Alexis & Schirach

Wie es scheint, brachte sich Willibald Alexis frühzeitig in Stellung für die Aufgabe eines federführenden Herausgebers des Neuen Pitaval. 1840 veröffentlichte er eine Rezension in den Blättern für literarische Unterhaltung (Nrn. 81 ff., S. 323 ff.), in der er Grundsätzliches zum Verhältnis von Novellistik und Fallgeschichten erörtert. Er wird jedoch die Grenze zwischen psychologischer und juridischer Behandlung des Verbrechens, die er hier noch aufrecht erhält, in seiner eigenen Produktion so beherzt schleifen, daß der novellistische Modus der Wahrnehmung von Verbrechen selbst fragwürdig wird, weil er im Prinzip ahistorisch ist. Aber ganz so weit ist der Rezensent Alexis in den frühen vierziger Jahren noch nicht, obwohl seine Novellen schon Ansätze zeigen:

Ref. wünschte sich von den vorliegenden Mittheilungen sagen zu können, daß ihr Autor auf einem der beiden Wege geblieben wäre, dem streng juridischen Vortrage oder der rein psychologischen Behandlung; aber er hat beide vermischt und am Ende geglaubt, daß das Interesse des großen Publicums am sichersten durch eine novellistische Einkleidung zu erzielen sei. Sollen wir uns für die Wahrheit der Begebenheiten interessieren, so thut diese gar nicht wegzuleugnende Beimischung dem Eintrag. Fühlte er aber, daß die Wahrheit an sich nicht genug Interesse hatte, so mußte, um dies zu gewinnen, die novellistische Behandlung zur Hauptsache werden, und mit aller dichterischen Kunst muß die kleine gegebene eine große künstlerische Wahrheit werden. Statt dessen ist beides vermischt, und im Durchschnitt gerechnet, weiß der Leser nicht wie er daran ist. Die alte Wahrheit ist verwischt und die neue nicht mächtig genug, um ihn anzuziehen. Ohne Zweifel ist der Verf. ein Mann der Themis, [...] ein humaner Jurist in kleinen Verhältnissen, das Kleinbürgerliche ist seine Sphäre, als Richter ist er kein Rhadamant, sondern ein gutmüthiger deutscher Justitiarius, der im Schlafrock, allenfalls die Pfeife im Mund, seine Untersuchungen führt.

Alexis bespricht den 1. Band der Mittheilungen aus dem Leben eines Richters, erschienen 1840 in Hamburg bei Hoffmann & Campe, die Bde. 2 und 3 sind 1840 und 1843 erschienen. Ihr Verfasser ist Karl Benedikt von Schirach, der es nach einer beachtlichen Karriere in der dänisch/schleswig-holsteinischen Justiz zu einem Eintrag in der ADB und zu einer respektablen Publikationsliste1 gebracht hat. 1790 geboren, übersiedelte er 1855 nach seiner Pensionierung in die USA, wo sein Sohn Karl Friedrich Militärkarriere auf Seiten der Unions-Truppen machte und als schwer verwundeter Major 1865 der Ehrengarde bei Lincolns Begräbnis angehörte.2

Ferdinand von Schirach beschließt seine Verteidigergeschichten (Verbrechen. Stories. München: Piper 2009) mit dem Satz: “Ceci n’est pas une pomme” (o. p. [207]): Die literarischen Früchte können weit vom Stamm zu liegen kommen — vielleicht kann man das Rätsel dieser Pointe so lösen.

  1. S. GBV via Karlsruhe. []
  2. Letzteres entnehme ich Michael H. Kater: Hitler Youth. Cambridge, Mass.: Harvard UP 2004, p. 17. []

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