“Böser Blick, Vampire, Mörderinnen”

Achim Saupe bespricht Susanne Kord: Murderesses in German Writing, 1720-1860. Heroines of Horror. (Cambridge Studies in German) New York: Cambridge University Press 2009. IASLonline, Kriminalität und Medien.

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  • Samuel Beckett:

    "The simplest course, when the motives of a deed are found subliminal to the point of defying expression, is to call that deed ex nihilo and have done".

Diskurs und Kriminalität (Forschung)

Singelnstein, Tobias: Diskurs und Kriminalität. Außergesetzliche Anwendungsregeln als diskursive Praktiken im Wechselverhältnis zwischen Kriminalisierungsdiskursen und Strafrechtsanwendung. (Schriften zur Rechtstheorie 246) Berlin: Duncker & Humblot 2009. Aus der Verlagsanzeige (mit Inhaltsverzeichnis und Leseprobe): “Diesen Ansatz verbindet er mit der sozialwissenschaftlichen Diskursanalyse im Anschluss an Foucault. Danach können gesellschaftliche Wissensbestände als interpretativer Rahmen von Kriminalisierungsprozessen verstanden werden. Mit diesem Modell analysiert Singelnstein, wie gesellschaftliche Vorstellungen über Kriminalität die Rechtsanwendung prägen und welchen Einfluss diese Praxis wiederum auf gesellschaftliche Vorstellungen hat. Er erklärt so, wie inhaltliche Grundlagen für die Zuschreibung im Kriminalisierungsprozess gebildet werden und wie sie über die herausgearbeiteten Anwendungsregeln in die Rechtsanwendung gelangen. Von diesen Befunden ausgehend widmet er sich sodann dem Aspekt der Macht, die der Rechtsanwendung im Kriminalisierungsprozess angesichts dessen innewohnt. Hierfür zieht er den Ansatz der Gouvernementalität heran”.

Spannend (nur müßte man mir jetzt erklären, warum der Band in München lediglich im Präsenzbestand der Uni-Juristen verfügbar ist, aber da gleich zwei Mal — das hebt die Hoffnung, daß wenigstens ein Exemplar eingesehen werden kann).

Und weil ich grad dabei bin:

Danziger, Christine: Die Medialisierung des Strafprozesses. Eine Untersuchung zum Verhältnis von Medien und Strafprozess. Berlin: Berliner Wissenschafts-Verlag 2009. Verlagsanzeige.

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Wilhelm von Humboldt und die Kriminalliteratur

Das Maas [der Strafe] auch nur in sehr weiten Grenzen vorzuschreiben, nur zu bestimmen, über welchen Grad hinaus dieselbe nie steigen dürfe, halte ich in einem allgemeinen, schlechterdings auf gar keine Lokalverhältnisse bezogenen Raisonnement für unmöglich. Die Strafen müssen Übel sein, welche die Verbrecher zurückschrecken. Nun aber sind die Grade, wie die Verschiedenheiten des physischen und moralischen Gefühls, nach der Verschiedenheit der Erdstriche und Zeitalter, unendlich verschieden und wechselnd. Was daher in einem gegebenen Falle mit Recht Grausamkeit heisst, das kann in einem andren die Notwendigkeit selbst erheischen. Nur soviel ist gewiss, dass die Vollkommenheit der Strafen immer — versteht sich jedoch bei gleicher Wirksamkeit — mit dem Grade ihrer Gelindigkeit wächst. Denn nicht blos, dass gelinde Strafen schon an sich geringere Uebel sind; so leiten sie auch den Menschen auf die seiner am meisten würdige Weise von Verbrechen ab. Denn je minder sie physisch schmerzhaft und schrecklich sind, desto mehr sind sie es moralisch; da hingegen grosses körperliches Leiden bei dem Leidenden selbst das Gefühl der Schande, bei dem Zuschauer das der Missbilligung vermindert. Daher kommt es denn auch, dass gelinde Strafen in der That viel öfter angewendet werden können, als der erste Anblick zu erlauben scheint; indem sie auf der andren Seite ein ersetzendes moralisches Gegengewicht erhalten. Ueberhaupt hängt die Wirksamkeit der Strafen ganz und gar von dem Eindruck ab, welchen dieselben auf das Gemüth der Verbrecher machen, und beinahe liesse sieh behaupten, dass in einer Reihe gehörig abgestufter Stufen es einerlei sei, bei welcher Stufe man gleichsam, als bei der höchsten, stehen bleibe, da die Wirkung einer Strafe in der That nicht sowohl von ihrer Natur an sich, als von dem Platze abhängt, den sie in der Stufenleiter der Strafen überhaupt einnimmt, und man leicht das für die höchste Strafe erkennt, was der Staat dafür erklärt. Ich sage beinah, denn völlig würde die Behauptung nur freilich dann richtig sein, wenn die Strafen des Staats die einzigen Uebel wären, welche dem Bürger drohten. Da dies hingegen der Fall nicht ist, vielmehr oft sehr reelle Uebel ihn gerade zu Verbrechen veranlassen; so muss freilich das Maas der höchsten Strafe, und so der Strafen überhaupt, welche diesen Ucbeln entgegenwirken sollen, auch mit Rücksicht auf sie bestimmt werden.

