutage, er ist aber unzugänglich, trotz des Hinweises, daß er 2007 bei Harvard digitalisiert wurde. Nun kann man auch bei Harvard suchen, wird dann aber auf denselben Google-Link verwiesen, der das Buch für deutsche IP-Adressen sperrt, während das Faksimile sich für einem Proxy-Server problemlos öffnet, so daß die Erinnerungen les- und kopierbar sind. Doch halt: die Google-Suche findet auch eine Neuausgabe, die 1997 bei Keip erschienen ist und immer noch im VLB geführt wird, ebenso wie die WBG-Ausgabe von 1996, die Michael Hettinger herausgegeben und bevorwortet hat. Pech gehabt also.
Noch schrulliger wird’s, wenn man heute (anstatt vor etwa zwei Jahren) bei Google nach dem Neuen Pitaval sucht: als einzigen Band kann man den von 1864 vollständig einsehen — und kann dann von Glück sagen, daß die hier verlinkten Ausgaben noch zugänglich sind, obwohl sie für die Neusucher gesperrt sind. Und in der Tat sind seit 1890 ungezählte Teilsammlungen aus dem Neuen Pitaval erschienen und noch mehr einzelne Fälle veröffentlicht worden. Das war, so lange es noch Setzer, aber schon Kopiermaschinen gab, auch wunderbar einfach: man photokopierte das Material, brachte es zum Satz und modernisierte die Rechtschreibung (‘behutsam’) in den Fahnen. Hab’ ich auch gemacht — allem Anschein nach mit der Folge, daß die digitalisierten Texte da, wo sie trotz Fraktur und deutscher Sprach lesbar wären, nicht zu lesen sind.
Ich weiß es ja nicht, aber der Verdacht liegt nahe, daß die aufgeregten Diskussionen der letzten Monate paradoxe Folgen haben. Gugelhupfereien.
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