Wilhelm Häring: Wilster, genannt Baron von Essen. 1809 – 1813. In: Der neue Pitaval. Eine Sammlung der interessantesten Criminalgeschichten aller Länder aus älterer und neuerer Zeit. Hg. von J. E. Hitzig und W. H. Neunter Theil. Leipzig: Brockhaus 1846, S. 387-488.
… die Krankheit der neuen Zeit wollte nicht mehr Wunder in Gemeinschaft mit den Bewohnern der unsichtbaren Welt, sie wollte sich selbst bewundern und erhob den von allem Göttlichen verlassenen Verstand zu einem Götzen, dem sie, zum Ueberfluß des Widerwärtigen, mit sentimentalem Weihrauch opferte. Der wahre Mensch müsse sich selbst genug sein, und was er ernstlich wolle, vollbringen können, ist ein Satz, der auch zu andern Zeiten der Ethik vorangeschrieben wurde, aber selten in so ernst egoistischem Sinn und umwoben mit gleisnerischer Empfindsamkeit, wie er in diesem ruchlosen Betrüger und Mörder von Menschenleben und Menschenglück zur Erscheinung kommt.
Anders gesagt: der Zeitgeist produziert das Verbrechen und den Verbrecher, die ihn dann bezeichnen. Und weil das so schön zu funktionieren scheint – “zur Erscheinung” gebracht werden kann –, wird die Verbrecherfigur aus der Fallgeschichte wenige Jahre später zu einer der Zentralfiguren im Gesellschaftsroman: Ruhe ist die erste Bürgerpflicht, 1852. Gemeinsam mit der Geheimrätin Lupinus, die auf die Fallgeschichte über die Giftmörderin Charlotte Ursinus zurückgeführt werden kann, besetzt Wilster als Legationsrat von Wandel den Pol des Bösen im Roman. In der Zirkularität der Produktion ist die Zirkulation des Produkts schon angelegt. Doch damit wird, einmal mehr, die Differenz zwischen den ‘wahren’ und den erfundenen Verbrechen in Frage gestellt; die Fallgeschichte liefert keineswegs eine ‘reale’ Basis für die Figuren- und Konfliktausstattung des Romans. Die beiden Textsorten geraten in ein Kommentierungsverhältnis, das einfache Abhängigkeitsverhältnis, das die Romanfiktion in der vergangenen Wirklichkeit zu verankern scheint, wird in den Zweifeln aufgelöst, die schon in der Fallgeschichte nicht überwunden werden (können oder sollen).
“Wilster, genannt Baron von Essen” ist von Anfang an als Kunstfigur angelegt, der Pitaval-Erzähler setzt auf das, was er vorfindet: Carl Heinrich Wilster wurde 1772 in Kopenhagen geboren, wo er auch Jura studierte und als Anwalt arbeitete (WBIS, Krønike). Häring zufolge verließ er Dänemark, um der Strafverfolgung wegen Ehebruchs zu entgehen. In Deutschland trat er als Baron von Essen in unterschiedlichen Tätigkeiten auf; im Berlin der ‘Nuller-Jahre’ des 19. Jahrhunderts scheint er der bürgerlich-intellektuellen Gesellschaft angehört zu haben. Als Sterbejahr wird 1837 angegeben; Wilster verbüßte seine Haft in Stettin und scheint nach der Entlassung in der Stadt geblieben zu sein und, wie Häring weiß, von seinem Vermögen gelebt zu haben, das sich während der Haftzeit konsolidiert hatte.1
Wilster wurde unter dem Verdacht verhaftet, am 18.11.1809 einen Bekannten während eines gemeinsamen Essens in einem Berliner Restaurant mit Arsen vergiftet zu haben. (Für diesen Bekannten wird in der Pitaval-Geschichte ein Pseudonym benutzt, um dessen noch lebende Angehörige zu schützen; in der entsprechenden Anmerkung werden aber deren Einwände kritisiert – einmal verhandelt, gehöre der Fall der Öffentlichkeit an.) Das darauf folgende Verfahren, das sich bis zum bestätigenden Urteil zweiter Instanz im Jahr 1813 hinzog, war für die Justiz wenig erfolgreich und für die Öffentlichkeit allem Anschein nach kaum aufschlußreicher. Wobei man vermutlich berücksichtigen muß, daß in dieser Zeit des staatlichen Untergangs das Interesse an dem Kriminalfall begrenzt gewesen sein dürfte. Das Opfer wird von Häring als ein zwar pflichtbewußter, aber wenig an Erneuerung interessierter Beamter charakterisiert. Wenn man diese Perspektive übernimmt, dann wurde dem Staat die Entsorgung von Vergangenheitslasten abgenommen. Wilster wurde dafür außerordentlich zu einer fünfzehnjährigen Festungshaft verurteilt. Häring berichtet, daß das Urteil im Fall Wilster ‘unter dem Kanonendonner’ der Schlacht bei Großbeeren (23.8.1813) abgesetzt wurde und so als Symbol für die Beständigkeit der Justiz in Preußen angesehen werden müsse.