Wilhelm von Humbolt: Ideen zu einem Versuch, die Gränzen der Wirksamkeit des Staates zu bestimmen. (1792). Hg. und mit einer Einleitung von Eduard Cauer. Breslau: Trewendt 1851, S. 140f.

Als Schiller Anfang der neunziger Jahre das Manuskript dieser Studie lesen konnte (und auch einen Verleger für sie suchen sollte, bis Humboldt Zweifel kamen), da propagierte er schon eine ‘neue’ Kriminalliteratur, mit der das ganze System von Verbrechen & Strafe in den Blick von Autoren und Lesern kommen sollte. Humboldt geht, zunächst furchtlos, noch einen Schritt weiter und lokalisiert die Kriminalliteratur gleich im Zentrum der Strafjustiz, denn anders als literarisch wäre die je gerechte Strafe nach seinem System nie zu ermitteln.

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Invisible/Crossover

Paul Auster: Invisible. New York: Holt 2009 (dt.: Unsichtbar. Reinbek: Rowohlt 2010).

Nö, Auster-Fan bin ich nicht. Aber wenn’s um Mord und Inzest geht, dann werde ich neugierig.

Was ich gelesen habe, ist eine Romankonstruktion, auf die die Literaturkritiker (mindestens in ihrer Mehrzahl) abfahren: Herausgeberfiktion, mehrere Binnenerzähler, unterschiedliche fiktionale und nicht-fiktionale Formate (Brief, Tagebuch, autobiographischer Roman), fragmentarische Präsentation. Die ‘Wahrheit’ bleibt uns verborgen. Literarisch aufregend ist das zunächst nicht.

Doch der Hinweis von Jan Röhnert im Tagesspiegel führt auf eine andere Spur. Röhnert schreibt über Rudolf Born, den Antagonisten: “unwillkürlich erinnert dieser Kardinalzyniker an Nazi-Größen, und mit seinem Rassismus und Antisemitismus wirkt seine Ideologie wie aus den letzten Trieben des ‘Lebensborn’ gezüchtet”.

‘Unwillkürlich’ ist das freilich nur insofern, als Röhnert kein Wort darüber verliert, daß das Geschwisterpaar Gwyn und Adam Walker jüdischer Herkunft ist — mindestens äußern das sowohl Born (der sich dabei als ‘Nazi’ outet) als auch eine frühere Partnerin Adams, die es ablehnte, mit einem ‘jewish guy’ zu schlafen (die zweite Belegstelle muß ich nochmals suchen).

Warum sollte Adam Walker, der das Ende seines Lebens vor Augen hat, einen autobiographischen Roman schreiben, in dem er nicht nur seine Begegnungen mit Born schildert (den er für einen Mörder hält), sondern auch die inzestuöse Beziehung zu seiner Schwester? Diese Beziehung hat nach einem einmaligen pubertären Vorlauf (dem ‘großen Experiment’) ihren Höhepunkt während einiger Sommerwochen des Jahres 1967. Walker weiß, daß er seinen ‘Roman’ selbst nicht mehr fertigstellen und zur Veröffentlichung bringen kann, aber er sorgt dafür, daß das Manuskript in die Hände eines Studienfreundes gelangt und damit mindestens an eine interessierte Öffentlichkeit, zu der auch die überlebende Schwester zählt. Sie erklärt zwar nicht das Begehren, aber doch den Vollzug zur Fiktion. Der Rest der geschilderten Ereignisse kann vom ‘Herausgeber’ weitgehend verifiziert werden.

