Nockherberg

30.6.1942

Das Rassepolitische Amt der NSDAP hat eine Richtlinie herausgegeben, wie der Begriff «gemeinschaftsunfähig» «reichsverbindlich» aufgefaßt werden soll:
«Gemeinschaftsunfähig sind danach Personen, die auf Grund einer anlagebedingten und daher nicht besserungsfähigen Geisteshaltung nicht in der Lage sind, den Mindestanforderungen der Volksgemeinschaft an ihr persönliches, soziales und völkisches Verhalten zu genügen. Gemeinschaftsunfähig ist also, [...] zweitens, wer arbeitsscheu ist und trotz Arbeitsfähigkeit schmarotzend von sozialen Einrichtungen lebt; drittens, wer den Unterhalt für sich und seine Kinder laufend öffentlichen oder privaten Wohlfahrtseinrichtungen aufzubürden sucht; viertens, wer besonders unwirtschaftlich und hemmungslos ist und aus Mangel an eigenem Verantwortungsbewußtsein weder einen geordneten Haushalt zu führen noch Kinder zu brauchbaren Volksgenossen zu erziehen vermag; fünftens Trinker, die einen wesentlichen Teil ihres Einkommens in Alkohol umsetzen und ihre Familien darüber gefährden; sechstens Personen, die durch unsittlichen Lebenswandel aus der Volksgemeinschaft herausfallen, bzw. ihren Lebensunterhalt auf diese Weise verdienen.»

(Quelle: Christoph Studt: Das Dritte Reich in Daten. (Beck’sche Reihe, Bd. 1495) München: C.H.Beck 2002, S. 189.)

Und jetzt nimmt Frau Kappert in der TAZ den Faden auf.

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