Die Verdachtsstrafe wurde einerseits mit den Obduktionsgutachten begründet, die in der Leiche zwar kein Gift nachweisen konnten, aber wegen der Krankheitssymptome des Opfers die Vergiftung trotzdem nicht ausschließen wollten. Andererseits hatte sich der Angeklagte durch sein Verhalten vor und nach der Tat verdächtig gemacht. Und zu allem Überfluß konnte ihm auch ein Motiv unterstellt werden: Er habe den frischverheirateten Mann umgebracht, um sich Zugang zu dessen Frau zu verschaffen. Die dann reiche Witwe habe er heiraten wollen, um sich aus Geldverlegenheiten zu befreien. Das war eine in jeder Hinsicht brüchige Konstruktion, da mit der zukünftigen Braut vor der Tat keinen Kontakt hatte. Erst danach wollte er, so die Vermutung, mit ihr das Einverständnis hergestellen. Wilster hätte also eine Rechnung ohne die Partnerin gemacht, die seine Annäherungen, ihrer Aussage zufolge, unzweideutig zurückwies. Ob sie nun ‘wahr’ ist oder nicht: hinter der Abweichung vom gängigen Dreiecksplot kann schon eine Plausibilisierungsstrategie der Ermittlungsbehörden vermutet werden – zumal sie vom Täter des Plots nicht bestätigt wurde.
Wilster verteidigte sich selbst und wies alle Vorwürfe während des gesamten Verfahrens zurück. Er setzte eine Reihe von Spekulationen über die wahren Todesursachen in die Welt, die ihn nur verdächtiger machten. Er ließ auch die Fluchtmöglichkeiten vor seiner Verhaftung verstreichen, was ihm im Neuen Pitaval als besonders perfides Zeichen seiner verbrecherischen Gesinnung angekreidet wird: Er habe sich für so überlegen gehalten, daß er meinte, die Justiz ignorieren zu können. In der Selbsttäuschung steckt die Widerlegung, die aber auch die Charakterisierung fragwürdig macht. Doch der Pitaval-Erzähler konstatiert wiederholt, daß auf der Basis der in den Akten zugänglichen Ermittlungsergebnisse jedes Geschworenengericht einen Schuldspruch ausgesprochen hätte. Das ist eine Hypothese, die Zweifel aufkommen läßt:
Als Pitaval-Herausgeber und -Erzähler kultivierte Häring Mißtrauen gegen Geschworenengerichte und öffentliche Hauptverhandlungen. Die Aktenproduktion der gelehrten und erfahrenen Juristen bot ihm größere Gewähr für unvoreingenommene und erfolgreiche Strafverfolgung als die Inszenierung einer Hauptverhandlung, deren Urteil von Aufmerksamkeit und Auffassungsgaben der Mitglieder einer Laienjury abhing. Man kann sich überlegen, ob sich darin ein generelles Mißtrauen gegen die deutsche Öffentlichkeit, ihre Medien und ihre Zensoren ausdrückt, aber darum kann es hier nicht gehen. Ganz sicher ist diese Einstellung von seinem Selbstverständnis als Pitaval-Herausgeber beeinflußt. Pro domo gesprochen, hält Häring die Vermittlungsinstanz für unabdingbar, die er mit dem Neuen Pitaval exemplarisch vertritt. Erst durch sie wird dem allgemeinen Publikum ein informiertes und sowohl juristisch als auch moralisch zu rechtfertigendes Urteil möglich. Härings Vorstellungen von der Textsorte, die er bedient, sind alles andere als naiv. Er weiß und reflektiert sehr wohl, daß es um anderes als die bloße Anfertigung von verständlichen Aktenauszügen geht.
