Willkommen und Abschied

Einer “Degradierungszeremonie zur Wiedereingewöhnung” sieht sich Sebastian beim Umsteigen im Frankfurter Flughafen ausgesetzt, die ihn an ein ehrwürdiges Rechtsinstitut erinnert, das im (späten) 19. Jahrhundert untergegangen ist und weitgehender Vergessenheit anheimgefallen wäre, hätte (der viel zu früh verstorbene) Eckhardt Meyer-Krentler seinen Goethe nicht mit dessen strafjuristischen Kenntnissen gelesen: “Willkommen und Abschied” war die Bezeichnung für die Schläge (mit Peitschen oder Stöcken), die — männlichen wie weiblichen — Häftlingen beim Ein- und Austritt aus der Haftanstalt verabreicht wurden. Im späten 18. und im 19. Jahrhundert war zwar die Ausgestaltung im einzelnen, aber nicht die Strafverschärfung selbst den Anstaltsleitungen überlassen. Vielmehr wurden “Willkomm und Abschied” schon in den Urteilen festgelegt:

Adelheit Schlager von Ai bei Kirchberg, Königl. Baierschen Gräflich Fuggerschen Patrimonialgerichts, ist die Beihalterin des Jakob Kleinmann, 26 bis 27 Jahre alt, groß und mager, hat ein schmales länglichtes Gesicht, niedere breite Stirne, schwarze Augenbraunen, lange spitzige Nase, blaue Augen, großen Mund und rundes Kinn. Sie kam bei dem Bezirksamte Baden in Untersuchung, und wurde von dem Großherzogl. Hofgerichte zu Rastatt den 11. Mai 1821 wegen Jaunerlebens, Theilnahme an Diebstählen und Diebstahlsversuch zu einer in Mannheim zu erstehenden 10jährigen Zuchtbausstrafe mit Willkomm und Abschied, auch nachheriger Landesverweisung verurtheilt.

Johann Schmitt, ist evangelisch-lutherischer Religion, von Owen an der Teck im Königlich Würtembergischen Obcramt Kirchhcim, 28 Jahre alt, ist groß, hat blonde kurzgeschnittene Haare, eine breite Stirne, graue Augen, spitzige Nase, mittlern Mund, längliches Kinn, ein langes Gesicht, lebhafte Gesichtsfarbe, volle Wangen und keinen Bart. Er kam bei dem Bezirksamte Stein in Untersuchung, und wurde von dem Großherzogl. Hofgerichte zu Rastatt den 1. Mai 1821 wegen Jaunerei, Diebstahls und Betrugs zur Erstehung einer 10jährigen Zuchthausstrafe in Mannheim mit Willkomm und Abschied, und nachheriger Landesverweisung verurtheilt. — Dieser Jauner ist schon in dem Diebs- und Räubcrsignalement und Jaunerwörterbuch (Carlsruhe 1820 Gottlieb Braun) sub Nr. 91. ausgeführt. (Verzeichnis der von den Großherzoglich Badischen Hofgerichten seit dem Jahre 1820 abgeurtheilten Jauner. In: Allgemeine deutsche Justiz-, Kameral- und PolizeiFama, No. 136, Dezember 1822, S. 543f.; bei der zitierten Steckbriefsammlung handelt es sich um das Diebs- und Räuber-Signalement : und Jauner-Wörterbuch. Karlsruhe: Braun 1820, 86 S.).

Umherziehende Jauner und Prostituierte hatten aber gewohnheitsmäßig die Prügelorgien auszuhalten, die in den Reformdiskussionen zum Inbegriff des inhumanen Strafens wurden1

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Das Bild stammt aus Cäsar Krause: Das Deutsche [sic!] Zuchthaus. Ein Beitrag zur Geschichte seiner Entstehung, Einrichtung und der darin geltenden Disciplinar-Strafen nebst einem Anhang ‘Hausordnung des Zuchthauses zu Waldheim’. Mit 1 Abbildung. Dresden: Dohrn 1898.

Gefunden hat’s, wie gesagt, Eckhardt Meyer-Krentler: Willkomm und Abschied — Herzschlag und Peitschenhieb. Goethe — Mörike — Heine. München: Fink 1987. Unbedingt und immer noch lesenswert (auch wenn die Goetheforschung einiges daran zu mäkeln hatte).

  1. S. schon die Prügelszene im ersten Teil von Salzmanns Carl von Carlsberg, 1783, von Meyer-Krentler zitiert und bei Google nachzulesen, S. 202ff. der faksimilierten Ausgabe. []
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