Müllneriana: Kaliber-Kritik & Strafverfahren

Julius Eduard Hitzig kritisiert in der Zeitschrift für die Criminal-Rechts-Pflege in den Preussischen Staaten Müllners Kaliber (Fortsetzungsausgabe im Mitternachtsblatt 1828) für die Kritik am Inquisitionsverfahren und die damit verbundene Stellungnahme für die öffentliche und mündliche Hauptverhandlung vor einem Geschworenengericht: Schließlich sei Müllner selbst ein erfahrener Strafjurist und müsse es besser wissen. Das veranlaßt Müllner zu einer Replik im Vorwort zur Buchausgabe des Kaliber (1829), in der er zunächst die Fachkomplimente erwidert, dann aber auf den Unterschied von Figurenrede und Autorenmeinung im literarisch-fiktionalen Text hinweist.

Bemerkenswert ist einerseits, wie genau sich die Herren als Juristen und Autoren gegenseitig beobachten, andererseits beim Doppel- bzw. Mehrfachrollenautor Müllner das Unterscheidungsvermögen, das er bei Hitzig vermißt.

Übrigens ist dreißig Jahre später der Kaliber der einzige Text Müllners, den Goedeke noch einigermaßen gelten läßt — weil es ihm gelinge, mit dem “Behagen eines Criminalisten [...] die heillosen Leichtfertigkeiten des alten schriftlichen Criminalprozesses [...] umständlich blosszulegen”, und zwar obwohl Müllner selbst (im zitierten Vorwort) sich als Anhänger des alten Verfahrens bezeichne.

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