Vor diesem Hintergrund müßte man die Darstellung des Falles Wilster im Neuen Pitaval als mißlungen betrachten. Häring argumentiert nicht, sondern macht aus dem Verdächtigten, der sich gegen die Verurteilung wehrt, einen Charakterverbrecher, dem alles, also auch der in Frage stehende Mord, zuzutrauen ist. Wilster ist aus dieser Perspektive schon schuldig, ehe er zum Täter geworden ist. (Wahrscheinlich sei zudem, daß er früher schon gemordet habe.) Das wird auf den rund hundert Seiten in ermüdender Weise wiederholt, bis der Leser auf eine überraschende Juristenäußerung stößt:
Aus dem Munde des ausgezeichneten Mannes, welcher, jetzt in höheren Staatsämtern, damals, als Mitglied des königlichen Kammergerichtes, mit Abfassung des Urtheils beauftragt war, hörte der Schreiber dieses [i. e. Häring] ein Etwas, das seine Leser wie ihn befremden dürfte. Ganz Berlin wußte seit Jahren fast alle Details dieser Criminalgeschichte, es kannte schon den Charakter des Verbrechers. Niemand, auch der Referent, zweifelte im Geringsten moralisch an seiner Schuld. Derselbe ergriff aus dem Actenberge, der ihm ins Haus geschickt wurde, zuerst die Defensionsschrift des Angeklagten, halb zufällig und halb, um zu sehen, ob ein so Ueberführter noch Gründe vorbringen könne, die wenigstens einen Schein von Unschuld auf ihn zurückwürfen. Er las das umfangreiche Werk, Seite für Seite mit steigendem Interesse, und als er es fortlegte, fühlte er sich zum Ausruf gestimmt: Mein Gott, welch’ ein unschuldiges Opfer habe hier zusammentreffende Umstände der Justiz in die Hände geliefert. Der Mann kann das Verbrechen nicht begangen haben.
Es bedürfe keiner “Erwähnung, daß das Studium der Acten dem Referenten ein ganz anderes Urtheil sehr bald eingab”: Damit schwenkt die Darstellung wieder auf ihre vorgegebene Perspektive ein, in der Wilster ein besonders abgefeimter Täuscher ist — insbesondere dem “schwächeren Geschlecht gegenüber”. Die Details, die beim Richter des Kammergerichts den Sinneswandel herbeigeführt hat, werden verschwiegen, ‘harte Beweise’ können es demnach nicht gewesen sein. Bleibt nur das Verbrecherbild, das nach der Pitavalgeschichte in der Öffentlichkeit schon vorgefertigt war. Es gibt weitere Anhaltspunkte für eine Lesart, die in Härings Fallgeschichte die selbstreflexive Dimension hervorhebt. Erst so wird sie als ‘Vorstufe’ zur Literarisierung im Romankontext verändlich. Dazu zählt beispielsweise auch die Einmontierung von Zitaten aus Schriften und Briefen Wilsters. Sie tragen von sich aus nichts zur Plausibilisierung des Verbrecherbildes bei, sie beweisen lediglich, daß Selbst- und Fremdbilder stark voneinander abweichen können.
In Härings Text aus dem Jahr 1846 stecken so viele Widersprüche (und Abweichungen vom ‘Normalton’ im Neuen Pitaval) daß man ihm eine Desavouierungsstrategie unterstellen kann, die nicht nur die Justiz, sondern auch die auf sie bezogene Textsorte der Fallgeschichten in Mitleidenschaft zieht. Es ist, als würden sie beide von dem Zwang zur Täuschung ergriffen, den sie in Wilsters wortreichen Verteidigungs- und Selbstdarstellungsreden erkennen. Aber das ist dann erst recht das Thema von Ruhe ist die erste Bürgerpflicht.
- S. aber auch C. H. W.: Der mecklenburgische Secretair, oder Anleitung zur Abfassung aller Arten schriftlicher Aufsätze, mit besonderer Berücksichtigung der Großherzogthümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz : Nebst einem juristisch-literarischen Handwörterbuch … Stettin: Heymland 1833. [↩]
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