Recht & Literatur: Forschung

das meint ja immer: Strafrecht und Literatur.

Thomas Weitin: Zeugenschaft. Das Recht der Literatur. Paderborn und München: Fink, 2009. Verlagsanzeige:

“Was wissen Zeugen? Die neue Studie Zeugenschaft – Das Recht der Literatur untersucht die gemeinsame Geschichte von juristischer und literarischer Wahrheitsfindung. /   Ohne das Wissen von Zeugen könnte kaum ein Gerichtsverfahren zu Ende geführt werden. Zeugen sind notwendig, um der Wahrheit auf den Grund zu gehen. Dabei ist jedem Juristen klar: Zeugenaussagen stammen von unzuverlässigen Erzählern. Sie geben subjektive Sichtweisen, wo man gern auf Objektivität vertrauen würde. Mit Hilfe des Zeugen aber können Tatsachen im Zusammenhang begriffen werden. Und erst dadurch wird es möglich, über vergangene Ereignisse zu verhandeln. Der Zeuge verkörpert den narrativen Kern des Rechts – und das Recht der Literatur, von Welt und Wahrheit zu erzählen. Das Buch rekonstruiert diesen Zusammenhang ausgehend von der Epoche der Aufklärung, die gleichermaßen ein neues, zeugenschaftliches Beweisrecht und neue literarische Formen schuf, die von der Figur des Zeugen getragen wurden”.

Ich freue mich, daß Herr Weitin die blinden Zeugen aus dem alten und dem neuen Pitaval benutzt (s. Inhaltsverzeichnis; beide Fälle sind im Neuen Pitaval nachzulesen, in Bd. 11 der aus dem alten, im Bd. 32 von 1862 der neue, und zwar als ausgesprochene Detektionsgeschichten).

Weiterhin angekündigt für Januar 2010 bleibt

Thomas Weitin (Hg.): Wahrheit und Gewalt. Der Diskurs der Folter. Bielefeld: transcript. Verlagsanzeige: “Die Diskussion um die Folter zeigt eine tiefe Krise im Verhältnis des Menschen zur Gewalt. Sie erschüttert die Vorstellung vom fortschreitenden Zivilisationsprozess. Die weltweite Rückkehr der Folter steht für reale Gewalt, die keineswegs in formell undramatischer, struktureller Gewalt aufgeht. Gleichwohl ist uns die physische Gewalt nicht schlicht gegenwärtig – sie tritt als ein Medienprodukt auf, das komplexen kulturellen Codierungen unterliegt. Die Beiträge des Bandes untersuchen diesen Zusammenhang aus historischer, rechtsgeschichtlicher sowie literatur- und medienwissenschaftlicher Perspektive”.

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