Man müßte schon mit vollständiger literarhistorischer Blindheit geschlagen sein, wollte man Inzest, zumal konsensuellen Geschwisterinzest, heute noch (oder wieder) als Skandalthema rezipieren.1 Der Skandal entsteht erst, wenn Inzest sich im Text mit Vorstellungen von ‘Rassen’ verbindet: Insofern ist Thomas Manns’ Erzählung “Wälsungenblut” der eigentliche (unsichtbar gemachte) Referenztext für Austers Roman. “Wälsungenblut” ist 1905/06 entstanden, wurde jedoch (u. a. aus Familienrücksichten) erst 1921 einer limitierten Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Als wäre diese Textgeschichte nicht schon Hinweis genug, modelliert Auster das Geschwisterpaar unverkennbar nach den Vorbildern von Siegmund und Sieglind Aarenhold, heruntergebrochen auf US-amerikanische Familienverhältnisse der Jahre zwischen 1947 und 1967. Allein schon die mehrfach hervorgehobene eigentümliche Schönheit, die Gwyn und Adam auszeichnet, ist Beleg dafür. (Und während Siegmund und Sieglind vor dem Vollzug in die Oper gehen, sehen Gwyn und Adam im Kino Carl Theodor Dreyers Ordet (1955, IMDB).) In “Wälsungenblut” ist der Inzest, vereinfacht gesagt, Ausdruck der Selbstbehauptung der Geschwister gegen eine feindliche rassistische Umwelt. Doch das kann nur funktionieren, solange das Geheimnis gewahrt bleibt. Sobald es öffentlich wird, bestätigt es die rassistische Abwertung.

Thomas Manns Erzählung endet mit dem Inzest-Vollzug. Der heutige Leser von “Wälsungenblut”, zumal der deutsche, kann sich aber recht genaue Vorstellungen davon machen, wie das weitere Leben von Sieglind und Siegmund zwischen etwa 1905 und 1945 ausgesehen hätte. Da setzt Austers Roman an: Adam Walkers Autobiographie und deren Ergänzungen durch den Herausgeber machen Lebensvollzug reflexionsfähig unter den Bedingungen des fortbestehenden (speziellen) Rassismus der US-amerikanischen Gesellschaft. Walker gibt seine Pläne für eine hervorgehobene ‘öffentliche’ Existenz als Literaturproduzent auf. Er studiert Jura für eine bescheidene (d. i. verborgene), aber kommunitäre Anwaltsexistenz, die vom Erbe des Vater-Kaufmanns ermöglicht wird. Er heiratet aber eine Afro-Amerikanerin, die eine Tochter namens Rebecca mit in die Ehe bringt, während er selbst kinderlos bleibt. Adam Walker ist gewissermaßen ein zweiter Siegmund. Vielleicht als amerikanischer Jude auch ein glücklicherer, obwohl auch er sich zwischen Rassenschranken einrichten muß. (Roths Portnoy’s Complaint ist übrigens 1969 erschienen — auch insofern plaziert Auster seinen Adam Walker auffällig.)

  1. Vgl. Stefani Engelstein (2004) sowie die Untersuchung eines umfangreichen Korpus’ der Goethezeit durch Michael Titzmann (1991). []
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Schuld und Sühne (Forschung)

GOES, Gudrun (Hrsg.): Die Geschichte eines Verbrechens… Über den Mord in der Romanwelt Dostojewskijs. Jahrbuch 2009. München – Berlin, 2010. ISBN 978-3-86688-093-1. Br., 157 S. mit s/w Abb., 20,00 Euro (Best.Nr. 8002)
Aus dem Inhalt: Gudrun Goes, Vorwort; Rudolf Neuhauser, Laudatio für Swetlana Geier; Horst-Jürgen Gerigk, Dostojewskijs Tatorte; Tom Kraft, Raskol’nikovs Beil – Opfermesser, Schwert der Gerechtigkeit oder Messer für den Kaiserschnitt?; Annelore Engel-Braunschmidt, Methoden der Umgehung des Fünften Gebots: F. M. Dostojewskij, Vladimir Makanin, Woody Allen; Andrea Zink, Der Diskurs über Todesstrafe und Haft. Zum europäischen Geist in Dostoevskijs “Der Idiot”; Rudolf Neuhauser, Der Lohn des Glaubens und der Bürger des Kantons Uri. Dostojewskijs “Böse Geister” (Kurzfassung); Rainer Grübel, Dostojewskijs “Großinquisitor” in literaturwissenschaftlicher Sicht – Legende oder Parabel?; Maike Schult,Tod und Leben mit Dostoevskij: Der Fall Schümer. Ein Beitrag zur theologischen Dostoevskij-Rezeption während des Nationalsozialismus; Rolf-Dieter Kluge, Nachruf auf Ludolf Müller; Clemens Heithus, Deutsche Dostojewskij-Bibliographie 2008; Rezensionen. (Verlagsanzeige, Inhaltsverzeichnis: PDF via UB München.)

