“Die criminalistische Poesie der neuesten Zeit ist eine Verirrung des Geschmacks”.
Und:
“Abgesehen von den gewöhnlichen Criminalfällen, Diebstahl, Todtschlag aus Leidenschaft oder aus Habsucht, wie sie im Kreise der niederen Stände vorkommen, und die doch im Ganzen wenig Interesse darbieten, ist das Verbrechen keineswegs ein Ausdruck der Naturkraft, nicht einmal ein Ausdruck von den Schwächen der wirklichen Gesellschaft. Das Verbrechen ist eine Anomalie. Nicht die Gewaltsamkeit, oder die Bosheit macht seine Natur aus, sondern ganz einfach der bewußte Conflict mit der Criminaljustiz. Wo so etwas in den höheren Ständen vorkommt, bei denen das Zuchthaus, der Pranger, der Galgen doch auch einen ästhetischen Eindruck hervorbringen, da liegt eine große Anomalie in der Seele (wir meinen damit keineswegs eine criminalistisch rechtfertigende Krankheit), daß sie eigentlich nicht in den Kreis der Dichtung gehört”.
Anonymer Rezensent von Ruhe ist die erste Bürgerpflicht in Die Grenzboten (1852). Da hatte die Kriminalliteratur den Weg noch vor sich, auf dem sie es zum Leitmedium der gesellschaftlichen Selbstverständigung bringen sollte. Der Rezensent läßt sich jedenfalls noch auf den aussichtslosen Kampf ein und verrät einiges über seine ideologische Gestimmtheit.
Doch halt: es ist selbstverständlich die Kriminalität, die wir uns als Leitmedium auserkoren und zugerichtet haben.
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