Fassungslos

ist dpr darüber, daß der Bayerische Rundfunk eine abgedrehte und ausproduzierte Polizeiruf-Folge vom ARD-Stammplatz abzieht und auf einen späteren Sendetermin am dann späteren Abend verschiebt. Dpr beruft sich auf zwei Artikel der Süddeutschen Zeitung (25.7., 26.7.) und fühlt sich vom BR bevormundet, während die SZ die BR-Entscheidung für willkürlich hält. Ich hab’ keine Ahnung, ob jemand gegen diese Entscheidung klagen könnte, doch ich bin der Jugendschutzbeauftragten und dem Fernsehdirektor des BR geradezu dankbar, rufen sie mir doch ins Gedächtnis, daß Verbreitungsmedien (also z. B. die Süddeutsche und der BR) von Haus aus Bevormundungsmedien sind, deren Angebote ich nur annehmen oder ablehnen kann. Und in dieser Perspektive ist die Mini-Kampagne der SZ so problematisch wie die Entscheidung des BR: beide wollen mich in Anspruch nehmen für ideologische und ästhetische Vorentscheidungen, die nicht oder allenfalls am Rande zur Sprache gebracht werden. Einig sind sich BR und SZ z. B. darin, daß das Jugendschutzrecht und das entsprechende Vorgehen prinzipiell sinnvoll und zielführend sind. Ich habe da Zweifel. Außerdem wollen mich die beiden Medienangebote auf bestimmte TV-Krimi-Ästhetiken festlegen, und zwar bevor ich das entsprechende Medienprodukt überhaupt sehen konnte. Dabei sagt mir meine Erfahrung mit dem Polizeiruf-Format, daß ich weder die Befürchtungen von Frau Mader noch die Begeisterung der SZ würde teilen können. Die SZ ist mir in diesem Spiel auf jeden Fall noch unsympathischer als der Bayerische Rundfunk, denn sie geriert sich als Sprecherin der ansonsten mundtoten Medienkonsumenten und bevormundet mich gleich doppelt.

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