Deutsche Dostojeweksij-Gesellschaft.

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Lucie Duff Gordons Feuerbach-Übersetzung (etc.)

Narratives of Remarkable Criminal Trials. Translated from the German of Anselm Ritter von Feuerbach by Lady Duff Gordon. London: Murray 1846 (vollständig bei Google). Mehr über Lucie Duff Gordon (1828-1869) in ODNB.

Lucie Duff Cooper nähert sich den Feuerbach-Fällen ohne Scheu, sie kürzt resolut und übersetzt sie in ein schlankes und (wenn ich mich nicht täusche) gut lesbares literarisches Englisch, in dem Feuerbachs Vergegenwärtigungen und Dramatisierungen weitgehend erhalten bleiben. Ein kurzes Vorwort informiert die Laien-Leser über das in Deutschland praktizierte Inquisitionsverfahren, das, Duff Gordon zufolge, den Vorteil hat, Wissen über Taten und Täter zu produzieren und für Anschlußverarbeitungen zu archivieren. Im Mutterland des True Crime hatte man dafür einen Blick.

Hatte: Katherine Frank, die Duff-Gordon-Biographin, hat ihn nicht mehr und projiziert bedenkenlos die populären Verbrechermythen des 20. Jahrhunderts: Bichel wird zum “German Jack the Ripper — a serial killer who slit the throats of his female victims”, und “the Catholic priest Francis Riembauer” zum “secret Don Juan, who murdered one of his mistresses, the mother of his illegitimate child, and then killed another woman and her daughter after they discovered the corpse of the mistress”.1

Fast gleichzeitig mit der Feuerbach-Sammlung hat Duff Gordon noch ein weiteres deutschsprachiges KL-Experiment dem englischsprachigen Publikum zugänglich gemacht, nämlich W. Meinhold (Hg.): Maria Schweidler. Die Bernsteinhexe. Der interessanteste aller, bisher bekannten Hexenprocesse [...]. Berlin: Duncker und Humblot 1843 (Google), Übersetzung von Lucie Duff Gordon nach dem Exemplar New York: Wiley and Putnam 1845 (Google). Wilhelm Meinhold (NDB) hatte einige Mühe, Friedrich Wilhelm IV. und das allgemeine Publikum von der Fiktionalität seines Textes (und seiner Autorschaft) zu überzeugen. Aber das ist ein anderes Thema — Duff Gordon jedenfalls hat noch geglaubt, einen ‘wahren Fall’ vor sich zu haben.

So nebenbei halt …

  1. Katherine Frank: A Passage to Egypt: The Life of Lucie Duff Gordon. London: Hamish Hamilton 1994, pp. 136-7. []
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Law and Literature (Forschung)

“European Dialogues Concerning Law, Death,the Linguistic and the Literary”. Unter diesem Titel bespricht Greta Olson Figures of Law. Studies in the Interference of Law and Literature. Hg. von Gert Hofmann. (Edition Kairos 3) Tübingen und Basel: Francke 2007. IASL online, Kriminalität und Medien.

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Verbrecherphysiognomie (Vikar Joseph Brehm)

“Für den Physiognomiker wird die Betrachtung des diesem Bande beigegebenen Bremh’schen Portraits nicht uninteressant sein. In diesem Augenschnitt und Blick, in diesem herarbhängenden Wangenpolster, in diesem Lippenvorwurf und Mundwinkel, in diesem Haarwuchs und feisten Nacken wird er Hogarth’sche Pietisten-Bildnisse leicht wieder erkennen. Daß in diesem Profil, neben vorherrschender Sinnlichkeit, Mangel allen Charakters ausgedrückt ist — glaube ich, ohne der hingeschiedenen Seele, die sich in diesen Zügen marquirte, Unrecht zu thun, behaupten zu können. Ob auch die Listigkeit des Heuchlers? — das wage ich, bei der Dürftigkeit meiner physiognomischen Erfahrungen, nicht bestimmt auszusprechen” (W. L. Demme, 1839).

Friedrich Theodor Vischer:

Leben und Tod des
Joseph Brehm,
gewesten Helfers zu Reutlingen,
am 18. Juli 1829

Der ich von des Datpheus Leben
Und wie sich ein Mord begeben,
Wie man dann ihn abgetan,
Ein Gedicht gemachet han.

