Gerhard Ammerer: Das Ende für Schwert und Galgen? Legislativer Prozess und öffentlicher Diskurs zur Reduzierung der Todesstrafe im Ordentlichen Verfahren unter Joseph II. (1781–1787). Innsbruck: StudienVerlag 2010.
Aus der Verlagsanzeige: “Joseph II. verfolgte mit aller Konsequenz die Umsetzung seiner utilitaristisch orientierten Strafzwecküberlegungen, die er durch drakonische Strafen und deren ostentative Ausgestaltung zu realisieren suchte. Das schließlich am 2. April 1787 veröffentlichte Allgemeine Gesetz über Verbrechen, und derselben Bestrafung sah – mit Ausnahme des Standrechts – die Todesstrafe nominell nicht mehr vor, doch wurde rasch klar, dass durch den Vollzug der schweren Kerkerersatzstrafen und der Sanktion des Schiffzugs in kurzer Zeit wesentlich mehr Menschen ums Leben kamen, als in den Jahrzehnten davor durch Hinrichtungen. Auch wurde die Todesstrafe 1788 durch das Verfahrensrecht, die Allgemeine Kriminal = Gerichtsordnung, unter der Bedingung, dass es die besonderen Zeitumstände erfordern würden, auf dem Umweg der Übernahme des Standrechts für Zivilpersonen wieder eingeführt. Somit erweist sich, dass die bis dato von der Rechtsgeschichte besonders (positiv) hervorgehobene Abschaffung der Todesstrafe durch Joseph II. bei einem genauer en Quellenstudium höchst fragwürdig erscheint”. (ToC ebd.)
Verwandte Artikel: