“Eine Revenante aus dem Criminalrecht”

Bekenntnisse einer Giftmischerin, von ihr selbst geschrieben. Eds. Raleigh Whitinger and Diana Spokiene. MLA Publication 2009. (Verlagsanzeige.)

1803 fällten die Berliner Richter ihr Urteil nach dem Motto ‘aus den Augen, aus dem Sinn’: Sie verurteilten Sophie Charlotte Elisabeth Ursinus wegen der Vergiftung ihres Bedienten, die sie eingestanden und dieser überlebt hatte. Freigesprochen wurde Ursinus von den Anklagen, einen früheren Geliebten sowie ihren Mann mit Gift getötet zu haben. Im Fall des Todes ihrer Tante konnte ebenfalls kein Nachweis erbracht werden, doch hielten die Richter die Verdachtsgründe für so stark, daß sie auf die Möglichkeit der ‘außerordentlichen’ Verurteilung zurückgriffen (‘Verdachtsstrafe’). So kam die Gesamtstrafe der lebenslangen Festungshaft zustande, die Ursinus in der Glatzer Festung verbüßen mußte, bis ihr 1833 gnadenhalber der Aufenthalt in der Stadt, aber nicht die Rückkehr nach Berlin gestattet wurde.

Sein eigentliches Ziel hat dieses Urteil nicht erreicht, denn Ursinus ist dem kollektiven Gedächtnis als Giftmischerin und mittlerweile als ‘Serienmörderin’ erhalten geblieben (wenn man denn die WP als seine Repräsentantin betrachten darf). Ursinus selbst hat dazu beigetragen und den verhältnismäßig lockeren Vollzug dazu genutzt, zahlreiche Besucher zu empfangen, die ihre Eindrücke wiederum in die Netzwerke der journalistisch-literarischen Kriminalitätsbeobachter einspeisten. Sollte Ursinus damit Hoffnungen auf Rehabilitierung verbunden haben, so blieben auch diese unerfüllt — ihre beständigen Unschuldsbeteuerungen fanden nur wenig Glauben.

Mit dem Gnadenerweis von 1833 wurde Willlibald Alexis auf sie aufmerksam. Kein Wunder, denn in den Jahren zwischen 1828 und 1831 hatte das Strafverfahren gegen Gesche Gottfried große Aufmerksamkeit auf sich gezogen, so daß auch mit Interesse an den ‘Vorgängerinnen’ gerechnet werden konnte. Der vife Journalist Alexis plazierte einen kurzen Artikel in den Blättern für literarische Unterhaltung (1833, Nr. 72, S. 300, Google ), in dem er die Perspektiven seiner Pitavalgeschichte von 1842 vorwegnahm und als wahr unterstellte, was die Justiz nicht hatte nachweisen können.

Wer brieflich mit ihr verkehrt, soll oft geneigt sein an ihre Unschuld zu glauben; allein wer ihr Auge ins Auge sah und mit ihr sprach, kommt davon zurück. Dem Tode scheint die kräftige Greisin noch lange trotzen zu wollen; auch die Cholera, als sie in Glatz wüthete, wagte nicht an die Thür der Frau zu klopfen, die selbst den Würgeengel gerufen und ihm ins Gesicht geblickt, regungslos wie eine Larve.

Ob Alexis selbst die Ursinus in Glatz gesehen hat, ist unsicher. Folgt man aber Susanne Kords jüngst veröffentlichter Untersuchung,1 dann sind es zuerst ästhetische Gründe, die Alexis dazu brachten, an Ursinus als der vierten seiner ‘Heroinen des Giftmords’ festzuhalten, obwohl schon die Sachverhaltsfeststellungen dafür nur unsicheren Grund liefern: Er hatte mit Brinvilliers, Zwanziger und Gottfried drei verurteilte Mörderinnen, von denen eine aus der adligen Oberschicht stammte, zwei das kleine Bürgertum repräsentierten. Ursinus als vierte konnte Brinvilliers an die Seite gestellt werden — womit sich gleichzeitig der Giftmord als geschlechtsspezifisches Verbrechen etablieren konnte, das unabhängig ist von den sozialen Lagen der Täterinnen. Und die Serienmörderzuschreibung emanzipiert sich schon zu dieser Zeit von den kriminalistischen und juristischen Prozeduren, deren Abhängigkeit von Beweisregeln und reproduzierbaren Nachweisen allenfalls noch beklagt wird.

  1. Murderesses in German writing, 1720–1860: Heroines of Horror. Cambridge Studies in German. New York: Cambridge UP, 2009, pp. 158-163. []

Verwandte Artikel:

  1. Forschung: Fallgeschichten
  2. Andreas Bichel, der Mädchenschlächter
  3. präventives Nichtwissen
  4. Hochstapler
  5. Phantom
Dieser Eintrag wurde veröffentlicht in Kriminalität/Strafverfolgung, Kriminalliteratur, Medien und getagged , , , , . Bookmarken: Permanent-Link. Kommentieren oder ein Trackback hinterlassen: Trackback-URL.

2 Kommentare

  1. Volker Wahl
    Erstellt am 21.01.2011 um 10:44 | Permanent-Link

    Ist es richtig, wenn der 1833 erschienene Artikel “Eine Revenante…” feststellt, daß die Ursinus nur noch unter polizeilicher Aufsicht in Glatz lebe, nachdem ihre Strafzeit vorüber sei, von einem “Gnadenerweis von 1833″ zu sprechen? Auch der Wikipedia-Artikel zu ihr enthält diese Jahresangabe.Der Pitaval-Beitrag über sie von 1842 sagt lediglich, daß sie gegen dreißig Jahre in der Festung verbracht hätte und sie in der Stadt leben durfte, als sie das siebzigste Jahr überschritten hätte (geboren 1760). Das entspräche der Angabe in dem Personenartikel in Pierer’s Universallexikon von 1864, der das Jahr 1831 nennt. Tatsächlich ist ihr bereits 1828 gestattet worden, in der Stadt Glatz unter polizeilicher Aufsicht zu leben, begnadigt worden ist sie aber durch den preußischen König zu keiner Zeit.

  2. JL
    Erstellt am 21.01.2011 um 11:12 | Permanent-Link

    Sehr geehrter Herr Wahl,

    die Jahreszahlen kann ich jetzt nicht nachprüfen, und ich vermute auch, daß Sie näher am Archivmaterial sind als ich. Was den ‘Gnadenerweis’ angeht: Sie haben selbstverständlich recht damit, daß Ursinus nie begnadigt wurde. Da aber, wenn ich mich nicht irre, das zg. Vollzugsrecht keinen Automatismus bei der Begrenzung der lebenslangen Freiheitsstrafen kannte, muß man in der Hafterleichterung wohl doch einen Gnadenerweis sehen, auch wenn der ausschließlich auf bürokratischem Weg und ohne (formale) Einschaltung des Königs zustande kam. (Wilster, der mindestens über Alexis’ “Ruhe ist die erste Bürgerpflicht” und über den “Neuen Pitaval” in diesen Zusammenhang gehört, wurde von vornherein zu einer begrenzten Festungsstrafe verurteilt.)

    Ich danke jedenfalls für Ihre Hinweise und bin mit den besten Grüßen

    Ihr Joachim Linder

Ihr Kommentar

Ihre E-Mail wird niemals veröffentlicht oder verteilt.

Du kannst diese HTML Tags und Attribute verwenden: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>