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Law and Literature (Forschung)

Legitimacy and Illegitimacy in Nineteenth-Century Law, Literature and History.
Edited by Margot Finn, Michael Lobban and Jenny Bourne Taylor.
Series: Palgrave Studies in Nineteenth-Century Writing and Culture.
New York: Palgrave Macmillan 2010.

Verlagsanzeige (mit ToC): “This innovative collection of essays by prominent scholars from the disciplines of literary studies, history and law explores the many ways in which notions of legtitimacy were shaped and contested in Georgian and Victorian Britain.  It probes the difficulties of drawing boundaries between the legitimate and the illegitimate which continued to trouble Victorian society and which were explored in novels such as Charles Dickens’s Bleak House and Wilkie Collins’s The Woman in White.
The essays in this collection show how dilemmas over legitimacy unsettled families by challenging clear lines of inheritence; they also unsettles society, as forgers and imposters defrauded individuals, estates and institutions through widely publicised social performances which fascinated both  contemporary culture and called into question the idea of legitimacy itself”.

U. a.: Unauthorised Identities: the Imposter, the Fake and the Secret History in Nineteenth-Century Britain by R.McWilliam, The Fauntleroy Forgeries and the Making of White-Collar Crime by R.McGowen; Commercial morality and the common law: or, paying the price of fraud in the later Nineteenth Century by M.Lobban; Dirty laundry: Exposing bad behaviour in life insurance trials, 1830-1890 by T.Alborn.

Law, Literature, and Therapeutic Jurisprudence.
By Amy D. Ronner. CAP 2010.

Verlagsanzeige: “The five chapters of this book put Herman Melville, Fyodor Dostoyevsky, Arthur Miller, W.H. Hudson, and other literary masters under a Therapeutic Jurisprudence lens and suggests that all of these literary masters are, at least implicitly, concerned with therapeutic justice. Chapter One, introducing Law and Literature and Therapeutic Jurisprudence, suggests how the two movements can symbiotically effectuate common goals. Chapter Two applies law, literature, and therapeutic jurisprudence to criminal procedure and shows how this sheds new light on certain protections that the Constitution accords individuals accused of crime. Chapter Three applies law, literature, and therapeutic jurisprudence to witch hunts, ones fueled by irrational fear and discrimination, and also delves into a present day witch hunt — homophobia — which pulverizes individuals in their daily lives.  Chapter Four applies law, literature, and therapeutic jurisprudence to legal education and law practice itself. It suggests how educators can use literature and therapeutic jurisprudence to improve their interactions with students and train them to demand and build healthy, happy, and rewarding careers. Chapter Five summarizes how Law and Literature plus Therapeutic jurisprudence can become a multidisciplinary perspective that can help us understand and tap into the loving, empathic, and healing forces in not just our legal system, but in our daily lives as well”. Na ja …

Vorschauen habe ich nirgends gefunden, aber immerhin einen Artikel über “Therapeutic Jurisprudence”: “Tolling for the luckless, the abandoned and forsaked: Therapeutic jurisprudence and international human rights law as applied to prisoners and detainees by forensic psychologists”. By Birgden, Astrid; Perlin, Michael. In: Legal and Criminological Psychology, Volume 13, Number 2, September 2008 , pp. 231-243 (Nationallizenz).

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Seinerzeit, sehr verehrte Frau Ministerin,

im Winter 1967, legte mich der diensthabende Gefreite-Unteroffiziersanwärter mit dem Befehl “Panzerschütze Linder: STELLUNG” flach und mit dem Gesicht nach unten in das vor mir liegende Schlammloch. Keineswegs ohne Sinn und Verstand: ich wußte nämlich schon damals und sprach’s beim anschließenden Säubern des Panzerkombis auch aus, daß ich (und mit, wenn auch wenig nachhaltigem Erfolg) “gefickt” worden war:  ich unten, er oben. Aber das war schon so, als der Mathelehrer in der Quarta (das Jahr können Sie jetzt ausrechnen) meine Tafelproduktion mit dem Befehl “Fahr an Sack, du Sack” beendete (bei Schülerinnen kam das “Säckin” zum Einsatz).

Mehr fällt mir zu der Pressemeldung aus dem Bay. Staatministerium der Justiz nicht ein. Man kann sie auch auf der persönlichen Website der Ministerin nachlesen: Missbrauch im Ferienlager: Merk beklagt Verrohung Jugendlicher und fordert: “Kinder und Jugendliche müssen vor sexueller Gewalt in den Medien geschützt werden!” Mimesis?

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